Seit über 100 Jahren

Pflegetagegeldversicherung

Wenn Pflege plötzlich nötig wird – sind Sie finanziell geschützt?

  • Pflege zu Hause oder im Heim – für mehr Wahlfreiheit
  • Pflegegeld bis zu 4.500 € pro Monat, je nach Tarif
  • Sofortiger Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn – ohne Wartezeit
  • Weltweiter Schutz – auch bei Umzug ins Ausland
Angebot anfordern

Das Wichtigste in Kürze zur Pflegetagegeldversicherung


Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab – oft bleibt eine große Versorgungslücke.
Mit der INTER Pflegetagegeldversicherung QualiCare schließen Sie diese Lücke und sichern sich ein verlässliches Pflegegeld von bis zu 150€ pro Tag – flexibel, weltweit und ohne Wartezeit.

 

Warum ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll?

Ein Sturz, eine Krankheit oder das Alter – der Pflegefall kann jeden treffen, oft schneller als gedacht. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten ab.

Die Folge: hohe Eigenanteile, finanzielle Belastung für Angehörige und ein Verlust an Selbstbestimmung. Besonders bei ambulanter Pflege zuhause oder stationärer Pflege im Heim bleiben erhebliche Kosten. Je nach Pflegegrad kann die Lücke zwischen Bedarf und Leistung mehrere hundert bis über tausend Euro im Monat betragen.

Mit INTER QualiCare bestimmen Sie selbst, wie hoch Ihr persönliches Pflegegeld sein soll – passend zu Ihrer Lebenssituation und finanziellen Möglichkeiten. Die Pflegetagegeldversicherung lässt sich für Sie selbst, für den Ehepartner oder Kinder abschließen.

Im Pflegefall erhalten Sie das vereinbarte Pflegetagegeld als monatliche Zahlung, unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Heim gepflegt werden oder ob die Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte erfolgt.

Die Vorteile der INTER Pflegetagegeldversicherung

Weltweiter Versicherungsschutz

Übernahme von Erstbegutachtungskosten auch im Ausland

Flexibler Einstieg

Kein Höchsteintrittsalter und sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten

Lebenslange Dynamik

Automatische Anpassung auch im Pflegefall mit attraktiven Optionsrechten zur Erhöhung des Schutzes

Leistungsauszahlung unabhängig von Art der Pflege

Volle Leistung ohne Vorleistung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung

Umfassender Schutz

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit während Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Kur oder stationärem Krankenhausaufenthalt

Inklusive Sonderleistungen

Auch bei suchtbedingter oder vorübergehender Pflegebedürftigkeit

So hoch sind Eigenanteil und Versorgungslücke

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten für ambulante Pflege zu Hause oder einer stationären Pflege im Heim ab. Den Rest tragen Sie als Eigenanteil selbst. Je nach finanzieller Situation im Pflegefall und der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) kann es zu einer Versorgungslücke kommen. Damit es nicht so weit kommt, lohnt sich die Vorsorge über eine Zusatzversicherung mit unserem Pflegetagegeldtarif INTER QualiCare. Dabei bestimmen Sie selbst, wie gering Ihr Eigenanteil im Pflegefall sein soll. Im Pflegefall wir das vorher vereinbarte Tagegeld als monatliche Leistung ausbezahlt.

Die Leistungshöhe legen Sie selbst fest. Sie kann je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit (gemessen am Pflegegrad) unterschiedlich hoch sein.

Der maximale Auszahlungsbetrag gilt für den Pflegegrad 5 bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit z.B. mit der
vollstationären Pflege im Heim. Die monatlichen Leistungen können bereits für Pflegegrad 1 mit einer geringeren Leistung z.B. in der ambulanten Pflege zuhause vereinbart werden.

Die Pflegetagegeldversicherung lässt sich für Sie selbst, für den Ehepartner oder Kinder abschließen - die Versicherten werden dann "Versicherte Personen" genannt.

Die Leistungen unserer Pflegetagegeldversicherung im Detail

1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen Leistungen des Pflegetagegeldes

Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5

Soforthilfe ab Pflegegrad 2

Die Soforthilfe ist Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Diese kann zum
Beispiel für den Umbau des Eigenheims verwendet werden, um dieses pflegegerecht zu
gestalten. Die Einmalleistung kann bis zu 25.000 € abgeschlossen werden.

Erhöhung stationär

Für die Pflege im Heim können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbeitrag ab Pflegegrad 2 auf den von Pflegegrad 5 erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad
eine Pflege im Heim vorziehen, z.B. weil Sie keine Angehörigen haben, die Sie pflegen
könnten.

Dynamik (auch während Pflegebedürftigkeit)

Die Dynamik sorgt dafür, dass die Geldleistung an die Kostensteigerung angepasst
wird, damit die Kaufkraft die gleiche bleibt.

Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit                                                                                         

Auszahlung der Leistungen auch bei Laienpflege

Ruhen des Vertrages (ohne Grund bis zu dreimal, jeweils bis zu sechs Monaten)

Option auf Höherversicherung bei Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit)

Leistung bei stationären Krankenhausaufenthalten

Alterungsrückstellungen werden gebildet

Geltungsbereich

Weltweit

Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5

Soforthilfe ab Pflegegrad 2

Die Soforthilfe ist Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit. Diese kann zum
Beispiel für den Umbau des Eigenheims verwendet werden, um dieses pflegegerecht zu
gestalten. Die Einmalleistung kann bis zu 25.000 € abgeschlossen werden.

Erhöhung stationär

Für die Pflege im Heim können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbeitrag ab Pflegegrad 2 auf den von Pflegegrad 5 erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits ab einem niedrigeren Pflegegrad
eine Pflege im Heim vorziehen, z.B. weil Sie keine Angehörigen haben, die Sie pflegen
könnten.

Dynamik (auch während Pflegebedürftigkeit)

Die Dynamik sorgt dafür, dass die Geldleistung an die Kostensteigerung angepasst
wird, damit die Kaufkraft die gleiche bleibt.

Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit                                                                                         

Auszahlung der Leistungen auch bei Laienpflege

Ruhen des Vertrages (ohne Grund bis zu dreimal, jeweils bis zu sechs Monaten)

Option auf Höherversicherung bei Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit)

Leistung bei stationären Krankenhausaufenthalten

Alterungsrückstellungen werden gebildet

Geltungsbereich

Weltweit

FAQ zur Pflegetagegeldversicherung

Tarif
Allgemein
Service

Die Vorsorge im Pflegefall kann je nach Pflegegrad verschieden aussehen. Je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung der Selbständigkeit, wird der Hilfebedarf größer. Die Pflege kann durch Angehörige (Laienpflege), durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen für die anfallenden Pflegekosten nicht aus, daher müssen die Restkosten von

  • dem Pflegebedürftigen aus laufendem Einkommen und Ersparnissen
  • dem Ehegatten oder Lebenspartner aus laufendem Einkommen und Ersparnissen
  • den Kindern oder Angehörigen gem. § 1601/1606 BG
  • dem Sozialamt

erbracht werden.

Wenn Sie Ihre Kosten zunächst nicht tragen können, springt das Sozialamt ein. Dieses prüft die Unterhaltsverpflichtungen der Angehörigen ersten Grades und fordert gegebenenfalls vorab erbrachte Leistungen zurück. Dies kann zur Folge haben, dass das Elternhaus mit einer Hypothek belastet wird, die Ersparnisse aufgebraucht werden und das Erbe Ihrer Kinder in Gefahr ist. Um dieser finanziellen Belastung vorzubeugen, ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll.

Je nach Pflegegrad und Art der Pflege können Kosten von einigen hundert bis mehreren tausend Euro entstehen. Um die Pflegekosten tragen zu können, werden das Einkommen (z. B. Rente) des Betroffenen und die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung herangezogen. Reicht das nicht aus, werden Angehörige zahlungspflichtig oder es hilft leider nur noch der Gang zum Sozialamt.

Wie die Versorgung im Pflegefall aussehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss man wissen, dass es fünf verschiedene Pflegegrade gibt, denen man je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zugeordnet wird. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher der Hilfebedarf und der Pflegegrad. Die Pflege des Betroffenen kann durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nicht ausreichend, um die vollständigen Pflegekosten zu decken. Ohne eine zusätzliche private Pflegetagegeldversicherung kommt es zu einer hohen finanziellen Belastung.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen für die anfallenden Pflegekosten nicht aus. Daher müssen die Restkosten erbracht werden von:
- Dem Pflegebedürftigen aus laufendem Einkommen
und Ersparnissen
- Dem Ehegatten oder Lebenspartner aus laufendem
- Einkommen und Ersparnissen
- Den Kindern oder Angehörigen gem. § 1601/1606 BGB
- Dem Sozialamt

Wenn die Kosten für die Pflege Ihre finanziellen Möglich-
keiten übersteigen, springt zunächst das Sozialamt ein.
Das Sozialamt prüft die Unterhaltsverpflichtungen der
Angehörigen ersten Grades und fordert gegebenenfalls
die vorab erbrachten Leistungen zurück. Dies kann z. B.
zur Folge haben, dass sogar das Elternhaus aufgrund der
Regressforderungen des Sozialamts mit einer Hypothek
belastet oder sogar verkauft werden muss. Darüber hinaus
werden Ihre Ersparnisse aufgebraucht und das Erbe Ihrer
Kinder ist in Gefahr.

Seit dem 01. Januar 2017 gibt es in Deutschland ein neues System zur Einstufung in Pflegegrade, das auf dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) II beruht.
Es regelt in 5 (statt bisher 3) Abstufungsgraden, welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen vorliegen. Es wird beurteilt, wie hilfebedürftig eine Person ist und was sie noch selbstständig tun kann.

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