Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden. Wichtig beim Fotografieren ist: Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse. Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig. Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander. Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
Rechnungen per E-Mail einreichen Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de . Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.