Seit über 100 Jahren
Kündigung INTER

Kündigungsservice

Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Kündigung Ihres Versicherungsschutzes.

  • Wer kann kündigen?
  • Welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • An wen kann ich mich wenden?

Versicherungsschutz kündigen?

Schade, dass Sie über eine Kündigung nachdenken. Denn nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Vielleicht finden wir in einem persönlichen Gespräch eine andere Lösung?

Bitte sprechen Sie mit uns und nutzen Sie vorher die Möglichkeit der persönlichen Beratung. Auch im INTER Service Center unter der 0621 427 – 427 haben wir immer ein offenes Ohr, wenn es irgendwo drückt. 

Antworten rund um das Thema Kündigung

Falls Ihre Entscheidung steht, finden Sie hier alle Infos, die Sie für die Kündigung benötigen:

Wie kann ich bei der INTER kündigen?

Ganz gleich welchen Vertrag Sie kündigen möchten, bei Ihrem Vertriebspartner sind Sie mit Ihrem Kündigungswunsch in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Kündigungsmodalitäten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls  auf mögliche Nachteile einer vorzeitigen Kündigung hin.

Viele unserer Versicherungen können Sie bequem per E-Mail kündigen.

Richten Sie Ihre E-Mail an info@inter.de
Eine telefonische Kündigung Ihres Versicherungsschutzes ist nicht möglich.

Hinweis: Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an. Vielen Dank.

Selbstverständlich können Sie uns Ihr Kündigungsschreiben auch postalisch zukommen lassen.
Ihr Schreiben senden Sie bitte an:

INTER Versicherungsgruppe
68120 Mannheim


Gerne nutzen Sie auch die Versandoption per Fax.
Bitte senden Sie Ihr Kündigungsschreiben an folgende Faxnummer: 0621 / 427 - 944

Hinweis: Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an. Vielen Dank.

Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. (Sie finden den Versicherungsnehmer in Ihren Vertragsunterlagen. Er / Sie ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.)


Darüber hinaus gilt:

  • Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen.
  • Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter) kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen. Dazu muss er eine entsprechende Vollmacht vorlegen.

Kündigung in der Krankenversicherung

Für die Krankenvollversicherung und die Krankenzusatzversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen. 

Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. 
Beispiel: Versicherungsjahresende ist der 01.05., d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. 

Eine Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit (= Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres) und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:

  • Beitragserhöhung: Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.
  • Pflichtversicherung: Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen.

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist mit Nachteilen verbunden:

  • Die in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren. Sie müssen diese beim neuen Versicherer wieder aufbauen.
  • Beim Abschluss einer neuen privaten Krankenversicherung, spielt die Gesundheitsprüfung eine wesentliche Rolle. Eventuell müssen Sie jetzt Risikozuschläge zahlen oder es gibt Leistungsausschlüsse.
  • In den ersten Jahren eines neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot zu einem alternativen Versicherungsschutz. Bitte nutzen Sie hierfür unseren Fragebogen Tarifcheck, damit die Vorschläge auf Ihren Bedarf abgestimmt sind. 

Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen
uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-3106.

Kündigung in der Sach-/Haftpflicht- und Unfallversicherung

Für die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und alle Sachversicherungen, d.h. Hausrat-, Glas- und Wohngebäudeversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen. 

Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. 
Zum Beispiel: Versicherungsjahresende ist der 01.06., d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 01.03. vorliegen. 

Ausnahme bei der Jagdhaftpflichtversicherung
Das Versicherungsjahr in dem Jagdjahr umfasst immer den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Die Jagdhaftpflicht kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum Ende des Jagdjahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Das bedeutet die Kündigung muss bis spätestens 31.12. vorliegen.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:

  • Aufgrund Beitragserhöhung: Erhöht sich der zu zahlende Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung kündigen. 
     
  • Nach einem Schadensfall: Das Versicherungsverhältnis kann z. B. in der Haftpflichtversicherung gekündigt werden, wenn eine Schadensersatzleistung geleistet wurde. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung zugegangen sein.

Sie sind unzufrieden?

Auch wir sind nicht perfekt. Teilen Sie uns einfach mit, wenn Sie etwas stört. So helfen Sie uns, unseren Service kontinuierlich zu verbessern und Sie als Kunden glücklich zu machen. Nutzen Sie hierzu bitte unser Beschwerdeformular.