Welche Unterlagen werden für eine Kündigung in der Lebensversicherung benötigt ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – als Fax, E-Mail oder Brief. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, ist auch eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine Bankverbindung erforderlich.
Wo gilt meine Jagdhaftpflichtversicherung und bin ich auch im Ausland versichert ?
Der Versicherungsschutz besteht auf der Jagd sowie außerhalb der Jagd, z. B. bei der Gewehrreinigung oder bei Übungen auf dem Schießstand. Zudem besteht weltweiter Versicherungsschutz für Sie, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland ist und Sie einen gültigen deutschen Jagdschein besitzen.
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen wir unsere Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin. Für über 55-jährige Versicherte gilt darüber hinaus, dass sie in der Beitragsinformation konkret auf andere Tarife hingewiesen werden, wenn diese für sie finanziell günstiger sind. Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind. Und wenn finanziell wirklich einmal "alle Stricke reißen" sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt ?
In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren: 1. Anpassung des Tarifs: Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken. 2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden. 3. Möglicherweise Wechsel in den Basistarif: Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert. 4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
Können Existenzgründer nachträglich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, und wenn ja, unter welchen Bedingungen ?
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie beispielsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Auch bei Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld I ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Welche Unterlagen reiche ich ein, wenn ich einen Vertrag kündigen möchte ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – per Fax, E-Mail oder Post. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, sind eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine aktuelle Bankverbindung erforderlich.
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung ?
Die planmäßige Erhöhung (Dynamik) sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist.
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen wir unsere Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin. Für über 55-jährige Versicherte gilt darüber hinaus, dass sie in der Beitragsinformation konkret auf andere Tarife hingewiesen werden, wenn diese für sie finanziell günstiger sind. Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind. In manchen Fällen ist auch die Erhöhung des Selbstbehalts eine Alternative, um den Beitrag zu senken. Und wenn finanziell wirklich einmal "alle Stricke reißen" sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung in der Lebensversicherung ?
Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist. Was ist eine planmäßige Erhöhung? Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen. Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen? Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.
Was ist ein Bezugsrecht ?
Für jede Leistungsart aus Ihrem Vertrag (Rückkaufswert, Ablaufleistung, Rentenzahlung, Todesfall-Leistung) wird von Ihnen als Versicherungsnehmer festgelegt, wer diese Leistung erhalten soll. Diese Festlegung nennt man „Bezugsrecht“. Es kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. Die Unwiderruflichkeit eines Bezugsrechtes muss ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt werden. Dies kann ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht mehr geändert werden.
Wie sind die Kündigungsfristen in der Lebensversicherung ?
Bei den meisten Verträgen mit laufender Beitragszahlung gilt: Die Kündigung kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei unterjähriger Zahlweise ist die Kündigung mit einem Monat zum Ende des Ratenzahlungsabschnittes möglich. Der darauffolgende Monatserste ist der Kündigungstermin. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang Ihrer schriftlichen Willenserklärung bei uns.
Wie sieht es bei der KVNR mit dem Datenschutz aus ?
Dem Datenschutz wird auch bei den Abläufen rund um die Krankenversichertennummer ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Weitergabe von Daten statt. Der Datenaustausch zwischen der PKV, GKV, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle (ITSG) erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Ihre KVNR ermöglicht zudem keine Rückschlüsse auf Ihre Rentenversicherungsnummer: Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer und nutzt ein sicheres technisches Verfahren, um die KVNR zu erstellen.
Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung. Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen: Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert, geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen, steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen, neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt. Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde. Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Welche Vorteile habe ich als Beihilfeberechtigter von eine privaten Krankenversicherung ?
Als Beihilfeberechtigter bekommen Sie Krankheitskosten nach einem festgelegten Prozentwertsatz von der Beihilfe bezahlt. Den restlichen Teil der Kosten können Sie bei uns in einer privaten Krankenversicherung absichern. Als Beamter ist der Beitrag für eine private Krankenversicherung dabei deutlich günstiger als die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Dort müssten Sie zudem den vollen Beitrag bezahlen, da es hier keine anteilige Versicherung gibt. Mit unserer privaten Krankenversicherung haben Sie eine Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch mit dem für Sie prozentual abgestimmten Versicherungsschutz. So sind Sie zu 100% abgesichert.
Welche Nachteile entstehen, wenn ich meine Krankenvollversicherung kündige ?
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der privaten Krankenvollversicherung häufig mit Nachteilen verbunden ist: Ihre in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren und müssen beim neuen Versicherer neu aufgebaut werden. Dies wird finanzielle Folgen für Sie haben. Wenn Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, spielt das Beantworten der Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle. Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie evtl. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. In den ersten Jahren Ihres neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.
Steigen die Beiträge, weil nicht genug Versicherte nachrücken ?
Nein, die Annahme, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen, weil keine neuen Versicherten nachrücken, ist falsch. Der Beitrag eines Versicherten wird zu Beginn des Vertrags ausschließlich auf Basis des gewählten Leistungsumfangs, des Lebensalters und etwaiger bereits bestehender Vorerkrankungen kalkuliert. Die Kalkulation des persönlichen Beitrags erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger statistischer Daten über die Lebenserwartung und die typischen Gesundheitskosten. Dabei muss die Summe der eingezahlten Beiträge aller Versicherten eines Tarifs im gesamten Versicherungsverlauf der Summe der Leistungsausgaben entsprechen. Das PKV-Kalkulationsmodell berücksichtigt insbesondere die tendenziell höheren Gesundheitsaufwendungen im Alter. In den jüngeren Lebensjahren werden daher größere Teile der Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt, um die späteren höheren Ausgaben abzudecken und die Beitragsentwicklung zu dämpfen. Die Anzahl der Neuzugänge in den Versicherungstarifen hat keinen Einfluss auf diese langfristige Vorsorge.
Steigen die Beiträge, weil nicht genug Versicherte nachrücken ?
Nein, die Annahme, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen, weil keine neuen Versicherten nachrücken, ist falsch. Der Beitrag eines Versicherten wird zu Beginn des Vertrags ausschließlich auf Basis des gewählten Leistungsumfangs, des Lebensalters und etwaiger bereits bestehender Vorerkrankungen kalkuliert. Die Kalkulation des persönlichen Beitrags erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger statistischer Daten über die Lebenserwartung und die typischen Gesundheitskosten. Dabei muss die Summe der eingezahlten Beiträge aller Versicherten eines Tarifs im gesamten Versicherungsverlauf der Summe der Leistungsausgaben entsprechen. Das PKV-Kalkulationsmodell berücksichtigt insbesondere die tendenziell höheren Gesundheitsaufwendungen im Alter. In den jüngeren Lebensjahren werden daher größere Teile der Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt, um die späteren höheren Ausgaben abzudecken und die Beitragsentwicklung zu dämpfen. Die Anzahl der Neuzugänge in den Versicherungstarifen hat keinen Einfluss auf diese langfristige Vorsorge.
Bin ich auch bei Behandlungen im Ausland versichert ?
Ja, Sie haben für 6 Monate weltweiten Versicherungsschutz.
Bin ich bei der Bekämpfung von Tierseuchen (z.B. ASP) versichert ?
Ja, auch bei diesen wichtigen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz.
Was sind Bewertungsreserven ?
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt.