ihren Versicherungsschutz auch während dieser Zeit. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten. Krankenversicherung Elternzeit: Welche ist die beste? Die Elternzeit ist eine aufregende [...] Krankenversicherung für Beamte in Elternzeit Für Beamte in Elternzeit gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Als Beamter haben Sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe, die einen großen Teil [...] zu finanzieren. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während dieser Zeit wird Ihr Gehalt durch das Mutterschaftsgeld und den Zuschuss...
entfällt diese pauschale Beihilfe, wenn sie in ein Bundesland wechseln, das dieses Angebot nicht macht. Die private Krankenversicherung ist in der Regel umfangreicher bei den Leistungen und günstiger beim...
Bescheid wissen, mitgestalten wollen und es lieben, wenn kein Tag wie der andere ist. Vorwärts kommen: bedacht und zielstrebig Anpacken – das finden wir richtig gut. Wir machen etwas aus der INTER und da ist [...] Hektik und Aktionismus verfallen, bleiben wir am Ball und tun, was zu tun ist. Schritt für Schritt, bedacht – und genau deshalb zielstrebig und unaufhaltsam. Erfolgreich sein für das große Ganze Um sich schauen...
Behandlungsmöglichkeiten besser abzuwägen und eine informierte Entscheidung zu treffen. In welchen Fällen macht eine Zweitmeinung besonders Sinn? Zweitmeinungen sind besonders sinnvoll bei schweren Diagnosen wie [...] tattung etc.. BetterDoc sucht auf Wunsch deutschlandweit nach einem Spezialisten für Sie. Bitte beachten Sie, dass Fahrtkosten deswegen nicht erstattet werden können. Welche Vorteile habe ich als privat...
Zahlt die Hundehaftpflicht bei Schäden an meinem Eigentum ?
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die der versicherte Hund an fremdem Eigentum verursacht. Eigene Schäden und Schäden von Familienangehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind nicht versichert.
Zahlt die Hausratversicherung bei Schäden durch Haustiere ?
Nein, Schäden, die direkt durch Haustiere verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Zerkratzte Möbel oder zerstörte Vorhänge durch Ihr Haustier fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ausnahmefälle können jedoch entstehen, wenn Ihr Haustier einen versicherten Schaden auslöst. Zum Beispiel, wenn Ihr Vogel eine Kerze umstößt und dadurch ein Brand entsteht oder Ihr Hund den Schlauch der Spülmaschine beschädigt, wodurch es zu einem Wasserschaden kommt. Für Schäden, die Ihr Haustier an fremdem Eigentum verursacht, greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Hunde und Pferde). Kleinere Haustiere wie Katzen, Vögel oder Hamster sind meist über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, wenn sie Schäden a m Eigentum anderer anrichten.
rung über Wohngebäude absichern Die Rohbau-Feuerversicherung ist für im Bau befindliche Gebäude gedacht und übernimmt die Kosten bei Bränden am "unfertigen" Gebäude. Nach Fertigstellung, wird es über die [...] gegen Sachschäden durch unvorhergesehene Ereignisse, die zur Beschädigung oder Zerstörung der erbrachten Bauleistung während der Bauphase führen. Was ist mitversichert? Faktor Mensch: Ungeschicklichkeit...
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung in der Lebensversicherung ?
Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist. Was ist eine planmäßige Erhöhung? Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen. Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen? Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt ?
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, beauftragen wir für Sie die Firma MedicProof GmbH (medizinischer Dienst der Privaten) mit der Begutachtung.
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden. Wichtig beim Fotografieren ist: Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse. Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig. Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander. Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
Wie lange muss ich in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, bevor ich in eine private wechseln kann ?
Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend: Einkommensgrenze überschreiten : Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten. Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend. Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.
Wie lange dauert die Bearbeitung, nachdem ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt habe ?
Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragen wir die MEDICPROOF GmbH mit der Begutachtung. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss unseren Kunden die Entscheidung vorliegen. In besonders dringlichen Fällen muss sogar innerhalb einer Frist von fünf bzw. von zehn Arbeitstagen entschieden werden. Verzögerungen im Begutachtungsverfahren, die von der pflegebedürftigen Person verursacht werden (z.B. fehlende Unterlagen, Krankenhausaufenthalte oder erfolglose Kontaktaufnahme) hemmen die genannten Fristen. Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, veröffentlichen wir eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2024 konnten die verkürzten Fristen in 62% der Fälle und die Frist von 25 Arbeitstagen in 67% der Fälle eingehalten werden. (Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI)
Wie kann ich meine Familie unterstützen für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann ?
Klare Vorgaben können Ihre Familie im Notfall entlasten. Mit Vollmachten, allen voran der Vorsorgevollmacht, regeln Sie Ihren eigenen Willen für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Beachten Sie, dass Banken meist nur die eigenen Vordrucke für Bank- und Depotvollmachten akzeptieren. In komplexeren Fällen, wie bei Immobilienbesitz oder für gezielte Verfügungen an bestimmte Personen, ist es ratsam ein Testament zu erstellen und beim Notar zu hinterlegen – das räumt alle Zweifel aus. Eine überaus sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung. Mit ihr legen Sie fest, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen einverstanden sind - und mit welchen nicht.
Wie geht es nach der Pflegbegutachtung weiter ?
Sobald das Gutachten eingeht, erhalten Sie umgehend eine Kopie, die Leistungsmitteilung und die ggf. rückwirkenden Leistungen.
Wie erteile ich eine Vollmacht ?
Um eine Vollmacht zu erteilen, reichen Sie eine schriftliche Vollmacht für einen Dritten bei uns ein. Dies kann sowohl eine reine Auskunftsvollmacht als auch eine Generalvollmacht sein. Sofern Sie einen offiziellen Betreuer bestellen, kann uns dieser die Betreuung schriftlich anzeigen. Hierzu bitten wir um Vorlage eines Betreuerausweises oder des Beschlusses einer Betreuung. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Der Versand reicht per E-Mail info@inter.de oder Fax 0621 427- 944 aus.
Wie beantrage ich eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit ?
Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag an pflege@inter.de . Ggf. ist eine erneute Begutachtung erforderlich.
Wer überwacht die Beitragserhöhung ?
Die Beitragskalkulation erfolgt nach strengen rechtlichen Vorgaben. Sowohl die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung als auch die Berechnung selbst muss von einem unabhängigen mathematischen Treuhänder geprüft werden.
Wer kommt für die Restkosten auf, die die Pflegepflichtversicherung nicht übernimmt ?
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen für die anfallenden Pflegekosten nicht aus. Daher müssen die Restkosten erbracht werden von: - Dem Pflegebedürftigen aus laufendem Einkommen und Ersparnissen - Dem Ehegatten oder Lebenspartner aus laufendem - Einkommen und Ersparnissen - Den Kindern oder Angehörigen gem. § 1601/1606 BGB - Dem Sozialamt
Wer kann einen Versicherungsvertrag kündigen ?
Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. (Sie finden den Versicherungsnehmer in Ihren Vertragsunterlagen. Er / Sie ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.) Darüber hinaus gilt Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen. Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter) kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen. Zur Legitimation schicken Sie bitte eine entsprechende Vollmacht, gerne per Mail mit Angabe der Versicherungs- oder Vertragsnummer.
Wer braucht eine Unfallversicherung ?
Eine Unfallversicherung ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen möchten. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die in ihrer Freizeit aktiv sind, sei es durch Sport, Hobbys oder Reisen. Auch Selbstständige, Hausfrauen und -männer, Senioren und Kinder, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen.