Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung Die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden haben gemeinsam mit Vertretern der Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützern eine neue Einwilligungs- [...] Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung entwickelt. Diese sieht einen verbesserten Schutz Ihrer Daten durch mehr Transparenz vor. Mit Verbraucherschützern zusammen entwickelt Informieren Sie sich...
karzt wird festgestellt, ob die Erkrankung des Patienten für die Therapieform geeignet ist. Arzt klärt über Anwendung und Ablauf der 12-monatigen Therapie auf (diverse audiometrische Untersuchungen zu...
die Rücktritts- oder Anfechtungserklärung wirksam wird, behält der Versicherer den Anspruch auf die Beiträge. Im Klartext: Sie müssen so lange weiter die Beiträge zahlen bis geklärt ist, ob der Vertrag [...] kheit) verschwiegen. Dann überprüft der Versicherer, ob er einen Rücktritt oder eine Anfechtung erklärt. Denn in den meisten Fällen ist ein Diabetes nicht versicherbar, der Vertrag wäre nicht zustande [...] Kosten für die Behandlung des Bruchs hat der Kunde zu tragen. Auch hier gilt, bis zur endgültigen Klärung ist der Beitrag weiterzuzahlen. Bei Vorsatz Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten , wenn...
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.
Was ist ein Verwertungsausschluss ?
Grundsätzlich zählen Lebensversicherungen bei der Beantragung von Bürgergeld zum verwertbaren Vermögen. Sofern die Kündigung des Vertrages vor Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen ist, wird die Lebensversicherung der Altersversorgung zugeordnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch die Erklärung des Versicherungsnehmers der Vertrag von der sogenannten Verwertung ausgeschlossen werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Vertrag die erforderlichen Kriterien erfüllt. Rufen Sie uns hierzu an unter 0621/427-3001.
Welche Unterlagen reiche ich ein, wenn ich einen Vertrag kündigen möchte ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – per Fax, E-Mail oder Post. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, sind eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine aktuelle Bankverbindung erforderlich.
Welche Unterlagen werden für eine Kündigung in der Lebensversicherung benötigt ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – als Fax, E-Mail oder Brief. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, ist auch eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine Bankverbindung erforderlich.
Sie finden Ihren Versicherungsschein nicht mehr? Bitte prüfen Sie zunächst, dass Sie den Versicherungsschein nicht als Sicherheit bei einem Rechtsinhaber (z.B. Bank, Bestatter) hinterlegt haben. Zur Erstellung einer neuen alleingültigen Ausfertigung des Versicherungsscheines benötigen wir eine von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung.
Fordern Sie ganz einfach ein Angebot an oder vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Dieser wird in einem Gespräch klären, welche Leistungen und welcher Tarif zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt, welche Möglichkeiten bei einer Veränderung bestehen (Heirat, Familiengründung, Berufswechsel etc.) und welche Unterlagen für den Abschluss benötigt sind.
Wie kann ich meine Familie unterstützen für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann ?
Klare Vorgaben können Ihre Familie im Notfall entlasten. Mit Vollmachten, allen voran der Vorsorgevollmacht, regeln Sie Ihren eigenen Willen für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Beachten Sie, dass Banken meist nur die eigenen Vordrucke für Bank- und Depotvollmachten akzeptieren. In komplexeren Fällen, wie bei Immobilienbesitz oder für gezielte Verfügungen an bestimmte Personen, ist es ratsam ein Testament zu erstellen und beim Notar zu hinterlegen – das räumt alle Zweifel aus. Eine überaus sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung. Mit ihr legen Sie fest, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen einverstanden sind - und mit welchen nicht.
Wie kann ich meinen Versicherungsschutz kündigen ?
Schade, dass Sie über eine Kündigung nachdenken. Gerne zeigen wir Ihnen im persönlichen Gespräch Alternativen zu einer Kündigung auf. Denn nicht immer ist eine Kündigung die beste Lösung. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der persönlichen Beratung oder wenden Sie sich an das INTER Service Center: 0621 427 – 427 Gerne helfen wir Ihnen auch, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen möchten. Eine telefonische Kündigung ist nicht möglich, wir benötigen grundsätzlich eine schriftliche Willenserklärung vom Versicherungsnehmer des Vertrags.
Wie sind die Kündigungsfristen in der Lebensversicherung ?
Bei den meisten Verträgen mit laufender Beitragszahlung gilt: Die Kündigung kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei unterjähriger Zahlweise ist die Kündigung mit einem Monat zum Ende des Ratenzahlungsabschnittes möglich. Der darauffolgende Monatserste ist der Kündigungstermin. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang Ihrer schriftlichen Willenserklärung bei uns.
Will die INTER mit der Beitragserhöhung ihre Gewinne steigern ?
Nein. Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für die Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV). In der Kalkulation der PKV ist kein „Gewinnzuschlag“ enthalten, der den Unternehmen zugutekommt. PKV-Unternehmen sind verpflichtet, den Großteil aller Überschüsse zugunsten ihrer Versicherten zu verwenden, was gesetzlich klar geregelt ist. Nach Abzug der Steuern steht nur ein kleiner Teil der Zinsüberschüsse zur freien Verfügung der Unternehmen. Die gesamte Beitragsanpassung und Verwendung der den Versicherten zustehenden Überschüsse erfolgt unter der Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders, der sicherstellt, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben
Will die INTER mit der Beitragserhöhung ihre Gewinne steigern ?
Nein. Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für die Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV). In der Kalkulation der PKV ist kein "Gewinnzuschlag" enthalten, der den Unternehmen zugutekommt. PKV-Unternehmen sind verpflichtet, den Großteil aller Überschüsse zugunsten ihrer Versicherten zu verwenden, was gesetzlich klar geregelt ist. Nach Abzug der Steuern steht nur ein kleiner Teil der Zinsüberschüsse zur freien Verfügung der Unternehmen. Die gesamte Beitragsanpassung und Verwendung der den Versicherten zustehenden Überschüsse erfolgt unter der Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders, der sicherstellt, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben
Will die INTER mit der Beitragserhöhung ihre Gewinne steigern ?
Nein. Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für die Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV). In der Kalkulation der PKV ist kein "Gewinnzuschlag" enthalten, der den Unternehmen zugutekommt. PKV-Unternehmen sind verpflichtet, den Großteil aller Überschüsse zugunsten ihrer Versicherten zu verwenden, was gesetzlich klar geregelt ist. Nach Abzug der Steuern steht nur ein kleiner Teil der Zinsüberschüsse zur freien Verfügung der Unternehmen. Die gesamte Beitragsanpassung und Verwendung der den Versicherten zustehenden Überschüsse erfolgt unter der Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders, der sicherstellt, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben.
Recht eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ihr Arzt muss Sie im Rahmen seiner gesetzlichen Aufklärungspflicht über die Möglichkeit informieren. Bei bestimmten Diagnosen oder vor bestimmten Eingriffen muss [...] Zweitmeinung einholen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Sie über Ihren Anspruch auf eine Zweitmeinung aufzuklären. Weitere Auskünfte erhalten Sie entweder von Ihrer Krankenkasse oder dem PKV-Versicherer....