Kann ich den Vertrag aufgrund der Beitragsanpassung kündigen ?
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu kündigen. Bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, beachten Sie bitte folgende Nachteile: Erneute Gesundheitsprüfung: Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung. Diese kann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Höherer Beitrag durch neues Eintrittsalter: Der neue Beitrag richtet sich nach Ihrem aktuellen Alter und kann deutlich höher ausfallen. Verlust von Alterungsrückstellungen: Die gesamten Alterungsrückstellungen (falls vorhanden) gehen verloren. Unisex-Tarife: Wenn Sie aktuell in einem älteren Bisex-Tarif versichert sind, müssen Sie bei einem neuen Versicherer in einen Unisex-Tarif wechseln. Dieser kann deutlich teurer sein. Wir stehen Ihnen bei Fragen und zur Prüfung alternativer Tarife in Ihrem aktuellen Vertrag gerne zur Verfügung!
Ist nur die INTER von hohen Beitragsanpassungen betroffen ?
Nein. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) deutlich an. Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen fortlaufend. Dies gilt für alle Leistungsbereiche der PKV: bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus wie auch für Zahnarztbehandlungen. Den größten Einzelposten bei den Versicherungsleistungen der PKV macht die ambulante Arztbehandlung aus. Hier stiegen die Kosten um über 8 Prozent. Für allgemeine Krankenhausleistungen (d.h. ohne Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer) zahlte die PKV 2024 gut 10 Prozent mehr als 2023: fast 7 Mrd. Euro. Einen besonderen Anteil daran hatten die Pflegekosten: Sie erhöhten sich um fast 18 Prozent. Der Hauptgrund für die Ausgabensteigerung der PKV im Krankenhausbereich sind vor allem die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren. Das heißt, es wurden mehr Privatversicherte im Krankenhaus behandelt; allein von 2022 bis 2024 waren es 11 Prozent mehr. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Branche. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren jeweiligen Tarifen kann die Entwicklung abweichen. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, sondern auch höhere Behandlungskosten lassen die Leistungsausgaben der PKV steigen. Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass beispielsweise in den Bereichen "Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie" die Ausgaben seit 2019 merklich gestiegen sind, allein 2023 um 13,6 Prozent. Dass medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung bzw. Vorsorge ihren Preis haben, zeigt sich beispielhaft bei der Impfung gegen Gürtelrose. Der Wirkstoff für diese neue Impfung wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die Ausgaben der PKV für die Gürtelrose-Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Warum werden die Tarife in der INTER unterschiedlich angepasst ?
Für die Beitragsanpassung prüfen wir jeden Tarif und jede Beobachtungseinheit individuell, um festzustellen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erforderlich ist. Bisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn vor dem 21.12.2012) werden nach den Kategorien Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche gesondert analysiert. Unisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn ab dem 21.12.2012) unterscheiden lediglich zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Diese differenzierte Betrachtung führt dazu, dass in einzelnen Tarifen die Versicherungsleistungen unterschiedlich stark steigen können. Daher ist es möglich, dass bestimmte Tarife von einer Beitragsanpassung gar nicht oder weniger stark betroffen sind als andere.
Ist nur die INTER von hohen Beitragsanpassungen betroffen ?
Nein. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) deutlich an. Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen fortlaufend. Dies gilt für alle Leistungsbereiche der PKV: bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus wie auch für Zahnarztbehandlungen. Den größten Einzelposten bei den Versicherungsleistungen der PKV macht die ambulante Arztbehandlung aus. Hier stiegen die Kosten um über 8 Prozent. Für allgemeine Krankenhausleistungen (d.h. ohne Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer) zahlte die PKV 2024 gut 10 Prozent mehr als 2023: fast 7 Mrd. Euro. Einen besonderen Anteil daran hatten die Pflegekosten: Sie erhöhten sich um fast 18 Prozent. Der Hauptgrund für die Ausgabensteigerung der PKV im Krankenhausbereich sind vor allem die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren. Das heißt, es wurden mehr Privatversicherte im Krankenhaus behandelt; allein von 2022 bis 2024 waren es 11 Prozent mehr. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Branche. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren jeweiligen Tarifen kann die Entwicklung abweichen. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, sondern auch höhere Behandlungskosten lassen die Leistungsausgaben der PKV steigen. Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass beispielsweise in den Bereichen „Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie“ die Ausgaben seit 2019 merklich gestiegen sind, allein 2023 um 13,6 Prozent. Dass medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung bzw. Vorsorge ihren Preis haben, zeigt sich beispielhaft bei der Impfung gegen Gürtelrose. Der Wirkstoff für diese neue Impfung wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die Ausgaben der PKV für die Gürtelrose-Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen ?
Für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung benötigen Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für private oder geschäftliche Reisen mit einer maximalen Dauer von 56 Tagen. Wichtig ist, dass der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgt – ein nachträglicher Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses müssen Sie außerdem reisefähig sein. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung, nachdem ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt habe ?
Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragen wir die MEDICPROOF GmbH mit der Begutachtung. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss unseren Kunden die Entscheidung vorliegen. In besonders dringlichen Fällen muss sogar innerhalb einer Frist von fünf bzw. von zehn Arbeitstagen entschieden werden. Verzögerungen im Begutachtungsverfahren, die von der pflegebedürftigen Person verursacht werden (z.B. fehlende Unterlagen, Krankenhausaufenthalte oder erfolglose Kontaktaufnahme) hemmen die genannten Fristen. Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, veröffentlichen wir eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2024 konnten die verkürzten Fristen in 62% der Fälle und die Frist von 25 Arbeitstagen in 67% der Fälle eingehalten werden. (Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI)
Können Existenzgründer nachträglich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, und wenn ja, unter welchen Bedingungen ?
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie beispielsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Auch bei Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld I ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung in der Lebensversicherung ?
Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist. Was ist eine planmäßige Erhöhung? Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen. Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen? Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.
Welche Versicherungssumme ist anzugeben ?
Damit Sie nach einem Schadenfall (Total- oder Teilschaden) wieder so gestellt sind, als wäre der Schaden nicht eingetreten, ist es wichtig bei Beantragung der Versicherung den Versicherungswert richtig zu ermitteln. Der Versicherungswert ist die jeweilige Investitionssumme einschließlich aller Bezugs und Installationskosten (Kaufpreis zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage etc.) der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand. Rabatte und Preiszugeständnisse sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann daher im Versicherungsfall die Umsatzsteuer vom Versicherer nicht ersetzt werden, so ist dies bei der Bildung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden. Wichtig beim Fotografieren ist: Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse. Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig. Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander. Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
Wer kommt für die Restkosten auf, die die Pflegepflichtversicherung nicht übernimmt ?
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen für die anfallenden Pflegekosten nicht aus. Daher müssen die Restkosten erbracht werden von: - Dem Pflegebedürftigen aus laufendem Einkommen und Ersparnissen - Dem Ehegatten oder Lebenspartner aus laufendem - Einkommen und Ersparnissen - Den Kindern oder Angehörigen gem. § 1601/1606 BGB - Dem Sozialamt
Warum ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll ?
Die Vorsorge im Pflegefall kann je nach Pflegegrad verschieden aussehen. Je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit, wird der Hilfebedarf größer. Die Pflege kann durch Angehörige (Laienpflege), durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen für die anfallenden Pflegekosten nicht aus, daher müssen die Restkosten von dem Pflegebedürftigen aus laufendem Einkommen und Ersparnissen dem Ehegatten oder Lebenspartner aus laufendem Einkommen und Ersparnissen den Kindern oder Angehörigen gem. § 1601/1606 BG dem Sozialamt erbracht werden. Wenn Sie Ihre Kosten zunächst nicht tragen können, springt das Sozialamt ein. Dieses prüft die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen ersten Grades und fordert gegebenenfalls vorab erbrachte Leistungen zurück. Dies kann zur Folge haben, dass das Elternhaus mit einer Hypothek belastet wird, die Ersparnisse aufgebraucht werden und das Erbe Ihrer Kinder in Gefahr ist. Um dieser finanziellen Belastung vorzubeugen, ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll.
Was bedeutet eigentlich "haften" ?
Unter welchen Umständen Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, wird in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. In den meisten Lebenssituationen haften Sie dann, wenn Sie etwas falsch gemacht haben. Als Hundehalter geht Ihre Haftung aber viel weiter. Wenn Sie Ihren Hund als Freizeitbegleiter angeschafft haben, dann sind Sie Halter eines Luxustiers. Für Schäden durch Ihren Liebling haften Sie allein deshalb, weil Sie ihn haben. Ob Sie oder Ihr Hund etwas falsch gemacht haben, ist dabei nicht relevant.
Kann eine Auszahlung eines Vertrages auch an jemand anderen als mich selbst erfolgen ?
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Hierzu benötigen wir eine Kopie des Personalausweises des abweichenden Kontoinhabers. Wichtig zu beachten ist hierbei: Ab einem Betrag von 5.000 EUR sind wir dazu verpflichtet Auszahlungen an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden, sobald der Kontoinhaber nicht der Versicherungsnehmer ist.
In welchem Pflegegrad habe ich Versicherungsschutz ?
INTER QualiCare ® bietet Versicherungsschutz in allen 5 Pflegegraden – unabhängig von der Art der Pflege. Darüber hinaus ist es möglich, die Leistungen bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 auf das Leistungsniveau von Pflegegrad 5 zu erhöhen. Die Einmalleistung zur Absicherung von Sofortkosten im Pflegefall (z.B. Umbaumaßnahmen) ist ebenfalls optional abschließbar und beinhaltet zudem zwei Leistungsinnovationen: Leistung bei vorübergehendem Hilfebedarf Bis zu 2.500 Euro Kostenzuschuss für die Begutachtung im Ausland
Wie beantrage ich eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit ?
Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag an pflege@inter.de . Ggf. ist eine erneute Begutachtung erforderlich.
Wie geht es nach der Pflegbegutachtung weiter ?
Sobald das Gutachten eingeht, erhalten Sie umgehend eine Kopie, die Leistungsmitteilung und die ggf. rückwirkenden Leistungen.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt ?
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, beauftragen wir für Sie die Firma MedicProof GmbH (medizinischer Dienst der Privaten) mit der Begutachtung.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.