

Reisekrankenversicherung
Weltweiter Schutz – für Auslandsreisen bis zu 56 Tagen
- Krankenrücktransport
- Schnelle medizinische Hilfe durch 24-Stunden-Notruf-Service
- Kein Ausschluss für Unfälle bei Extremsportarten, z. B. Tauchunfälle
Sorgenfrei verreisen
Zahnschmerzen auf Bali, ein gebrochenes Bein im Skiurlaub in der Schweiz. Bei plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall im Ausland ist oft nicht nur der Urlaub ruiniert, sondern auch die Urlaubskasse. Davor können Sie sich schon ab 9 € pro Jahr schützen.
Die Leistungen unserer Auslandsreisekrankenversicherung im Überblick
Bei ambulanten Behandlungen
- Ärztliche Leistungen: 100% für akut im Ausland notwendige Arztbesuche
- Leistungen nichtärztlicher Therapeuten: 100% (Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen)
- Arznei- und Verbandmittel: 100%
- Heilmittel: 100% für Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische medizinische Behandlung
- Hilfsmittel: 100% für eine Grundversorgung bei akutem Bedarf (einfache Ausführung), keine Erstattung für Sehhilfen und Hörgeräte
- Psychotherapie: 100% nach traumatisierenden Ereignissen (Krisenintervention)
Bei Behandlungen im Krankenhaus
- Ärztliche Leistungen: 100% für akut im Ausland auftretende Krankenhausaufenthalte (ambulant und stationär)
- Krankenhausleistungen: 100% einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung oder ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € pro Tag
- Begleitperson bei Kindern (Rooming-In): 100% für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr
Bei Behandlungen beim Zahnarzt
- Schmerzstillende Zahnbehandlung: 100% auch für Zahnfüllungen in einfacher Ausführung für akut im Ausland notwendige Zahnbehandlungen
- Kieferorthopädie: 100% für Reparaturen
- Zahnersatz: 100% für akut notwendige Reparaturen und Provisorien
Sonstige Leistungen
- Auslandsrücktransport: 100% der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport. Unbegrenzte Erstattung bei Organisation durch unseren medizinischen Dienst.
- Personenbergung: Suche, Rettung oder Bergung einer erkrankten oder verletzten Person durch den Rettungsdienst bis 10.000 €
- Überführung oder Bestattung: 100% für die Überführung nach Deutschland, der Schweiz oder einem der EWR-Staaten, in dem die versicherte Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte
- Dauer: Für max. 56 Tage
- Service: Rund um die Uhr - jeden Tag - stehen wir Ihnen mit unserem Service Center zur Seite. Ein Team aus Ärzten - bzw. medizinisch ausgebildetem Personal ist stets für Sie erreichbar:
- in medizinischen Notfällen oder
- für Fragen bei Krankheiten im Ausland oder
- für das Organisieren eines Rücktransports
Vor Ihrer Auslandsreise geben wir Ihnen auch gerne Auskünfte über vorgeschriebene und empfohlene Schutzimpfungen - rufen Sie uns an.
- Extremsportarten: Höher-schneller-weiter - Wir versichern auch Unfälle bei Extremsportarten wie z. B. Tauchen, Kitesurfen, Bergsteigen, Bungee Jumping, Heliskiing
Krank im Ausland? Telemedizin hilft.
Bei Krankheit im Ausland, speziell wenn man im Urlaub ist, geht es einem gleich viel besser, wenn man seine Symptome mit einem deutschsprachigen Arzt klären kann. Eventuell gibt es schon Informationen, was zu tun ist. Bevor Sie Ihren Urlaub also damit verbringen, sich um ein erkranktes Familienmitglied zu sorgen, einen Arzt zu finden oder verzweifelt an die Rückreise zu denken, lohnt es sich über die App ein Arztgespräch führen.
Sie erhalten:
- eine Videoberatung durch deutsche Ärzte rund um die Uhr.
- flexible Termine rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
- eine kompetente "erste Hilfe" bei Durchfall, Erbrechen, Kreuzschmerzen, Hitzeschlag oder Insektenstich.
Mit dem Abschluss der INTER Auslandsreisekrankenversicherung können Sie diesen Service in Anspruch nehmen.
Die häufigsten Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung der INTER
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen?
Sie können die Versicherung abschließen, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist.
Wie kann ich die INTER bei einem Notfall aus dem Ausland erreichen?
Wir haben für Sie einen 24h- Notrufservice eingerichtet. Unter der Nummer 0621 427 427 erhalten Sie rund um die Uhr Hilfe.
Ab wann gilt mein Versicherungsschutz?
Sofort. Sie erhalten Ihre Versicherungsbestätigung direkt nach Abschluss per E-Mail. Wenn Sie es also in der Hektik der Reisevorbereitungen vergessen haben, können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch unmittelbar vor Reiseantritt abschließen.
Muss ich die Auslandsreisekrankenversicherung jedes Jahr neu abschließen?
Nein, Ihre Auslandsreisekrankenversicherung verlängert sich jährlich, wenn sie nicht beendet wird. Sie können also nächstes Jahr einfach erneut sorgenfrei verreisen.
Was muss ich bei einem Aufenthalt in Russland und Kuba beachten?
Damit Sie ein Visum für Russland erhalten, ist bei der Beantragung des Visums der Nachweis über eine bestehende Auslandsreisekrankenversicherung erforderlich.
Nach Kuba dürfen Sie nur mit einer in Kuba gültigen Auslandsreisekrankenversicherung einreisen.
Gerne stellen wir Ihnen für diese Fälle die benötigte Versicherungsbestätigung aus.
Was genau deckt die Versicherung ab?
Versicherungsschutz besteht für akut eingetretene Krankheiten während eines Auslandsaufenthaltes. Auch medizinisch notwendige Arznei- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Operationen oder ein medizinisch sinnvoller Rücktransport sind abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 56 Tage einer Reise.
Kann ich die Versicherung auch unmittelbar vor oder während einer Reise noch abschließen?
Die Versicherung kann unmittelbar vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden. Für Reisen, die bereits vor Vertragsabschluss angetreten wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Wen kann ich kontaktieren, wenn ich im Ausland krank werde und Hilfe benötige?
Sie können unter folgender Telefonnummer mit uns Kontakt aufnehmen: 0621 427 - 427. Dieser Notrufservice ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Zudem bieten wir Ihnen deutschsprachige Unterstützung auf Reisen in die USA, nach Kanada, Mexiko, in die Dominikanische Republik, die Türkei, nach Ägypten oder Dubai. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sind Sie rund um die Uhr erreichbar?
Ja, wir bieten Ihnen einen 24h-Notrufservice an. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer 0621 427 - 427.
Was ist zu beachten, wenn ich im Ausland einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen muss?
Einen stationären Aufenthalt müssen Sie innerhalb von 10 Tagen bei der INTER melden.
Muss ich bei Arzt- oder Krankenhausrechnungen in Vorleistung gehen?
Bei einer ambulanten Behandlung gehen Sie in Vorleistung. Bei einer stationären Behandlung kann eine Direktabrechnung erfolgen. Falls Sie unseren Auslandservice MARM oder MedCare nutzen, kann auch eine ambulante Behandlung direkt abgerechnet werden. Nähere Informationen zu den Auslandsservices finden Sie hier.