Wer braucht eine Unfallversicherung ?
Eine Unfallversicherung ist grundsätzlich für alle sinnvoll, die sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen möchten. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die in ihrer Freizeit aktiv sind, sei es durch Sport, Hobbys oder Reisen. Auch Selbstständige, Hausfrauen und -männer, Senioren und Kinder, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen.
Zahlt die Hausratversicherung bei Schäden durch Haustiere ?
Nein, Schäden, die direkt durch Haustiere verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Zerkratzte Möbel oder zerstörte Vorhänge durch Ihr Haustier fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ausnahmefälle können jedoch entstehen, wenn Ihr Haustier einen versicherten Schaden auslöst. Zum Beispiel, wenn Ihr Vogel eine Kerze umstößt und dadurch ein Brand entsteht oder Ihr Hund den Schlauch der Spülmaschine beschädigt, wodurch es zu einem Wasserschaden kommt. Für Schäden, die Ihr Haustier an fremdem Eigentum verursacht, greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Hunde und Pferde). Kleinere Haustiere wie Katzen, Vögel oder Hamster sind meist über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, wenn sie Schäden a m Eigentum anderer anrichten.
Kann ich meine Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen ?
Ja, als Selbstständiger können Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich von der Steuer absetzen. Diese Beiträge gelten als Sonderausgaben und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Angestellte gibt. Im Gegensatz zu Angestellten können Selbstständige die Beiträge zur privaten Krankenversicherung komplett in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen und können somit die Steuerlast reduzieren. Berücksichtigt werden dabei regelmäßig die Beitragsteile, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Kann ich auch mit Vorerkrankungen in eine Private Krankenversicherung wechseln ?
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen ist je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen möglich. Je nach Schweregrad und Art der Vorerkrankung kann der Versicherer entscheiden, ob er Sie annimmt, zu welchen Konditionen und ob eventuell Ausschlüsse für bestimmte Leistungen gemacht werden. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen können Versicherer Risikozuschläge auf die Beiträge erheben. Diese Zuschläge erhöhen die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung. In privaten Krankenversicherungen eher eine Ausnahme, können Versicherer bestimmte Leistungen für Vorerkrankungen ausschließen. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen nicht von der Versicherung übernommen werden.
Wie lange muss ich in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, bevor ich in eine private wechseln kann ?
Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend: Einkommensgrenze überschreiten : Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten. Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend. Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.
Wie erteile ich eine Vollmacht ?
Um eine Vollmacht zu erteilen, reichen Sie eine schriftliche Vollmacht für einen Dritten bei uns ein. Dies kann sowohl eine reine Auskunftsvollmacht als auch eine Generalvollmacht sein. Sofern Sie einen offiziellen Betreuer bestellen, kann uns dieser die Betreuung schriftlich anzeigen. Hierzu bitten wir um Vorlage eines Betreuerausweises oder des Beschlusses einer Betreuung. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Der Versand reicht per E-Mail info@inter.de oder Fax 0621 427- 944 aus.
Besteht Schutz bei beruflicher Nutzung meiner Geräte z.B . im Homeoffice ?
Alle privaten Geräte bleiben versichert, solange sie nicht steuerlich als Arbeitsmittel oder Betriebs- bzw. Geschäftsausstattung geltend gemacht werden. Die gelegentliche Nutzung Ihrer Geräte für berufliche oder gewerbliche Zwecke schränkt den Schutz nicht ein. Der INTER CyberGuard bietet ausschließlich Schutz für Privatpersonen im privaten Umfeld. Für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit ist bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber zuständig. Selbstständige und Freiberufler benötigen einen speziellen Cyberschutz für Gewerbebetriebe.
Zahlt die Hundehaftpflicht bei Schäden an meinem Eigentum ?
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die der versicherte Hund an fremdem Eigentum verursacht. Eigene Schäden und Schäden von Familienangehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind nicht versichert.
Welche Nachteile entstehen, wenn ich meine Krankenvollversicherung kündige ?
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der privaten Krankenvollversicherung häufig mit Nachteilen verbunden ist: Ihre in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren und müssen beim neuen Versicherer neu aufgebaut werden. Dies wird finanzielle Folgen für Sie haben. Wenn Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, spielt das Beantworten der Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle. Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie evtl. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. In den ersten Jahren Ihres neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht nicht ab ?
In der Regel deckt die Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden ab, die anderen Personen durch den versicherten Hund verursacht werden. Folgende Schäden gehören nicht dazu: Wenn Ihr Hund Ihre neuen Schuhe zernagt, können Sie die nicht bei der Hundehaftpflicht anmelden. Schäden an Ihrem Eigentum und Schäden ihrer Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft sind nicht versichert. Falls der Hund absichtlich einen Schaden verursacht, weil Sie ihn auf einen Nachbarshund hetzen, ist dieser nicht abgedeckt.
Was muss ich beim Eigentümerwechsel der Immobilie beachten ?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geht nicht auf den Käufer über. Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen, sind Sie ab Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch von Ihrer Haftung befreit. Informieren Sie uns zur Auflösung des nicht mehr notwendigen Schutzes.
Warum kann ich mein Tier nicht in der normalen Haftpflicht mitversichern ?
Die private Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen Menschen zufügen. Je nach Tarif können Sie Familie, Angehörige oder Kinder mitversichern. Für uns als Versicherungsunternehmen gilt ein Tier aufgrund der Gefährdungshaftung als spezielles Risiko, das wir nicht über die normale Haftpflichtversicherung absichern können. Bei der "normalen" Haftung ist nämlich ausschlaggebend, ob der Schaden durch Ungeschicklichkeit, Vergesslichkeit oder einen Fehler verursacht wurde und wer die Schuld daran trägt. Bei der Tierhaltung haftet der Halter allein deswegen, weil er das Tier hat.
Beinhaltet die private Haftpflichtversicherung der INTER eine Forderungsausfalldeckung ?
Ja, die Privathaftpflichtversicherung der INTER enthält eine Forderungsausfalldeckung. Sie ist in allen Tarifvarianten enthalten und bietet auch dann Schutz, wenn der Schädiger vorsätzlich handelte, oder Schäden durch Kraftfahrzeuge und Tiere verursacht werden.
Sind Schäden an einer Mietwohnung mitversichert ?
Ja, die Privathaftpflichtversicherung leistet auch, wenn ein Mieter Schäden an seiner Mietwohnung verursacht oder Schäden in Hotelzimmern und Ferienwohnungen entstehen.
Was deckt eine Pferdehaftpflichtversicherung ab ?
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab wie z. B. Personenschäden: Ihr Pferd erschreckt sich beim Ausritt vor einem herunterfallenden Ast, springt zur Seite und verletzt dabei einen vorbeikommenden Jogger. Die Pferdehaftpflicht übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, Krankenhaus oder Schmerzensgeldzahlungen. Sachschäden: Ihr Pferd randaliert in seiner Box und tritt sowohl ein Loch in die Zwischenwand zu seinem Boxennachbar als auch in die Tür, die komplett ausgetauscht werden muss. Vermögensschäden Die Pferdehaftpflichtversicherung der INTER deckt auch Vermögensschäden ab, die durch das Verhalten des Pferdes verursacht werden. Dazu gehören z.B. Kosten für Polizeieinsätze, wenn Pferde von der Koppel ausgebrochen sind und eine Gefahr für den Verkehr darstellen.
Was passiert mit meinem Wohneigentum bzw. dem
Erbe meiner Kinder ?
Wenn die Kosten für die Pflege Ihre finanziellen Möglich- keiten übersteigen, springt zunächst das Sozialamt ein. Das Sozialamt prüft die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen ersten Grades und fordert gegebenenfalls die vorab erbrachten Leistungen zurück. Dies kann z. B. zur Folge haben, dass sogar das Elternhaus aufgrund der Regressforderungen des Sozialamts mit einer Hypothek belastet oder sogar verkauft werden muss. Darüber hinaus werden Ihre Ersparnisse aufgebraucht und das Erbe Ihrer Kinder ist in Gefahr.
Wie kann ich meine Familie unterstützen für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr äußern kann ?
Klare Vorgaben können Ihre Familie im Notfall entlasten. Mit Vollmachten, allen voran der Vorsorgevollmacht, regeln Sie Ihren eigenen Willen für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Beachten Sie, dass Banken meist nur die eigenen Vordrucke für Bank- und Depotvollmachten akzeptieren. In komplexeren Fällen, wie bei Immobilienbesitz oder für gezielte Verfügungen an bestimmte Personen, ist es ratsam ein Testament zu erstellen und beim Notar zu hinterlegen – das räumt alle Zweifel aus. Eine überaus sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung. Mit ihr legen Sie fest, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen einverstanden sind - und mit welchen nicht.
Was sind Schäden durch deliktunfähige Kinder ?
„Deliktunfähigkeit“ bedeutet, dass eine Person nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil sie die schadenursächliche Handlung nicht kontrollieren oder verstehen konnte. Kindern unter 7 Jahren sind immer deliktunfähig. Die Haftung für von ihnen verursachte Schäden liegt bei der aufsichtspflichtigen Person. Wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet. Wenn nicht, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Um diese unangenehme Situation zu vermeiden, ersetzen wir in unseren leistungsstarken Tarifen die meisten Schäden auch dann, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt.
Warum ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ?
Eine Beerdigung verursacht nicht unerhebliche Kosten. Um Ihre Angehörigen vor finanzieller Belastung zu schützen, ist es daher sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Sie wählen Ihre individuelle Versicherungssumme, die im Falle Ihres Todes an Ihre Angehörigen ausgezahlt und für Ihre Bestattung verwendet wird.
Was ist der Grund für die deutliche Beitragserhöhung ?
Hauptgrund für die Beitragserhöhung sind die stark steigenden Leistungsausgaben in der PPV. Zwischen 2014 und 2024 sind sei von rund 880 Millionen Euro auf fast 2,8 Milliarden Euro gestiegen. Sie haben sich also weit mehr als verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr waren die Leistungsausgaben der PPV 12,5 Prozent höher als noch 2023. Das liegt vor allem an der stark steigenden Zahl an Empfangsberechtigten. Während 2014 rund 169.000 Personen Leistungen der PPV bezogen, waren es 2024 bereits 379.000 – also mehr als doppelt so viele. Dies ist nach wie vor eine Folgewirkung der Reformgesetzgebung von 2017. Danach werden mehr Versicherte als pflegebedürftig eingestuft. Hinzu kommen unter anderem die stark gestiegenen Zuschüsse zu den Eigenanteilen im Pflegeheim. Darüber hinaus haben sich Mehrleistungen durch die Pflegereformgesetze der Jahre 2023 und 2024 ergeben, die sich nun insbesondere in der Tarifstufe für Versicherte ohne Beihilfeanspruch auswirken. So wurden aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Januar 2024 die Leistungen der ambulanten Pflege um 5 Prozent sowie zum 1. Januar 2025 alle Leistungen (inklusive der ambulanten Pflege) um 4,5 Prozent erhöht. Der Leistungsumfang der Pflegeversicherung wurde in den vergangenen Jahren also stark ausgeweitet. Diese Verbesserungen entlasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar – auch Sie profitieren im Pflegefall davon. Insofern ist die Pflegeversicherung nicht nur teurer, sondern auch werthaltiger geworden.