

Zahnzusatzversicherung INTER QualiMed Z® Zahn
Für schöne Zähne und ein gesundes Lächeln
- Sofortiger Versicherungsschutz
- 100% für Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung
(bis 150 € im Jahr) - Hilfe für Angstpatienten (Narkose, Akupunktur und Hypnose)
- Bis zu 90% bei Zahnersatz
Für Ihre optimale Behandlung beim Zahnarzt
Ob schmerzhafte Wurzelbehandlungen, nervige Zahnspange, teure Implantate – für Ihr perfektes Lächeln müssen Sie oft tapfer sein. Vor allem auch, wenn die Rechnung vom Zahnarzt ins Haus flattert.
Bei Zahnarztbesuchen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter zusätzlich immer wieder Leistungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Für vernünftigen Zahnersatz sind das nicht selten mehrere tausend Euro.
Mit unserer Zahnzusatzversicherung zeigen Sie Ihr schönstes Lächeln und machen unter anderem Schluss mit hohen Zuzahlungen bei hochwertigem Zahnersatz.
Mit dem INTER QualiMed Z Zahn reduziert sich Ihr Eigenanteil maßgeblich - egal ob z. B. für Implantat, Brücke, Prothese oder eine Wurzelbehandlung. So fällt das Lächeln leicht.
Die Leistungen unserer Zahnzusatzversicherung im Überblick
Basis | Exklusiv | Premium Plus | |
---|---|---|---|
Zahnersatz (Regelversorgung) | 85 - 100% | 85 - 100% | 100% |
Zahnersatz | 55 - 70 % | 65 - 80% | 90% |
Implantate | 65 - 80% | 90% | |
Inlays | 70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay | 80% | 90% |
Kieferorthopädie | KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer | Bei
Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
| |
Gebührenordnung | Bis zu den Höchstsätzen | Bis zu den Höchstsätzen | Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen. |
Leistungsbegrenzungen | 750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten Entfall der Begrenzungen bei Unfall | 750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten Entfall der Begrenzungen bei Unfall | 1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten
Entfall der Begrenzungen bei Unfall |
Prophylaxe | Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | 100% für folgende prophylaktische Leistungen:
|
Professionelle Zahnreinigung | Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | 100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr |
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung | Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar | 100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr.
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Basis
Zahnersatz (Regelversorgung)
85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)
Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)
55 - 70 %
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)
Implantate
Inlays
70 % bis 200 € Erstattungsbetrag je Inlay
Kieferorthopädie
Gebührenordnung
Bis zu den Höchstsätzen
Leistungsbegrenzungen
750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten
Entfall der Begrenzungen bei Unfall
Prophylaxe
Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Professionelle Zahnreinigung
Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Exklusiv
Zahnersatz (Regelversorgung)
85 - 100%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)
Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)
65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)
Implantate
65 - 80%
(abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe)
Inlays
80%
Kieferorthopädie
KIG 3-5: 60% für Mehrleistungen bis zu einem Erstattungsbetrag von 350 € je Kiefer
KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Gebührenordnung
Bis zu den Höchstsätzen
Leistungsbegrenzungen
750 / 1.500 / 3.000 € in den ersten 12/24/36 Monaten
Entfall der Begrenzungen bei Unfall
Prophylaxe
Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Professionelle Zahnreinigung
Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
Nur über Zusatzbaustein ZPro versicherbar
Premium Plus
Zahnersatz (Regelversorgung)
100%
Zahnersatz
(Privatärztliche oder höherwertige Versorgung)
90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)
Implantate
90%
(100%, wenn der Versicherungsfall auf einen Unfall zurückzuführen ist)
Inlays
90%
Kieferorthopädie
Bei
Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres:
- 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5)
Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres:
- 90% einmalig bis zu 2.500 EUR
Gebührenordnung
Bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten, Kieferorthopädie und Professioneller Zahnreinigung auch über die Höchstsätze hinaus. Bei Prophylaxe, Zahnbehandlung und Schmerzausschaltung bis zu den Höchstsätzen.
Leistungsbegrenzungen
1.000 / 2.000 / 3.000 / 4.000 / 5.000 € in den ersten 12/24/36/48/60 Monaten
Entfall der Begrenzungen bei Unfall
Prophylaxe
100% für folgende prophylaktische Leistungen:
- Erstellung Mundhygienestatus,
- Kontrolle des Übungserfolges,
- lokale Fluoridierung,
- Versiegelung von kariesfreien Fissuren und
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Professionelle Zahnreinigung
100% bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung
100% bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 350 EUR pro Kalenderjahr.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen
- Analgosedierung (Dämmerschlaf),
- Vollnarkose,
- Lachgas-Sedierung,
- Akupunktur und
- Hypnose.
Zahnvorsorge perfekt absichern mit dem INTER QualiMed Z Zpro
Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt ganz besonders für Ihre Zähne. Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat dieser Zusatzbaustein alles im Angebot:
Prophylaxe: 100% für folgende Leistungen:
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Kontrolle des Übungserfolges
- Lokale Fluoridierung
- Versiegelung von kariesfreien Zähnen
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung :
- 100% bis max. 250 € p.a. für Narkose, Analgosedierung, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose
Professionelle Zahnreinigung:
- Zusätzlich wird einmal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung erstattet.
Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Ist die professionelle Zahnreinigung mitversichert?
Die professionelle Zahnreinigung ist bei uns im Zusatztarif ZPro einmal im Kalenderjahr zu 100% mitversichert. Auch der Tarif Z90 Plus hat die PZR zu 100% mitversichert bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 Euro pro Kalenderjahr.
Wie bekomme ich mein Geld zurückerstattet?
Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt / Kieferorthopäden eine Rechnung. Diese reichen Sie bei uns einfach per Post oder mit der INTER Rechnungen App ein. Wir erstatten Ihnen dann die Kosten entsprechend Ihres abgeschlossenen Tarifs.
Was ist ein Inlay?
Unter einem Inlay versteht man eine individuell gefertigte Zahnfüllung. Diese wird passgenau modelliert und eingesetzt. In der Regel bestehen Inlays aus Keramik, Gold, Titan oder Kunststoff.
Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) ?
Zur Einstufung des Behandlungsbedarfes werden Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade – sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1-5) – unterteilt.
Schweregrad 1 (KIG 1) – hierzu zählen leichte Zahnfehlstellungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Schweregrad 2 (KIG 2) – beinhaltet Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Schwergrad 3 (KIG 3) – dazu gehören ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung erforderlich machen und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Schweregrad 4 (KIG 4) – umfasst stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die eine Behandlung dringend notwendig machen und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Schweregrad 5 (KIG 5) – hierzu gehören extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt eine Behandlung erforderlich machen und von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.