Bernhard Dittmann
Was ist, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten können? Für diesen Fall benötigen Sie einen bezahlbaren Einkommensschutz. Denn: Die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung reichen nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Selbstständige oder Berufseinsteiger haben meist gar keinen Anspruch auf diese gesetzlichen Leistungen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der INTER unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Karenzzeiten
Mit Karenzzeiten von 6, 12 oder 24 Monaten bis zur Zahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente können Sie die Beiträge reduzieren.
Mit der Wahl des Restleistungsvermögens bestimmen Sie, wann die vereinbarte Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Sie wählen den täglichen Umfang, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Ihr EU-Schutz sollte bis zum geplanten Renteneintrittsalter bestehen, maximal bis zum 67. Lebensjahr.
Ein Anspruch auf Leistungen entsteht mit dem Eintreten der Erwerbsunfähigkeit. Die Erwerbsunfähigkeitsrente steht Ihnen zu, solange Sie erwerbsunfähig sind, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer.