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Vertrieb Die INTER – wer wir sind Die INTER Versicherungsgruppe hilft Menschen seit über 100 Jahren ein sicheres Leben zu führen. Als unabhängiger Versicherungskonzern bieten wir Privat- und Gewerbekunden eine [...] individuellen Bedarf und Interesse in der hauseigenen INTER Akademie. Lerne von und mit erfahrenen Versicherungsprofis. Vertriebssupport Frontoffice und Backoffice helfen Dir im Vertriebsalltag zum Beispiel bei [...] Premium Vertrieb ist eine erfolgsorientierte, übersichtliche Gruppe von leidenschaftlichen Versicherungsprofis. Man kennt sich – vom neuen Premium Partner bis zum Vorstand. Deine Erfolgsgeschichte bei uns...
Kann ich nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ?
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich . Es gibt jedoch Ausnahmen , die Folgendes umfassen: Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen , wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt: Das 55. Lebensjahr vollendet hat In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Ja, das ist möglich. Hierzu ist eine Erklärung zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft erforderlich. Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, gerne senden wir Ihnen die Unterlagen postalisch zu.
Kann ich meine ganze Familie im CyberGuard versichern ?
Mit dem Abschluss des INTER CyberGuards sind automatisch der Versicherungsnehmer sowie seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebende Familienangehörige versichert.
Kann ich meine Zahlweise ändern ?
Ja, immer zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages. Auch unterjährig je nach Ratenzahlungsabschnitt passend zu Ihrem persönlichen Versicherungsjahr. Gerne prüfen wir, wann bei Ihrem Vertrag eine Änderung der Zahlweise möglich ist. Rufen Sie uns doch einfach an: 0621/427-3001.
Kann ich meine Versicherungssumme nachträglich anpassen ?
Ja. Sie haben die Möglichkeit nach z. B. Ihrer Heirat, der Geburt Ihres Kindes oder auch bei Immobilienerwerb Ihren Versicherungsschutz anzupassen - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Leistung wird an die Person ausgezahlt, die im Versicherungsschein festgelegt wurde.
Kann ich eine Versicherung trotz Vorerkrankungen abschließen ?
Ja, auch bei vielen Vorerkrankungen (z.B. Diabetes) ist ein Abschluss möglich. Je nach Relevanz für das zu versichernde Risiko kann es zu einem Beitragszuschlag kommen. Wichtig sind immer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Antrag.
Kann ich eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen ?
Nein, vor Vertragsabschluss müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind die Grundlage für die Risikoprüfung. Es ist entscheidend, diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Kann ich die Versicherung beim Hauskauf übernehmen ?
Ja, die Versicherung geht beim Kauf automatisch auf Sie über. Sie haben dann ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zur INTER.
Kann ich die Versicherung auch unmittelbar vor oder während einer Reise noch abschließen ?
Die Versicherung kann unmittelbar vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden – auch kurzfristig online. Für Reisen, die bereits vor Vertragsabschluss angetreten wurden, besteht jedoch kein Versicherungsschutz . Ein Abschluss ist also nur vor Reiseantritt möglich.
Kann ich die Kosten für die Pferdehaftpflicht steuerlich absetzen ?
Stand 2023 können Sie die Kosten für eine Pferdehaftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu tragen Sie die Versicherungsprämien bei Abgabe der Steuererklärung unter den Sonderaufwendungen ein. Da wir Sie in Steuerfragen nicht beraten dürfen und sich die Steuergesetze ändern können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von einem Steuerberater.
Kann ich die Kosten für die Hundehaftpflicht bei der Steuer absetzen ?
Stand 2023 können Sie die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu tragen Sie die Versicherungsprämien bei Abgabe der Steuererklärung unter den Sonderaufwendungen ein. Da wir Sie in Steuerfragen nicht beraten dürfen und sich die Steuergesetze ändern können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von einem Steuerberater.
Kann ich die Kosten für die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen ?
Stand 2023 können Sie die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu tragen Sie die Versicherungsprämien bei Abgabe der Steuererklärung unter den Sonderaufwendungen ein. Da wir Sie in Steuerfragen nicht beraten dürfen und sich die Steuergesetze ändern können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von einem Steuerberater.
Kann ich die Beitragserhöhung steuerlich geltend machen ?
Ja. Die Beiträge zur Basisabsicherung Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie vollständig in Ihrer Steuererklärung angeben – und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand. Auch Beiträge, die Sie für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung Ihrer Familienmitglieder zahlen (z. B. für Kinder oder Ehepartner), sind dort absetzbar. Die Basisabsicherung – also der grundlegende Versicherungsschutz – wird zu 100 % steuerlich berücksichtigt. Das gilt ebenso für die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Beiträge für zusätzliche Leistungen (wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) können nur dann zusätzlich steuerlich angesetzt werden, wenn die Gesamtsumme aus Basisabsicherung und Zusatzleistungen unter den folgenden Höchstgrenzen liegt: Personengruppe Höchstbetrag pro Jahr (Stand: 2025) Arbeitnehmer, Rentner, Beihilfeberechtigte 1.900 € Selbstständige und Freiberufler 2.800 € Das bedeutet: Wenn Ihre Beiträge zur privaten Vollversicherung steigen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Beträge steuerlich geltend gemacht werden.
Kann ich auch mit Vorerkrankungen in eine Private Krankenversicherung wechseln ?
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen ist je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen möglich. Je nach Schweregrad und Art der Vorerkrankung kann der Versicherer entscheiden, ob er Sie annimmt, zu welchen Konditionen und ob eventuell Ausschlüsse für bestimmte Leistungen gemacht werden. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen können Versicherer Risikozuschläge auf die Beiträge erheben. Diese Zuschläge erhöhen die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung. In privaten Krankenversicherungen eher eine Ausnahme, können Versicherer bestimmte Leistungen für Vorerkrankungen ausschließen. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen nicht von der Versicherung übernommen werden.
Kann ich auch meine Familie privat krankenversichern ?
Eine beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner, Kinder und Familienangehörige gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung für Partner oder Kinder. Kinder werden mit einem eigenen Beitrag versichert .
Kann ich auch als Selbstständiger oder Freiberufler in eine private Krankenversicherung wechseln ?
Ja, als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Tatsächlich ist die PKV für Selbstständige und Freiberufler oft eine attraktive Option, da sie individuelle Tarife und Leistungen bieten kann, die besser auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind. Die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV als Selbstständiger oder Freiberufler sind im Allgemeinen weniger streng als für Angestellte. Sie müssen grundsätzlich keine Einkommensgrenzen überschreiten, um sich privat zu versichern. Stattdessen können Selbstständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV eintreten. Allerdings ist auch hier eine Gesundheitsprüfung erforderlich, um die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags festzulegen. Je nach den Ergebnissen dieser Prüfung können Risikozuschläge oder ausnahmsweise Leistungsausschlüsse vereinbart werden.