
Krankentagegeldversicherung für angestellte Ärzte
Finanzieller Schutz bei Arbeitsunfähigkeit
- Speziell für angestellte Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Keine Wartezeiten – sofortiger Versicherungsschutz
- Tagegeldleistung bis zu 500 Euro / Tag
Individuelle Absicherung bei längerer Krankheit
Sie sind aufgrund einer Krankheit länger arbeitsunfähig? Ihre Lohnfortzahlung erhalten Sie im Krankheitsfall in der Regel lediglich 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber. Danach springt Ihre Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld. Das Krankengeld fällt jedoch geringer aus als Ihr normales Gehalt. Dies führt schnell zu finanziellen Engpässen von mehrere hundert Euro im Monat. Ihre laufenden Kosten wie z. B. Miete müssen Sie dennoch erbringen.
Mit unserer Krankentagegeldversicherung schließen Sie ganz einfach diese finanzielle Lücke. Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Ihr Krankentagegeld in vereinbarter Höhe - und das ohne zeitliche Begrenzung. Damit Sie sich sorgenfrei auskurieren können. Zudem unterstützen wir Sie ein Leben lang.
Haben Sie vor sich in einer eigenen Praxis niederzulassen? Dann können Sie Ihr Krankentagegeld ganz einfach verdoppeln und in einen Tarif mit geringerer Karenzzeit umstellen.
Die Leistungen und Vorteile des INTER Krankentagegelds für angestellte Mediziner
Geltungsbereich ambulant: Versicherungsschutz innerhalb von Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Geltungsbereich stationär: weltweiter Versicherungsschutz (bis 12 Monate)
Einfache Berechnung des benötigten Krankentagegeldes: 80% des Bruttogehalts
Die INTER verzichtet auf das fristgerechte Kündigungsrecht ohne Grund
Bei Rückfallerkrankungen werden die Krankheitstage zusammengerechnet, sodass die Karenzzeit nicht immer von neuem beginnt
Zahlung des Krankentagegelds auch bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, Entwöhnungsmaßnahmen, Wiedereingliederung / Teilarbeitsfähigkeit
Kinderkrankentagegeld

Die häufigsten Fragen zum Krankentagegeld für angestellte Ärzte
Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?
Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit, nach medizinischem Befund, bis auf weiteres nicht nachgehen können. Grundsätzlich geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit also von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus.
Was versteht man unter einer Karenzzeit?
Als Karenzzeit bezeichnet man eine Wartezeit. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit gewöhnlich 42 Tage, denn in diesen 42 Tagen bekommen Sie noch Ihre gesetzliche Lohnfortzahlung. Nach Ablauf der Karenzzeit zahlen wir Ihnen Ihr vereinbartes Krankentagegeld.
Ist eine nachträgliche Anpassung des Krankentagegeldes möglich?
Ja. Wir bieten die Anpassung der Tagegeldhöhe an die allgemeine Einkommensentwicklung in regelmäßigen Abständen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Außerdem können Sie die Tagegeldhöhe an Ihre individuelle Einkommensentwicklung anpassen - innerhalb von 2 Monaten nach Gehaltserhöhung ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten.