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FAQ: Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen.

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Häufig gesuchte Themen:

Allgemeines

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie wegen Krankheit Ihren Beruf nicht ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im Krankenhaus oder daheim auskurieren. Das Krankenhaustagegeld hingegen wird für jeden Tag, an dem Sie sich im Krankenhaus befinden, bezahlt.

Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten können ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Angestellte können erst in die PKV aufgenommen werden, wenn ihr Arbeitsentgelt pro Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, also wenn sie mehr als 66.600 EUR brutto (Stand 2023) verdienen.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Als Karenzzeit bezeichnet man eine Wartezeit. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit gewöhnlich 42 Tage, denn in diesen 42 Tagen bekommen Sie noch Ihre gesetzliche Lohnfortzahlung. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir Ihnen Ihr vereinbartes Krankentagegeld.

Je nach Pflegegrad und Art der Pflege können Kosten von einigen hundert bis mehreren tausend Euro entstehen. Um die Pflegekosten tragen zu können, werden das Einkommen (z. B. Rente) des Betroffenen und die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung herangezogen. Reicht das nicht aus, werden Angehörige zahlungspflichtig oder es hilft leider nur noch der Gang zum Sozialamt.

Alterungsrückstellungen werden in der privaten Krankenversicherung gebildet, um den Versicherungsbeitrag im Alter stabiler zu halten. Das bedeutet: Ihr Versicherungsbeitrag wird so kalkuliert, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsächlich in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Steigende Kosten in der medizinischen Versorgung führen leider zu höheren Ausgaben. Um Ihre Versorgung auf dem Niveau zu halten, dass Sie mit uns vereinbart haben, sind Beitragsanpassungen nötig. Diese führen wir selbstverständlich nach festen gesetzlichen Vorgaben durch. 

Grundsätzlich können Mütter und Väter alle vier Jahre eine solche Kur beantragen. Die Bewilligung prüft die gesetzliche Kranken-/Rentenversicherung. Es muss eine von einem Arzt bestätigte Kurbedürftigkeit vorliegen. Wird die Kur bewilligt, darf man das Kind / die Kinder mitnehmen, wenn es zuhause keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. In der Kur werden Kinder betreut und teilweise sogar unterrichtet.

Die Kur dauert in der Regel drei Wochen und soll in erster Linie dabei helfen, sich selbst zu helfen. Es werden den Müttern oder Vätern Methodiken aufgezeigt, den Alltag stressfreier und gesünder zu meistern. In der Kur unterstützen hierbei Ärzte, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Erzieher und Ernährungsberater. 


Mein Vertrag

Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.

Wichtig beim Fotografieren ist:

  • Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
  • Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
  • Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
  • Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.

Rechnungen per E-Mail einreichen

Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
 

Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer

  • mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
  • einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
  • inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
  • pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu

Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.

Rechnungen per Post einreichen

INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim


Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.

Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.

Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird. 

Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.

Sofern Ihr Versicherungsschutz stationäre Leistungen beinhaltet, erhalten Sie eine Versichertenkarte (INTER-Card).  
Diese ist mit einem Speicherchip versehen und dient als Ausweisfunktion.
Das Krankenhaus setzt sich bei Vorlage der INTER-Card mit uns bezüglich einer Direktabrechnung in Verbindung.

Wichtig:

  • Versicherte stationäre ärztliche Leistungen (sog. Chefarztbehandlung) werden nicht direkt abgerechnet. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Rechnung vom jeweiligen behandelnden Arzt, die Sie bei uns einreichen können.
  • Die INTER-Card gilt aber nicht als Kostenzusage bei stationärer Behandlung in gemischten Anstalten, Sanatorien etc. oder ausländischen Krankenhäusern.
    Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unser INTER Service Center unter Tel.:  0621 427 - 3030.

Ja. Für Arzneimittel benötigen Sie ein Rezept. Heil- und Hilfsmittel reichen Sie bitte mit der Verordnung Ihres behandelnden Arztes mit Angabe der genauen Diagnose ein. Das Rezept / die Verordnung ist von Ihrem behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker auszustellen.

Unser Tipp: Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät, Sauerstoffgerät, Krankenfahrstuhl) mit günstigen und kompetenten Partnern.

Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse

Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen.

 

 

Kündigung wegen einer Beitragserhöhung

Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.

 

 

Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland

Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen.

Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist

 

 

Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung)

Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. 
Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der privaten Krankenvollversicherung häufig mit Nachteilen verbunden ist:

  • Ihre in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren und müssen beim neuen Versicherer neu aufgebaut werden. Dies wird finanzielle Folgen für Sie haben.
  • Wenn Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, spielt das Beantworten der Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle. Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie evtl. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
  • In den ersten Jahren Ihres neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.

Die Alternative: Tarifwechsel für die Krankenvollversicherung

  • Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zu einem alternativen Versicherungsschutz. Bitte nutzen Sie hierfür unseren Fragebogen Tarifcheck, damit die Vorschläge auf Ihren Bedarf abgestimmt sind.

Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-3106.

Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung)

Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist.
Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. 

 

Kündigung wegen einer Beitragserhöhung

Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.

 

Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung

Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. 

Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin.

Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.

Eine Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit (= Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres) und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden.


Meine Familie

Wir können Ihnen eine gleichwertige Mitversicherung Ihres Kindes – ohne Gesundheitsprüfung – ermöglichen. Hierzu bitten wir Sie bis spätestens 2 Monate nach der Geburt eine Mitteilung zur Geburt (ggf. mit Geburtsurkunde) einzureichen.

Die Mitversicherung von Kindern hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ausschlaggebend ist, wie die Eltern versichert sind, welchen Berufsstatus beide Elternteile haben, wer von beiden mehr verdient und ob ein oder beide Elternteile Einkommen oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze liegen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort berät Sie hierzu gerne.