
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Transparenz von Finanzprodukten
Aus der Perspektive eines verantwortungsvollen Risikomanagements ist es unerlässlich, sich intensiv mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Nachhaltigkeitsrisiken beeinflussen die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens.
Im Rahmen der ESG-Offenlegungsverordnung hat der Gesetzgeber Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu verpflichtet, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen und welche sozialen und ökologischen Auswirkungen ihre Investitionen haben.
Ziel ist es, Kapital so zu lenken, dass es Projekte fördert, die wenig Treibhausgase produzieren und besser gegen die Auswirkungen des Klimawandels gewappnet sind. Konkret geht es darum, Kapital in Projekte zu investieren, die entweder die Umwelt schützen oder soziale Ziele unterstützen.
Zusammengefasst nennt man diese Art von Investitionen ESG-Investitionen (Environmental, Social, Governance), was Umwelt, Soziales und Unternehmensführung umfasst.
Hier finden Sie die nachhaltigkeitsbezogenen Informationen bzw. Offenlegungen der INTER Versicherungsgruppe nach der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088:
- die vorvertraglichen Informationen nach Artikel 8 und 9,
- die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten nach Artikel 10,
- und die regelmäßigen Berichte während der Vertragsdauer nach Artikel 11
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Vorvertragliche Informationen
Informationen zu den nachhaltigen verkaufsoffenen Fonds
Hier finden Sie die vorvertraglichen Informationen der Fondgesellschaften zur Nachhaltigkeit.
INTER MeinLeben Privatrente - Offenlegungen der Fondsgesellschaften nach Art.10 der Verordnung (EU) 2019/2088
INTER GarantIndex - Offenlegungen der Fondsgesellschaften nach Art.10 der Verordnung (EU) 2019/2088
Regelmäßige Berichte
Hier finden Sie die regelmäßigen Berichte der Fondgesellschaften.