Seit über 100 Jahren
Junge Frau mit Sonnenhut steht neben dem Fahrzeug und schaut in die Landschaft

Reisekrankenversicherung

Weltweiter Schutz – für Auslandsreisen bis zu 56 Tagen

  • Krankenrücktransport
  • Schnelle medizinische Hilfe durch 24-Stunden-Notruf-Service
  • Kein Ausschluss für Unfälle bei Extremsportarten, z. B. Tauchunfälle
Jetzt online abschließen

Sorgenfrei verreisen

Zahnschmerzen auf Bali, ein gebrochenes Bein im Skiurlaub in der Schweiz. Bei plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall im Ausland ist oft nicht nur der Urlaub ruiniert, sondern auch die Urlaubskasse. Davor können Sie sich schon ab 9 € pro Jahr schützen.

Die Leistungen unserer Auslandsreisekrankenversicherung im Überblick

Bei ambulanten Behandlungen

  • Ärztliche Leistungen: 100% für akut im Ausland notwendige Arztbesuche
  • Leistungen nichtärztlicher Therapeuten: 100% (Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen)
  • Arznei- und Verbandmittel: 100%
  • Heilmittel: 100% für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische medizinische Behandlung
  • Hilfsmittel: 100% für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf (einfache Ausführung), keine Erstattung für Sehhilfen und Hörgeräte
  • Psychotherapie: 100% nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention)

Bei Behandlungen im Krankenhaus

  • Ärztliche Leistungen: 100% für akut im Ausland auftretende Krankenhausaufenthalte (ambulant und stationär)
  • Krankenhausleistungen: 100% einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung oder ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € pro Tag
  • Begleitperson bei Kindern (Rooming-In): 100% für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr

Bei Behandlungen beim Zahnarzt

  • Schmerzstillende Zahnbehandlung: 100% auch für Zahnfüllungen in einfacher Ausführung für akut im Ausland notwendige Zahnbehandlungen
  • Kieferorthopädie: 100% für Reparaturen
  • Zahnersatz: 100% für akut notwendige Reparaturen und Provisorien

Sonstige Leistungen

  • Auslandsrücktransport: 100% der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport. Unbegrenzte Erstattung bei Organisation durch unseren medizinischen Dienst.
  • Personenbergung: Suche, Rettung oder Bergung einer erkrankten oder verletzten Person durch den Rettungsdienst bis 10.000 €
  • Überführung oder Bestattung: 100% für die Überführung nach Deutschland, der Schweiz oder einem der EWR-Staaten, in dem die versicherte Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte
  • Dauer: Für max. 56 Tage
  • Service: Rund um die Uhr - jeden Tag - stehen wir Ihnen mit unserem Service Center zur Seite. Ein Team aus Ärzten - bzw. medizinisch ausgebildetem Personal ist stets für Sie erreichbar:
    - in medizinischen Notfällen oder
    - für Fragen bei Krankheiten im Ausland oder
    - für das Organisieren eines Rücktransports

Vor Ihrer Auslandsreise geben wir Ihnen auch gerne Auskünfte über vorgeschriebene und empfohlene Schutzimpfungen - rufen Sie uns an.

  • Extremsportarten: Höher-schneller-weiter - Wir versichern auch Unfälle bei Extremsportarten wie z. B. Tauchen, Kitesurfen, Bergsteigen, Bungee Jumping, Heliskiing

Krank im Ausland? Telemedizin hilft.

Bei Krankheit im Ausland, speziell wenn man im Urlaub ist, geht es einem gleich viel besser, wenn man seine Symptome mit einem deutschsprachigen Arzt klären kann. Eventuell gibt es schon Informationen, was zu tun ist. Bevor Sie Ihren Urlaub also damit verbringen, sich um ein erkranktes Familienmitglied zu sorgen, einen Arzt zu finden oder verzweifelt an die Rückreise zu denken, lohnt es sich über die App ein Arztgespräch führen. 

Sie erhalten:

  • eine Videoberatung durch deutsche Ärzte rund um die Uhr.
  • flexible Termine rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. 
  • eine kompetente "erste Hilfe" bei Durchfall, Erbrechen, Kreuzschmerzen, Hitzeschlag oder Insektenstich. 

Mit dem Abschluss der INTER Auslandsreisekrankenversicherung können Sie diesen Service in Anspruch nehmen. 

FAQ zur Auslandsreisekrankenversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.

Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird. 

Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.

Rechnungen per E-Mail einreichen

Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
 

Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer

  • mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
  • einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
  • inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
  • pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu

Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.

Rechnungen per Post einreichen

INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim


Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.

Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
 

Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.

Wichtig beim Fotografieren ist:

  • Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
  • Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
  • Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
  • Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung können Sie hier schnell und einfach online abschließen.

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