Was passiert mit meinem Wohneigentum bzw. dem
Erbe meiner Kinder ?
Wenn die Kosten für die Pflege Ihre finanziellen Möglich- keiten übersteigen, springt zunächst das Sozialamt ein. Das Sozialamt prüft die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen ersten Grades und fordert gegebenenfalls die vorab erbrachten Leistungen zurück. Dies kann z. B. zur Folge haben, dass sogar das Elternhaus aufgrund der Regressforderungen des Sozialamts mit einer Hypothek belastet oder sogar verkauft werden muss. Darüber hinaus werden Ihre Ersparnisse aufgebraucht und das Erbe Ihrer Kinder ist in Gefahr.
Was sind Schäden durch deliktunfähige Kinder ?
„Deliktunfähigkeit“ bedeutet, dass eine Person nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil sie die schadenursächliche Handlung nicht kontrollieren oder verstehen konnte. Kindern unter 7 Jahren sind immer deliktunfähig. Die Haftung für von ihnen verursachte Schäden liegt bei der aufsichtspflichtigen Person. Wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet. Wenn nicht, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Um diese unangenehme Situation zu vermeiden, ersetzen wir in unseren leistungsstarken Tarifen die meisten Schäden auch dann, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.
Welche Nachteile entstehen, wenn ich meine Krankenvollversicherung kündige ?
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der privaten Krankenvollversicherung häufig mit Nachteilen verbunden ist: Ihre in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren und müssen beim neuen Versicherer neu aufgebaut werden. Dies wird finanzielle Folgen für Sie haben. Wenn Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, spielt das Beantworten der Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle. Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie evtl. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. In den ersten Jahren Ihres neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht nicht ab ?
In der Regel deckt die Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden ab, die anderen Personen durch den versicherten Hund verursacht werden. Folgende Schäden gehören nicht dazu: Wenn Ihr Hund Ihre neuen Schuhe zernagt, können Sie die nicht bei der Hundehaftpflicht anmelden. Schäden an Ihrem Eigentum und Schäden ihrer Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft sind nicht versichert. Falls der Hund absichtlich einen Schaden verursacht, weil Sie ihn auf einen Nachbarshund hetzen, ist dieser nicht abgedeckt.
Welche Versicherungssumme ist anzugeben ?
Damit Sie nach einem Schadenfall (Total- oder Teilschaden) wieder so gestellt sind, als wäre der Schaden nicht eingetreten, ist es wichtig bei Beantragung der Versicherung den Versicherungswert richtig zu ermitteln. Der Versicherungswert ist die jeweilige Investitionssumme einschließlich aller Bezugs und Installationskosten (Kaufpreis zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage etc.) der versicherten Photovoltaikanlage im Neuzustand. Rabatte und Preiszugeständnisse sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann daher im Versicherungsfall die Umsatzsteuer vom Versicherer nicht ersetzt werden, so ist dies bei der Bildung der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen ?
Für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung benötigen Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für private oder geschäftliche Reisen mit einer maximalen Dauer von 56 Tagen. Wichtig ist, dass der Abschluss vor Antritt der Reise erfolgt – ein nachträglicher Abschluss während des Auslandsaufenthalts ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses müssen Sie außerdem reisefähig sein. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Welche Zahnarztleistungen kann ich versichern ?
Folgende Leistungen sind versicherbar: Zahnersatz (u. a. Kronen, Brücken, Prothesen) Implantat Inlay Professionelle Zahnreinigung (PZR) Zahnprophylaxe (z. B. lokale Fluoridierung und Fissurenversiegelung, Erstellung eines Mundhygienestatus) Zahnbehandlung (z. B. plastische Füllungen, Wurzelbehandlung oder Parodontosebehandlung) Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur, Lachgas-Sedierung, Hypnose) Kieferorthopädie Bitte beachten Sie: Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif.
Wer braucht eine Unfallversicherung ?
Eine Unfallversicherung ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen möchten. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die in ihrer Freizeit aktiv sind, sei es durch Sport, Hobbys oder Reisen. Auch Selbstständige, Hausfrauen und -männer, Senioren und Kinder, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen.
Wer kann einen Versicherungsvertrag kündigen ?
Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. (Sie finden den Versicherungsnehmer in Ihren Vertragsunterlagen. Er / Sie ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.) Darüber hinaus gilt Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen. Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter) kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen. Zur Legitimation schicken Sie bitte eine entsprechende Vollmacht, gerne per Mail mit Angabe der Versicherungs- oder Vertragsnummer.
Wer kommt für die Restkosten auf, die die Pflegepflichtversicherung nicht übernimmt ?
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen für die anfallenden Pflegekosten nicht aus. Daher müssen die Restkosten erbracht werden von: - Dem Pflegebedürftigen aus laufendem Einkommen und Ersparnissen - Dem Ehegatten oder Lebenspartner aus laufendem - Einkommen und Ersparnissen - Den Kindern oder Angehörigen gem. § 1601/1606 BGB - Dem Sozialamt
Wer überwacht die Beitragserhöhung ?
Die Beitragskalkulation erfolgt nach strengen rechtlichen Vorgaben. Sowohl die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung als auch die Berechnung selbst muss von einem unabhängigen mathematischen Treuhänder geprüft werden.
Wie beantrage ich eine Verbesserung des Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigkeit ?
Bitte senden Sie uns einen Kostenvoranschlag an pflege@inter.de . Ggf. ist eine erneute Begutachtung erforderlich.
Wie erteile ich eine Vollmacht ?
Um eine Vollmacht zu erteilen, reichen Sie eine schriftliche Vollmacht für einen Dritten bei uns ein. Dies kann sowohl eine reine Auskunftsvollmacht als auch eine Generalvollmacht sein. Sofern Sie einen offiziellen Betreuer bestellen, kann uns dieser die Betreuung schriftlich anzeigen. Hierzu bitten wir um Vorlage eines Betreuerausweises oder des Beschlusses einer Betreuung. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Der Versand reicht per E-Mail info@inter.de oder Fax 0621 427- 944 aus.
Wie geht es nach der Pflegbegutachtung weiter ?
Sobald das Gutachten eingeht, erhalten Sie umgehend eine Kopie, die Leistungsmitteilung und die ggf. rückwirkenden Leistungen.
Wie kann ich meine Familie unterstützen für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann ?
Klare Vorgaben können Ihre Familie im Notfall entlasten. Mit Vollmachten, allen voran der Vorsorgevollmacht, regeln Sie Ihren eigenen Willen für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Beachten Sie, dass Banken meist nur die eigenen Vordrucke für Bank- und Depotvollmachten akzeptieren. In komplexeren Fällen, wie bei Immobilienbesitz oder für gezielte Verfügungen an bestimmte Personen, ist es ratsam ein Testament zu erstellen und beim Notar zu hinterlegen – das räumt alle Zweifel aus. Eine überaus sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung. Mit ihr legen Sie fest, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen einverstanden sind - und mit welchen nicht.
Wie lange dauert die Bearbeitung, nachdem ich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt habe ?
Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragen wir die MEDICPROOF GmbH mit der Begutachtung. Spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags muss unseren Kunden die Entscheidung vorliegen. In besonders dringlichen Fällen muss sogar innerhalb einer Frist von fünf bzw. von zehn Arbeitstagen entschieden werden. Verzögerungen im Begutachtungsverfahren, die von der pflegebedürftigen Person verursacht werden (z.B. fehlende Unterlagen, Krankenhausaufenthalte oder erfolglose Kontaktaufnahme) hemmen die genannten Fristen. Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, veröffentlichen wir eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2024 konnten die verkürzten Fristen in 62% der Fälle und die Frist von 25 Arbeitstagen in 67% der Fälle eingehalten werden. (Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI)
Wie lange muss ich in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, bevor ich in eine private wechseln kann ?
Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend: Einkommensgrenze überschreiten : Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten. Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend. Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden. Wichtig beim Fotografieren ist: Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse. Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig. Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander. Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt ?
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, beauftragen wir für Sie die Firma MedicProof GmbH (medizinischer Dienst der Privaten) mit der Begutachtung.
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung in der Lebensversicherung ?
Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist. Was ist eine planmäßige Erhöhung? Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen. Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen? Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.