Höhe der Selbstbeteiligung ist je nach Tarif wählbar. Welche Kosten sind betroffen? Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und mehr. Bei manchen Tarifen fallen bestimmte Schutzimpfungen und V [...] nach Versicherer und Tarif variieren. Bei der INTER zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung zumeist aus drei Stufen zu wählen. Es stehen verschiedene Tarife zur Verfügung, die un [...] unterschiedliche Selbstbeteiligungen bieten. So können Sie genau den Tarif wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt. Ob Sie eine hohe Selbstbeteiligung für niedrigere Beiträge oder...
schaden@inter.de Telefon 0621 427 - 3500 Kundenservice Allgemeine Vertragsangelegenheiten, Fragen zu Zusatztarifen, Vertragsänderungen oder Kündigungen. Servicezeiten MO bis FR: 8:00 - 18:00 Uhr E-Mail: info@inter...
Vorteile als INTER-Kunde Wir erstatten folgende Kosten im Rahmen der ambulanten Leistungen Ihres Tarifs. (Bitte berücksichtigen Sie dabei gewählte Selbstbehalte) Die Eingangsuntersuchung durch einen t [...] Therapiebeginn mit Tinnitracks Kontrollbestimmung beim HNO-Arzt zur Überprüfung der Frequenz, jeweils 2 Wochen sowie 3, 6 und 9 Monate nach Therapiebeginn Abschluss-Untersuchung beim HNO-Arzt 12 Monate nach...
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.
Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung. Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen: Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert, geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen, steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen, neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt. Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde. Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt ?
In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren: 1. Anpassung des Tarifs: Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken. 2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden. 3. Möglicherweise Wechsel in den Basistarif: Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert. 4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
Wird ein Zweitwohnsitz, der für berufliche Zwecke genutzt wird, über die Hausratversicherung abgedeckt ?
Nur sehr umfassende Tarife wie unsere Hausrat Premium bieten Schutz für Sachen, die dauerhaft außerhalb der eigentlichen Wohnung aufbewahrt werden. Schäden im Zweitwohnsitz sind in Premium bis zu einem Wert von 15.000 € versichert, allerdings ist die Leistung für Wertsachen auf 2.500 € begrenzt. Für Sachen, die vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung aufbewahrt werden, bietet die sogenannte Außenversicherung weltweiten Schutz. Die Definition von "vorübergehend" und die Höhe der Leistung ist in den verschiedenen Tarifen nicht einheitlich geregelt. Üblicherweise sind Zeiträume von bis zu 3 Monaten versichert und die Entschädigung beträgt 10% der Versicherungssumme.
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung in der Lebensversicherung ?
Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist. Was ist eine planmäßige Erhöhung? Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen. Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen? Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.
Basis- und Exklusivtarif beinhalten den Zusatzbaustein ZPro. ZPro ist optional zuwählbar. Ohne Baustein ZPro ist der Basistarif ab 4.70 € und der Exklusivtarif ab 8,71 € erhältlich. Jetzt eigenen Tarif berechnen [...] von 350 € je Kiefer KIG 1-2: 60% bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres Bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres: 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der [...] 90% einmalig bis zu 2.500 EUR (unabhängig von der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1-5) Bei Behandlungsbeginn nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 90% einmalig bis zu 2.500 EUR Gebührenordnung...