Ist nur die INTER von hohen Beitragsanpassungen betroffen ?
Nein. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) deutlich an. Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen fortlaufend. Dies gilt für alle Leistungsbereiche der PKV: bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus wie auch für Zahnarztbehandlungen. Den größten Einzelposten bei den Versicherungsleistungen der PKV macht die ambulante Arztbehandlung aus. Hier stiegen die Kosten um über 8 Prozent. Für allgemeine Krankenhausleistungen (d.h. ohne Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer) zahlte die PKV 2024 gut 10 Prozent mehr als 2023: fast 7 Mrd. Euro. Einen besonderen Anteil daran hatten die Pflegekosten: Sie erhöhten sich um fast 18 Prozent. Der Hauptgrund für die Ausgabensteigerung der PKV im Krankenhausbereich sind vor allem die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren. Das heißt, es wurden mehr Privatversicherte im Krankenhaus behandelt; allein von 2022 bis 2024 waren es 11 Prozent mehr. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Branche. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren jeweiligen Tarifen kann die Entwicklung abweichen. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, sondern auch höhere Behandlungskosten lassen die Leistungsausgaben der PKV steigen. Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass beispielsweise in den Bereichen „Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie“ die Ausgaben seit 2019 merklich gestiegen sind, allein 2023 um 13,6 Prozent. Dass medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung bzw. Vorsorge ihren Preis haben, zeigt sich beispielhaft bei der Impfung gegen Gürtelrose. Der Wirkstoff für diese neue Impfung wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die Ausgaben der PKV für die Gürtelrose-Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Welche Faktoren bestimmen den Beitrag in der PKV ?
1. Umfang der versicherten Leistungen Der Beitrag hängt maßgeblich von den gewünschten Leistungen ab. Sind ein Einbettzimmer, umfassende Zahnersatzleistungen oder alternative Heilmethoden im Tarif enthalten? Diese Wahl beeinflusst den Beitrag erheblich, da umfangreiche Leistungen zu höheren Kosten führen können. Je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen lässt sich der Versicherungsschutz anpassen, um die ideale Balance zwischen Beitragshöhe und Leistung zu finden. 2. Alter bei Versicherungsbeginn Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge, da sie statistisch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, frühzeitig in die Private Krankenversicherung zu wechseln, um langfristig von günstigeren Beiträgen zu profitieren. 3. Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn Der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung spielt ebenfalls eine Rolle. Vorerkrankungen können das Risiko erhöhen, weshalb in solchen Fällen ein Risikozuschlag berechnet oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Beitragskalkulation fair und transparent zu gestalten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich der Beitrag nach Versicherungsbeginn nicht aufgrund von neuen Krankheiten erhöht. 4. Geschlecht bei Versicherungsbeginn (vor 2012) Vor dem 21. Dezember 2012 wurden Beiträge in der PKV geschlechtsspezifisch kalkuliert, da Frauen statistisch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt jedoch die Unisex-Regelung, die eine geschlechtsneutrale Beitragsberechnung vorschreibt. Bestandsversicherte haben die Möglichkeit, in Unisex-Tarife zu wechseln, jedoch ist ein Wechsel zurück zu den geschlechtsspezifischen Tarifen nicht möglich.
Gibt es Sonderregelungen für Ehepartner ?
Eine Besonderheit gilt unter bestimmten Umständen für Ehepartner: Wenn mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner seit dem 1. Januar 1995 ununterbrochen in der PPV versichert ist und das Gesamteinkommen eines Ehe- oder Lebenspartners 565 Euro im Monat nicht übersteigt (603 Euro im Monat bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung), gilt eine garantierte Höchstgrenze. Dann müssen die Partner gemeinsam nicht mehr als 150 Prozent der genannten Höchstbeiträge zahlen (jeder einzeln höchstens 75 Prozent). Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, der neue Beitrag jedoch höher liegen, kann das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterhelfen.
Gibt es eine Obergrenze für die Beiträge ?
Grundsätzlich gilt immer die Garantie, dass der Beitrag in der PPV nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren nicht höher ist als der Höchstbeitrag in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Maßgeblich ist der aktuelle Beitragssatz der SPV. Ab 2026 liegt dieser bei 209,26 Euro monatlich. Für Beihilfeberechtigte in der PPV leitet sich daraus ein Höchstbeitrag von 80,70 Euro pro Monat ab. Höher darf der Beitrag im Jahr 2026 also nicht liegen.
Auf welcher Grundlage werden die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung berechnet ?
Der Beitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Demnach darf der Beitrag immer erst neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt: Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab. Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen. Erst wenn einer dieser beiden Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten wird, dürfen die Beiträge überprüft werden. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Schwellenwert überschritten wird, muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen, die zum Beispiel auch ein verändertes Zinsniveau berücksichtigen muss. Diese Situation ist jetzt in der Pflegepflichtversicherung sowohl in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte als auch derjenigen für alle anderen Pflegeversicherten eingetreten.
Ist nur die INTER von hohen Beitragsanpassungen betroffen ?
Nein. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) deutlich an. Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen fortlaufend. Dies gilt für alle Leistungsbereiche der PKV: bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus wie auch für Zahnarztbehandlungen. Den größten Einzelposten bei den Versicherungsleistungen der PKV macht die ambulante Arztbehandlung aus. Hier stiegen die Kosten um über 8 Prozent. Für allgemeine Krankenhausleistungen (d.h. ohne Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer) zahlte die PKV 2024 gut 10 Prozent mehr als 2023: fast 7 Mrd. Euro. Einen besonderen Anteil daran hatten die Pflegekosten: Sie erhöhten sich um fast 18 Prozent. Der Hauptgrund für die Ausgabensteigerung der PKV im Krankenhausbereich sind vor allem die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren. Das heißt, es wurden mehr Privatversicherte im Krankenhaus behandelt; allein von 2022 bis 2024 waren es 11 Prozent mehr. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Branche. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren jeweiligen Tarifen kann die Entwicklung abweichen. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, sondern auch höhere Behandlungskosten lassen die Leistungsausgaben der PKV steigen. Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass beispielsweise in den Bereichen "Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie" die Ausgaben seit 2019 merklich gestiegen sind, allein 2023 um 13,6 Prozent. Dass medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung bzw. Vorsorge ihren Preis haben, zeigt sich beispielhaft bei der Impfung gegen Gürtelrose. Der Wirkstoff für diese neue Impfung wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die Ausgaben der PKV für die Gürtelrose-Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Steigen die Beiträge, weil nicht genug Versicherte nachrücken ?
Nein, die Annahme, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen, weil keine neuen Versicherten nachrücken, ist falsch. Der Beitrag eines Versicherten wird zu Beginn des Vertrags ausschließlich auf Basis des gewählten Leistungsumfangs, des Lebensalters und etwaiger bereits bestehender Vorerkrankungen kalkuliert. Die Kalkulation des persönlichen Beitrags erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger statistischer Daten über die Lebenserwartung und die typischen Gesundheitskosten. Dabei muss die Summe der eingezahlten Beiträge aller Versicherten eines Tarifs im gesamten Versicherungsverlauf der Summe der Leistungsausgaben entsprechen. Das PKV-Kalkulationsmodell berücksichtigt insbesondere die tendenziell höheren Gesundheitsaufwendungen im Alter. In den jüngeren Lebensjahren werden daher größere Teile der Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt, um die späteren höheren Ausgaben abzudecken und die Beitragsentwicklung zu dämpfen. Die Anzahl der Neuzugänge in den Versicherungstarifen hat keinen Einfluss auf diese langfristige Vorsorge.
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind.
Welche Faktoren bestimmen den Beitrag ?
1. Umfang der versicherten Leistungen Der Beitrag hängt maßgeblich von den gewünschten Leistungen ab. Diese Wahl beeinflusst den Beitrag erheblich, da umfangreiche Leistungen zu höheren Kosten führen können. Je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen lässt sich der Versicherungsschutz anpassen, um die ideale Balance zwischen Beitragshöhe und Leistung zu finden. 2. Alter bei Versicherungsbeginn Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge, da sie statistisch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen, die Zusatzversicherung frühzeitig abzuschließen, um langfristig von günstigeren Beiträgen zu profitieren. 3. Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn Der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung spielt ebenfalls eine Rolle. Vorerkrankungen können das Risiko erhöhen, weshalb in solchen Fällen ein Risikozuschlag berechnet oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Beitragskalkulation fair und transparent zu gestalten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich der Beitrag nach Versicherungsbeginn nicht aufgrund von neuen Krankheiten erhöht. 4. Geschlecht bei Versicherungsbeginn (vor 2012) Vor dem 21. Dezember 2012 wurden Beiträge in der PKV geschlechtsspezifisch kalkuliert, da Frauen statistisch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt jedoch die Unisex-Regelung, die eine geschlechtsneutrale Beitragsberechnung vorschreibt. Bestandsversicherte haben die Möglichkeit, in Unisex-Tarife zu wechseln, jedoch ist ein Wechsel zurück zu den geschlechtsspezifischen Tarifen nicht möglich.
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen wir unsere Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin. Für über 55-jährige Versicherte gilt darüber hinaus, dass sie in der Beitragsinformation konkret auf andere Tarife hingewiesen werden, wenn diese für sie finanziell günstiger sind. Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind. In manchen Fällen ist auch die Erhöhung des Selbstbehalts eine Alternative, um den Beitrag zu senken. Und wenn finanziell wirklich einmal "alle Stricke reißen" sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.
Warum werden die Tarife in der INTER unterschiedlich angepasst ?
Für die Beitragsanpassung prüfen wir jeden Tarif und jede Beobachtungseinheit individuell, um festzustellen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erforderlich ist. Bisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn vor dem 21.12.2012) werden nach den Kategorien Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche gesondert analysiert. Unisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn ab dem 21.12.2012) unterscheiden lediglich zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Diese differenzierte Betrachtung führt dazu, dass in einzelnen Tarifen die Versicherungsleistungen unterschiedlich stark steigen können. Daher ist es möglich, dass bestimmte Tarife von einer Beitragsanpassung gar nicht oder weniger stark betroffen sind als andere.
Welche Faktoren bestimmen den Beitrag in der PKV ?
1. Umfang der versicherten Leistungen Der Beitrag hängt maßgeblich von den gewünschten Leistungen ab. Sind ein Einbettzimmer, umfassende Zahnersatzleistungen oder alternative Heilmethoden im Tarif enthalten? Diese Wahl beeinflusst den Beitrag erheblich, da umfangreiche Leistungen zu höheren Kosten führen können. Je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen lässt sich der Versicherungsschutz anpassen, um die ideale Balance zwischen Beitragshöhe und Leistung zu finden. 2. Alter bei Versicherungsbeginn Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge, da sie statistisch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, frühzeitig in die Private Krankenversicherung zu wechseln, um langfristig von günstigeren Beiträgen zu profitieren. 3. Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn Der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung spielt ebenfalls eine Rolle. Vorerkrankungen können das Risiko erhöhen, weshalb in solchen Fällen ein Risikozuschlag berechnet oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Beitragskalkulation fair und transparent zu gestalten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich der Beitrag nach Versicherungsbeginn nicht aufgrund von neuen Krankheiten erhöht. 4. Geschlecht bei Versicherungsbeginn (vor 2012) Vor dem 21. Dezember 2012 wurden Beiträge in der PKV geschlechtsspezifisch kalkuliert, da Frauen statistisch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt jedoch die Unisex-Regelung, die eine geschlechtsneutrale Beitragsberechnung vorschreibt. Bestandsversicherte haben die Möglichkeit, in Unisex-Tarife zu wechseln, jedoch ist ein Wechsel zurück zu den geschlechtsspezifischen Tarifen nicht möglich.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt ?
In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren: 1. Anpassung des Tarifs: Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken. 2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden. 3. Möglicherweise Wechsel in den Basistarif: Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert. 4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
Ist nur die INTER von hohen Beitragsanpassungen betroffen ?
Nein. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) deutlich an. Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen fortlaufend. Dies gilt für alle Leistungsbereiche der PKV: bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus wie auch für Zahnarztbehandlungen. Den größten Einzelposten bei den Versicherungsleistungen der PKV macht die ambulante Arztbehandlung aus. Hier stiegen die Kosten um über 8 Prozent. Für allgemeine Krankenhausleistungen (d.h. ohne Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer) zahlte die PKV 2024 gut 10 Prozent mehr als 2023: fast 7 Mrd. Euro. Einen besonderen Anteil daran hatten die Pflegekosten: Sie erhöhten sich um fast 18 Prozent. Der Hauptgrund für die Ausgabensteigerung der PKV im Krankenhausbereich sind vor allem die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren. Das heißt, es wurden mehr Privatversicherte im Krankenhaus behandelt; allein von 2022 bis 2024 waren es 11 Prozent mehr. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Branche. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren jeweiligen Tarifen kann die Entwicklung abweichen. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, sondern auch höhere Behandlungskosten lassen die Leistungsausgaben der PKV steigen. Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass beispielsweise in den Bereichen „Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie“ die Ausgaben seit 2019 merklich gestiegen sind, allein 2023 um 13,6 Prozent. Dass medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung bzw. Vorsorge ihren Preis haben, zeigt sich beispielhaft bei der Impfung gegen Gürtelrose. Der Wirkstoff für diese neue Impfung wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die Ausgaben der PKV für die Gürtelrose-Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Kann ich die Versicherung auch unmittelbar vor oder während einer Reise noch abschließen ?
Die Versicherung kann unmittelbar vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden – auch kurzfristig online. Für Reisen, die bereits vor Vertragsabschluss angetreten wurden, besteht jedoch kein Versicherungsschutz . Ein Abschluss ist also nur vor Reiseantritt möglich.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen ?
Für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung benötigen Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für private oder geschäftliche Reisen mit einer maximalen Dauer von 56 Tagen. Wichtig ist, dass der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgt – ein nachträglicher Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses müssen Sie außerdem reisefähig sein. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Welche Versicherungen kann ich mit dem INTER Opti später abschließen ?
Sie können den Zugang zu Krankenvollversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfeversicherungen sichern.
Entspricht die KVNR meiner Renten- oder Sozialversicherungsnummer? ?
Die KVNR ist nicht identisch mit der Renten- oder der Sozialversicherungsnummer. Es handelt sich hier um unterschiedliche Identifikationsnummern. Die einmal pro Person vergebene Rentenversicherungsnummer ist aber die Basis für die Erstellung der Krankenversichertennummer (KVNR). Haben Sie noch keine Rentenversicherungsnummer, veranlassen wir die Erstellung der Nummer. Das gilt auch, wenn Sie verbeamtet sind.
Ich habe von der Deutschen Rentenversicherung eine neue Versicherungsnummer erhalten. Ist das die KVNR? ?
Nein, die Deutsche Rentenversicherung vergibt nicht die KVNR und informiert auch nicht darüber. Sofern Sie eine Information der Deutschen Rentenversicherung über eine neue Versicherungsnr. erhalten, bezieht sich dies auf Ihre Rentenversicherungsnummer. Die KVNR wird grundsätzlich nicht bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegt.
Gibt es Wartezeiten bei der Krankenzusatzversicherung ?
Grundsätzlich gibt es keine Wartezeiten. Sie können die Zusatzversicherungen sofort nach Abschluss in Anspruch nehmen. Allerdings gilt dies nicht für alle Tarife pauschal. Wie die Regelung im Einzelnen aussieht, entnehmen Sie ihrer jeweiligen Versicherungspolice.