Erfolgt eine Direktabrechnung mit dem Krankenhaus ?
Sofern Ihr Versicherungsschutz stationäre Leistungen beinhaltet, erhalten Sie eine Versichertenkarte (INTER-Card). Diese ist mit einem Speicherchip versehen und dient als Ausweisfunktion. Das Krankenhaus setzt sich bei Vorlage der INTER-Card mit uns bezüglich einer Direktabrechnung in Verbindung. Wichtig: Versicherte stationäre ärztliche Leistungen (sog. Chefarztbehandlung) werden nicht direkt abgerechnet. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Rechnung vom jeweiligen behandelnden Arzt, die Sie bei uns einreichen können. Die INTER-Card gilt aber nicht als Kostenzusage bei stationärer Behandlung in gemischten Anstalten, Sanatorien etc. oder ausländischen Krankenhäusern. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unser INTER Service Center unter Tel.: 0621 427 - 3030.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Die Meine INTER App bietet Ihnen viele hilfreiche Funktionen rund um Ihre Versicherungen: Einreichen Ihrer Arztrechnungen und Rezepte einfach per Fotofunktion Übersicht der aktuellen Bearbeitungsstände Verwalten Sie Ihre persönlichen Daten wie Ihre Bankverbindung Nutzen Sie Ihr digitales Postfach für Dokumente und Rechnungen Rückruftermin ohne Warteschleife