Warum werden die Tarife in der INTER unterschiedlich angepasst ?
Für die Beitragsanpassung prüfen wir jeden Tarif und jede Beobachtungseinheit individuell, um festzustellen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erforderlich ist. Bisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn vor dem 21.12.2012) werden nach den Kategorien Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche gesondert analysiert. Unisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn ab dem 21.12.2012) unterscheiden lediglich zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Diese differenzierte Betrachtung führt dazu, dass in einzelnen Tarifen die Versicherungsleistungen unterschiedlich stark steigen können. Daher ist es möglich, dass bestimmte Tarife von einer Beitragsanpassung gar nicht oder weniger stark betroffen sind als andere.
Kann ich den Vertrag aufgrund der Beitragsanpassung kündigen ?
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu kündigen. Bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, beachten Sie bitte folgende Nachteile: Erneute Gesundheitsprüfung: Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung. Diese kann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Höherer Beitrag durch neues Eintrittsalter: Der neue Beitrag richtet sich nach Ihrem aktuellen Alter und kann deutlich höher ausfallen. Verlust von Alterungsrückstellungen: Die gesamten Alterungsrückstellungen (falls vorhanden) gehen verloren. Unisex-Tarife: Wenn Sie aktuell in einem älteren Bisex-Tarif versichert sind, müssen Sie bei einem neuen Versicherer in einen Unisex-Tarif wechseln. Dieser kann deutlich teurer sein. Wir stehen Ihnen bei Fragen und zur Prüfung alternativer Tarife in Ihrem aktuellen Vertrag gerne zur Verfügung!
Was ist der Grund für die deutliche Beitragserhöhung ?
Hauptgrund für die Beitragserhöhung sind die stark steigenden Leistungsausgaben in der PPV. Zwischen 2014 und 2024 sind sei von rund 880 Millionen Euro auf fast 2,8 Milliarden Euro gestiegen. Sie haben sich also weit mehr als verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der PPV 12,5 Prozent höher als noch 2023. Das liegt vor allem an der stark steigenden Zahl an Empfangsberechtigten. Während 2014 rund 169.000 Personen Leistungen der PPV bezogen, waren es 2024 bereits 379.000 – also mehr als doppelt so viele. Dies ist nach wie vor eine Folgewirkung der Reformgesetzgebung von 2017. Danach werden mehr Versicherte als pflegebedürftig eingestuft. Hinzu kommen unter anderem die stark gestiegenen Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim. Darüber hinaus haben sich Mehrleistungen durch die Pflegereformgesetze der Jahre 2023 und 2024 ergeben, die sich nun insbesondere in der Tarifstufe für Versicherte ohne Beihilfeanspruch auswirken. So wurden aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Januar 2024 die Leistungen der ambulanten Pflege um 5 Prozent sowie zum 1. Januar 2025 alle Leistungen (inklusive der ambulanten Pflege) um 4,5 Prozent erhöht. Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung wurde in den vergangenen Jahren also stark ausgeweitet. Diese Verbesserungen entlasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar – auch Sie profitieren im Pflegefall davon. Insofern ist die Pflegeversicherung nicht nur teurer, sondern auch werthaltiger geworden.
Wer überwacht die Beitragserhöhung ?
Die Beitragskalkulation erfolgt nach strengen rechtlichen Vorgaben. Sowohl die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung als auch die Berechnung selbst muss von einem unabhängigen mathematischen Treuhänder geprüft werden.
Ist nur die INTER von hohen Beitragsanpassungen betroffen ?
Nein. Zum 1. Januar 2026 steigen die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) deutlich an. Die Kosten für die medizinische Versorgung steigen fortlaufend. Dies gilt für alle Leistungsbereiche der PKV: bei ambulanten Behandlungen, im Krankenhaus wie auch für Zahnarztbehandlungen. Den größten Einzelposten bei den Versicherungsleistungen der PKV macht die ambulante Arztbehandlung aus. Hier stiegen die Kosten um über 8 Prozent. Für allgemeine Krankenhausleistungen (d.h. ohne Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer) zahlte die PKV 2024 gut 10 Prozent mehr als 2023: fast 7 Mrd. Euro. Einen besonderen Anteil daran hatten die Pflegekosten: Sie erhöhten sich um fast 18 Prozent. Der Hauptgrund für die Ausgabensteigerung der PKV im Krankenhausbereich sind vor allem die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren. Das heißt, es wurden mehr Privatversicherte im Krankenhaus behandelt; allein von 2022 bis 2024 waren es 11 Prozent mehr. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Branche. Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen und ihren jeweiligen Tarifen kann die Entwicklung abweichen. Nicht nur die steigenden Fallzahlen, sondern auch höhere Behandlungskosten lassen die Leistungsausgaben der PKV steigen. Untersuchungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigen, dass beispielsweise in den Bereichen „Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie“ die Ausgaben seit 2019 merklich gestiegen sind, allein 2023 um 13,6 Prozent. Dass medizinischer Fortschritt und die Verbesserung der Versorgung bzw. Vorsorge ihren Preis haben, zeigt sich beispielhaft bei der Impfung gegen Gürtelrose. Der Wirkstoff für diese neue Impfung wurde erst 2018 in Deutschland zugelassen. Während die Ausgaben der PKV für die Gürtelrose-Impfung 2019 noch bei rund 8 Millionen Euro lagen, waren sie 2023 bereits auf fast 109 Millionen Euro gestiegen.
Warum werden die Tarife in der INTER unterschiedlich angepasst ?
Für die Beitragsanpassung prüfen wir jeden Tarif und jede Beobachtungseinheit individuell, um festzustellen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erforderlich ist. Bisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn vor dem 21.12.2012) werden nach den Kategorien Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche gesondert analysiert. Unisex-Tarife (Tarife mit Versicherungsbeginn ab dem 21.12.2012) unterscheiden lediglich zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Diese differenzierte Betrachtung führt dazu, dass in einzelnen Tarifen die Versicherungsleistungen unterschiedlich stark steigen können. Daher ist es möglich, dass bestimmte Tarife von einer Beitragsanpassung gar nicht oder weniger stark betroffen sind als andere.
Kann ich den Vertrag aufgrund der Beitragsanpassung kündigen ?
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu kündigen. Wenn es sich um eine Vollversicherung handelt, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung den Nachweis über eine Folgeversicherung erbringen. Bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen, beachten Sie bitte folgende Nachteile: Erneute Gesundheitsprüfung: Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer erfolgt eine neue Gesundheitsprüfung. Diese kann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Höherer Beitrag durch neues Eintrittsalter : Der neue Beitrag richtet sich nach Ihrem aktuellen Alter und kann deutlich höher ausfallen. Verlust von Alterungsrückstellungen : Bei Verträgen, die nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, verlieren Sie einen Teil Ihrer angesparten Alterungsrückstellungen, die zur Beitragsminderung im Alter beitragen. Bei älteren Verträgen (vor dem 01.01.2009) gehen die gesamten Alterungsrückstellungen verloren. Beitragsrückerstattung entfällt: Haben Sie Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, geht diese bei Kündigung verloren, da sie nur bei bestehenden Verträgen gezahlt wird. Leistungseinschränkungen: Bei einem neuen Anbieter kann es zu Einschränkungen kommen, wie Selbstbeteiligungen oder gestaffelten Leistungen, besonders bei Zahntarifen. Unisex-Tarife: Wenn Sie aktuell in einem älteren Bisex-Tarif versichert sind, müssen Sie bei einem neuen Versicherer in einen Unisex-Tarif wechseln. Dieser kann deutlich teurer sein. Wir stehen Ihnen bei Fragen und zur Prüfung alternativer Tarife in Ihrem aktuellen Vertrag gerne zur Verfügung!