Gibt es Sonderregelungen für Ehepartner ?
Eine Besonderheit gilt unter bestimmten Umständen für Ehepartner: Wenn mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner seit dem 1. Januar 1995 ununterbrochen in der PPV versichert ist und das Gesamteinkommen eines Ehe- oder Lebenspartners 565 Euro im Monat nicht übersteigt (603 Euro im Monat bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung), gilt eine garantierte Höchstgrenze. Dann müssen die Partner gemeinsam nicht mehr als 150 Prozent der genannten Höchstbeiträge zahlen (jeder einzeln höchstens 75 Prozent). Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, der neue Beitrag jedoch höher liegen, kann das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterhelfen.
Sie haben jemanden verloren, der Ihnen nahe stand. Dazu sprechen wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aus und möchten Sie in dieser schweren Zeit unterstützen. Wir kümmern uns unmittelbar darum, alles von unserer Seite Erforderliche in die Wege zu leiten. Sie können uns den Todesfall über das Kontaktformular unkompliziert mitteilen. Bitte senden Sie uns dazu den Versicherungsschein und eine Kopie der amtlichen Sterbeurkunde (oder einer amtlich beglaubigten Abschrift). Sie können uns gerne im Freitextfeld eine neue Kontaktadresse mitteilen, unter der wir die Erben oder den Nachlassverwalter erreichen können. Selbstverständlich übernehmen wir auch die unternehmensinterne Mitteilung, das heißt: Sie müssen den Todesfall nicht für alle bestehenden INTER Verträge des Verstorbenen einzeln melden.
Zahlt die Hausratversicherung bei Schäden durch Haustiere ?
Nein, Schäden, die direkt durch Haustiere verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Zerkratzte Möbel oder zerstörte Vorhänge durch Ihr Haustier fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ausnahmefälle können jedoch entstehen, wenn Ihr Haustier einen versicherten Schaden auslöst. Zum Beispiel, wenn Ihr Vogel eine Kerze umstößt und dadurch ein Brand entsteht oder Ihr Hund den Schlauch der Spülmaschine beschädigt, wodurch es zu einem Wasserschaden kommt. Für Schäden, die Ihr Haustier an fremdem Eigentum verursacht, greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Hunde und Pferde). Kleinere Haustiere wie Katzen, Vögel oder Hamster sind meist über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, wenn sie Schäden a m Eigentum anderer anrichten.
Erfolgt eine Direktabrechnung mit dem Krankenhaus ?
Sofern Ihr Versicherungsschutz stationäre Leistungen beinhaltet, erhalten Sie eine Versichertenkarte (INTER-Card). Diese ist mit einem Speicherchip versehen und dient als Ausweisfunktion. Das Krankenhaus setzt sich bei Vorlage der INTER-Card mit uns bezüglich einer Direktabrechnung in Verbindung. Wichtig: Versicherte stationäre ärztliche Leistungen (sog. Chefarztbehandlung) werden nicht direkt abgerechnet. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Rechnung vom jeweiligen behandelnden Arzt, die Sie bei uns einreichen können. Die INTER-Card gilt aber nicht als Kostenzusage bei stationärer Behandlung in gemischten Anstalten, Sanatorien etc. oder ausländischen Krankenhäusern. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unser INTER Service Center unter Tel.: 0621 427 - 3030.
Kann ich auch als Selbstständiger oder Freiberufler in eine private Krankenversicherung wechseln ?
Ja, als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Tatsächlich ist die PKV für Selbstständige und Freiberufler oft eine attraktive Option, da sie individuelle Tarife und Leistungen bieten kann, die besser auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind. Die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV als Selbstständiger oder Freiberufler sind im Allgemeinen weniger streng als für Angestellte. Sie müssen grundsätzlich keine Einkommensgrenzen überschreiten, um sich privat zu versichern. Stattdessen können Selbstständige und Freiberufler unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV eintreten. Allerdings ist auch hier eine Gesundheitsprüfung erforderlich, um die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags festzulegen. Je nach den Ergebnissen dieser Prüfung können Risikozuschläge oder ausnahmsweise Leistungsausschlüsse vereinbart werden.
Alterungsrückstellungen und Anwartschaft: Kann ich meine Alterungsrückstellungen mitnehmen ?
Die Anwartschaft ist eine besondere Option der privaten Krankenversicherung. Mit einer Anwartschaftsversicherung unterbrechen Sie vorübergehend die Versicherungsleistungen Ihrer PKV (z. B. bei Arbeitslosigkeit, Auslandsaufenthalt oder Anspruch auf Familienversicherung), können sie aber zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Risikoprüfung wiederaufleben lassen. Je nachdem, welche Form der Anwartschaftsversicherungen Sie wählen, behalten Sie den Stand bei oder bauen Sie Ihre Alterungsrückstellungen auch während einer Unterbrechung weiter auf. Die kleine Anwartschaft sichert bereits erworbene Rückstellungen bei längerer Unterbrechung. Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten, aber nicht vermehrt. Mit einer großen Anwartschaft bauen Sie während der Dauer Ihrer Anwartschaftsversicherung weitere Altersrücklagen auf und sichern sich Ihre ursprüngliche Beitragshöhe. Die kurzzeitige Unterbrechung der privaten Krankenversicherung wird quasi vollständig überbrückt.
Auf welcher Grundlage werden die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung berechnet ?
Der Beitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Demnach darf der Beitrag immer erst neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt: Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab. Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen. Erst wenn einer dieser beiden Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten wird, dürfen die Beiträge überprüft werden. Wenn die Prüfung ergibt, dass der Schwellenwert überschritten wird, muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen, die zum Beispiel auch ein verändertes Zinsniveau berücksichtigen muss. Diese Situation ist jetzt in der Pflegepflichtversicherung sowohl in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte als auch derjenigen für alle anderen Pflegeversicherten eingetreten.
Was unternimmt die INTER, um Anpassungen zu vermeiden ?
Die INTER legt großen Wert darauf, ihre Kunden finanziell zu entlasten. Während private Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet sind, mindestens 80% ihrer Unternehmensüberschüsse an die Versicherten zurückzugeben, geht die INTER noch weiter: Im Jahr 2024 gibt sie 93,51% ihrer Überschüsse an ihre Kunden weiter. Diese Rückgabe erfolgt in Form von: Beitragslimitierungen, die Beitragserhöhungen abfedern Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit Bereits bei Abschluss eines Versicherungsvertrags sorgt die INTER für langfristige Beitragsstabilität. Unsere Vollkostentarife (ohne Tarife für Auszubildende bzw. für Kinder-und Jugendliche) werden mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, um im Alter anfallende Gesundheitskosten mit höheren Beiträgen in jüngeren Jahren auszugleichen. Jeder Antrag wird zudem sorgfältig geprüft, um durch Risikozuschläge oder Ausschlüsse unerwartet hohe Leistungsausgaben und künftige Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Was unternimmt die INTER, um Anpassungen zu vermeiden ?
Die INTER legt großen Wert darauf, ihre Kunden finanziell zu entlasten. Während private Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet sind, mindestens 80% ihrer Unternehmensüberschüsse an die Versicherten zurückzugeben, geht die INTER noch weiter: Im Jahr 2024 gibt sie 93,51% ihrer Überschüsse an ihre Kunden weiter. Diese Rückgabe erfolgt in Form von: Beitragslimitierungen, die Beitragserhöhungen abfedern Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit Bereits bei Abschluss eines Versicherungsvertrags sorgt die INTER für langfristige Beitragsstabilität. Unsere Vollkostentarife (ohne Tarife für Auszubildende bzw. für Kinder-und Jugendliche) werden mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, um im Alter anfallende Gesundheitskosten mit höheren Beiträgen in jüngeren Jahren auszugleichen. Jeder Antrag wird zudem sorgfältig geprüft, um durch Risikozuschläge oder Ausschlüsse unerwartet hohe Leistungsausgaben und künftige Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Kann ich die Beitragserhöhung steuerlich geltend machen ?
Ja. Die Beiträge zur Basisabsicherung Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie vollständig in Ihrer Steuererklärung angeben – und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand. Auch Beiträge, die Sie für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung Ihrer Familienmitglieder zahlen (z. B. für Kinder oder Ehepartner), sind dort absetzbar. Die Basisabsicherung – also der grundlegende Versicherungsschutz – wird zu 100 % steuerlich berücksichtigt. Das gilt ebenso für die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Beiträge für zusätzliche Leistungen (wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) können nur dann zusätzlich steuerlich angesetzt werden, wenn die Gesamtsumme aus Basisabsicherung und Zusatzleistungen unter den folgenden Höchstgrenzen liegt: Personengruppe Höchstbetrag pro Jahr (Stand: 2025) Arbeitnehmer, Rentner, Beihilfeberechtigte 1.900 € Selbstständige und Freiberufler 2.800 € Das bedeutet: Wenn Ihre Beiträge zur privaten Vollversicherung steigen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Beträge steuerlich geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde ?
Arbeitslosengeld I beziehen: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können Sie Ihre private Krankenversicherung (PKV) zunächst wie gewohnt weiterführen. In der Regel übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) während des Bezugs von Arbeitslosengeld I die Beiträge zur PKV in voller Höhe. Selbstzahlung der Beiträge: Wenn Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder die Leistungen des Arbeitslosengeldes I nicht ausreichen, um die Beiträge zur PKV zu decken, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen. Dies kann jedoch eine finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn Sie längere Zeit arbeitslos sind. Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder dieser Anspruch ausläuft, können Sie unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. In diesem Fall können die Beiträge zur PKV möglicherweise übernommen werden, allerdings nur bis zu einem bestimmten Beitrag. Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit in die PKV gewechselt sind und Ihr Einkommen nun unter die Versicherungspflichtgrenze für die GKV fällt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal gesetzlich versichert waren oder Sie einen Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV haben.