Sie können uns unter der folgenden Schadenrufnummer für Ihr Anliegen erreichen: Tel.: 0621 427 3500 Oder wählen Sie aus unseren Formularen das Schadenformular zu Ihrer Versicherung. Füllen Sie es aus und senden Sie es ab. Wir bearbeiten Ihre Schadenmeldung so schnell wie möglich.
Beinhaltet die Hausratversicherung eine Glasversicherung ?
Nein, die Glasversicherung (Versicherung bei Bruch von Gebäude- und Mobiliarverglasungen inkl. Cerankochfeldern) ist aber gesondert zu allen Tarifstufen unserer Hausratversicherung versicherbar.
Was ist eine Gesundheitsprüfung ?
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Ist eine Wohnung, die von Kindern während ihres Studiums oder ihrer Ausbildung gemietet wird, durch die Hausratversicherung mitversichert ?
Ja, wenn die Wohnung vorübergehend gemietet wurde und kein eigener Haushalt gegründet wird, besteht weltweiter Versicherungsschutz. Das sind insbesondere Zimmer in Wohnheimen oder Wohngemeinschaften. Die Leistungshöhe hängt vom gewählten Schutzpaket ab und ist begrenzt. In unserem aktuellen Tarif bieten wir Schutz in Höhe von mindestens 15.000 € und versichern auch Kinder, die während ihres Studiums oder ihrer Ausbildung einen eigenen Haushalt gründen.
Wird ein Zweitwohnsitz, der für berufliche Zwecke genutzt wird, über die Hausratversicherung abgedeckt ?
Nur sehr umfassende Tarife wie unsere Hausrat Premium bieten Schutz für Sachen, die dauerhaft außerhalb der eigentlichen Wohnung aufbewahrt werden. Schäden im Zweitwohnsitz sind in Premium bis zu einem Wert von 15.000 € versichert, allerdings ist die Leistung für Wertsachen auf 2.500 € begrenzt. Für Sachen, die vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung aufbewahrt werden, bietet die sogenannte Außenversicherung weltweiten Schutz. Die Definition von "vorübergehend" und die Höhe der Leistung ist in den verschiedenen Tarifen nicht einheitlich geregelt. Üblicherweise sind Zeiträume von bis zu 3 Monaten versichert und die Entschädigung beträgt 10% der Versicherungssumme.
Besteht über die Hausratversicherung Schutz für mein Home Office ?
Ja. Arbeitszimmer in der Wohnung zählen zum Versicherungsort und auch beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zählen zu den versicherten Sachen.
Sind Schäden durch Au-Pairs und Austauschschüler in meiner Privathaftpflicht abgedeckt ?
Ja, sie zählen zu den versicherten Personen. Wir leisten für Schäden, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Kein Schutz besteht, wenn Sie oder Ihre Familie im Haushalt von Au-Pairs und Austauschschüler geschädigt werden.
In welchem Pflegegrad habe ich Versicherungsschutz ?
INTER QualiCare ® bietet Versicherungsschutz in allen 5 Pflegegraden – unabhängig von der Art der Pflege. Darüber hinaus ist es möglich, die Leistungen bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 auf das Leistungsniveau von Pflegegrad 5 zu erhöhen. Die Einmalleistung zur Absicherung von Sofortkosten im Pflegefall (z.B. Umbaumaßnahmen) ist ebenfalls optional abschließbar und beinhaltet zudem zwei Leistungsinnovationen: Leistung bei vorübergehendem Hilfebedarf Bis zu 2.500 Euro Kostenzuschuss für die Begutachtung im Ausland
Ist die Höhe des Tagessatzes frei wählbar ?
Ja. Die Höhe des Tagessatzes ist grundsätzlich frei wählbar. Für den Pflegegrad 1 ist der Tagessatz bedarfsgerecht auf 20 Euro begrenzt, aber für die Pflegegrade 2-5 können bis zu 150 Euro vereinbart werden. Die vereinbarte Versicherungsleistung gilt für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege gleichermaßen.
Wie kann ich meinen Versicherungsschutz kündigen ?
Schade, dass Sie über eine Kündigung nachdenken. Gerne zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch Alternativen zu einer Kündigung auf. Denn nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der persönlichen Beratung oder wenden Sie sich an das INTER Service Center: 0621 427 – 427 Gerne helfen wir Ihnen auch, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen möchten. Eine telefonische Kündigung ist nicht möglich, wir benötigen grundsätzlich eine schriftliche Willenserklärung vom Versicherungsnehmer des Vertrags.
Wer kann einen Versicherungsvertrag kündigen ?
Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. (Sie finden den Versicherungsnehmer in Ihren Vertragsunterlagen. Er / Sie ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.) Darüber hinaus gilt Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen. Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter) kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen. Zur Legitimation schicken Sie bitte eine entsprechende Vollmacht, gerne per Mail mit Angabe der Versicherungs- oder Vertragsnummer.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.
Welche Nachteile entstehen, wenn ich meine Krankenvollversicherung kündige ?
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der privaten Krankenvollversicherung häufig mit Nachteilen verbunden ist: Ihre in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren und müssen beim neuen Versicherer neu aufgebaut werden. Dies wird finanzielle Folgen für Sie haben. Wenn Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, spielt das Beantworten der Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle. Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie evtl. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. In den ersten Jahren Ihres neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.
Wie kann ich meine Auslandsreisekrankenversicherung kündigen ?
Eine Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit (= Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres) und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden.
Welche Unterlagen werden für eine Kündigung in der Lebensversicherung benötigt ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – als Fax, E-Mail oder Brief. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, ist auch eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine Bankverbindung erforderlich.
Ja, das ist möglich. Hierzu ist eine Erklärung zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft erforderlich. Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, gerne senden wir Ihnen die Unterlagen postalisch zu.
Was ist ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ?
Ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ist ein Bezugsrecht, das nur mit Zustimmung des unwiderruflich Begünstigten geändert werden kann. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht gehört der Vertrag mit seinen Werten ab der Festlegung durch den Versicherungsnehmer in das Vermögen des unwiderruflich Bezugsberechtigten.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherte Person ?
Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner, er hat die Gestaltungsrechte und Pflichten an dem Vertrag. Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben der Vertrag geschlossen wurde und deren Daten (z. B. Geburtsdatum, Gesundheitszustand) Vertrags- und Berechnungsgrundlage für den Vertrag sind. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle ?
Sofern Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen können und dies umgesetzt wird, vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Aus den vorhandenen Werten wird eine neue herabgesetzte Versicherungssumme errechnet und alle bisher eingeschlossenen Zusatzversicherungen entfallen dauerhaft.