Seit über 100 Jahren
PKV Ärzte

Private Krankenversicherung für Ärzte

Umfassender Gesundheitsschutz für Mediziner

  • Familienfreundliche Konditionen
  • Beitragsstabilität (auch im Alter bezahlbar)
  • Hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.
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Auf dieser Seite:

PKV für Ärzte - Das Wichtigste in Kürze

  • Fortschrittlich: Als Mediziner wissen Sie, wie wichtig eine optimale medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung ist. 
  • Experte: Sie kennen sich aus und wissen selbst am besten, wer der Spezialist für Ihre Behandlung ist. Als PKV-Versicherter können Sie deshalb frei wählen, wie und wo Sie sich behandeln lassen.
  • Bedarfsorientiert: Unsere Ärztetarife haben keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • Attraktive Konditionen: Als Mediziner profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen unserer speziellen Gruppentarife.
  • Hohe Beitragsrückerstattung: Während des Jahres keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen? Dann erstatten wir Ihnen mit der Bei­trags­rück­er­stat­tung (BRE) einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

Die Vorteile unserer Privaten Krankenversicherung für Ärzte

  • Attraktive Konditionen: Als Ärztin / Arzt profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen der Spezialtarife.
  • Premiumtarif JA Best: Option auf Umstellung in höherwertige Arzttarife – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten
  • Premiumtarif JA Best: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung werden nicht auf Ihren Selbstbehalt angerechnet und beeinflussen auch nicht Ihren Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.

Die Highlights unserer Privaten Krankenversicherung für Ärzte

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Beitragsrückerstattung

Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
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Einreichung per App

Einfache und intiutive Bedienung, Beleg via Foto einreichen, schnelle Rechnungserstattung und Vertragsverwaltung.
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Gesund und fit

Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen und fit bleiben. Wir bieten vielgältige Gesundheitsprogramme bei denen wir die Kosten im Rahmen Ihrer PKV übernehmen.
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Freie Arztwahl

Für individuelle medizinische Betreuung beim Arzt Ihres Vertrauens.
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Alternativmedizin

100% Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker und besondere Therapierichtungen.
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Prävention

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt – und überdurchschnittliche Erstattung im Zahnbereich.

Unsere Private Krankenversicherung für Ärzte - Die Leistungen im Überblick

Den individuellen Bedürfnissen von Ärzten werden wir mit drei leistungsstarken Produkten gerecht. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welches Produkt für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.

Basis: JAK U Exklusiv: JA U + JE U Premium: JA Best

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 500 € innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
  • bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
 

100 % für

Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Professionelle Zahnreinigung bis zu 60 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

75 %

80 %

90 %

Implantate

60 % bis max. 2.250 € Erstattungsbetrag je Kiefer innerhalb von 10 Jahren

80 %

90 %

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
 

100 % für

Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Professionelle Zahnreinigung bis zu 60 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

75 %

Implantate

60 % bis max. 2.250 € Erstattungsbetrag je Kiefer innerhalb von 10 Jahren

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
 

Zahnersatz

80 %

Implantate

80 %

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 500 € innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
  • bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
 

Zahnersatz

90 %

Implantate

90 %

Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung

Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.

Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.

Illustration Mythen Beiträge

Ständig steigende Beiträge?

Als Arzt kennen Sie den Wert einer innovativen medizinischen Versorgung. Die medizinische Inflation fordert auch in der PKV ab und an eine Beitragsanpassung. Allerdings zeigen die letzten Jahre einen deutlich geringeren Anpassungsdruck bei der PKV.

Illustration Mythen Familie

Mit Familie viel zu teuer?

Von unseren speziellen Ärztetarifen profitieren auch Ihre Angehörigen. Es gibt nicht nur familienfreundliche Konditionen, sondern auch zahlreiche Leistungen im Bereich Kieferorthopädie oder Begleitung im Krankenhaus.

Illustration Mythen Alter

Im Alter unbezahlbar?

Moderne private Krankenversicherungstarife werden mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, in jungen Jahren sorgen Sie mit Ihrem Beitrag für das Alter vor. Außerdem bleibt Ihr Beitrag auch im Ruhestand einkommensunabhängig. Immobilienbesitz, Zinserträge oder Dividenden spielen bei unseren Beiträgen keine Rolle.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?

Das hängt natürlich von Ihren Lebens­umständen und individuellen Leistungs­wünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.

Was kostet die Private Krankenversicherung für Ärzte?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Ärzte hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Ein höheres Alter oder gesundheitliche Risiken können den monatlichen Beitrag beeinflussen.

Ein weiterer Faktor ist die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge bei uns einkommensunabhängig. 

Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet, die im Alter dazu verwendet werden, die medizinischen Inflation zu mildern.


Unsere Krankenversicherungstarife passen sich flexibel an Ihr Leben an. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes. 

Wie finde ich den passenden Tarif für mich?

Die Spezialtarife für Ärzte und Zahnmediziner bieten wir in den drei Stufen: Basis, Exklusiv und Premium an, die jeweils mit drei verschiedenen Selbstbehaltsstufen kombiniert werden können.

Um Ihren optimalen Leistungsumfang mit der passenden Selbstbehaltstufe zu kombinieren, stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung.

Ist eine Private Krankenversicherung für Ärzte sinnvoll?

Als Arzt profitieren Sie nicht nur von den günstigen Beiträgen beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungstarifs. Sie erhalten individuell auf Ihre berufliche Situation zugeschnittene umfangreiche Leistungen und Sonderkonditionen für Ärzte, die den Gruppentarifen der Ärztekammer oder des Marburger Bundes ähneln.

Ein weiterer Pluspunkt betrifft die Altersvorsorge. Denn durch die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk werden Sie beim Renteneintritt von der GKV wie ein freiwilliges Mitglied eingestuft und müssen auf alle Einkünfte (Rente des Versorgungswerks, Zinsen und Dividenden, Vermietung und Verpachtung, etc.) den entsprechenden Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Bei hohen Einkünften liegen Sie also schnell beim Höchstbeitrag der GKV.

Und damit nicht genug - zusätzlich zum reinen Krankenkassenbeitrag kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse erheben darf und der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Im Ergebnis: Krankenkassebeiträge von deutlich über 1.000 €.

GKV und PKV für Ärzte im Vergleich

Der wichtigste Unterschied der beiden Systeme: Bei gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, alle Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen, Sonderstellungen für bestimmte Berufsgruppen gibt es nicht.

Bei der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, das bedeutet Sie sind beim Arzt Selbstzahler und erhalten für die Behandlung eine Privatrechnung, die Sie bei uns zur Erstattung einreichen.

Weitere Unterschiede:

GKV PKV

Beiträge

Abhängig vom Einkommen, steigen
über die Beitragsbemessungsgrenze
kontinuierlich an.

Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang, einkommensunabhängig.

Leistungen

Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog,
Leistungen können gekürzt
oder gestrichen werden.

Individuell anpassbare Leistungen je nach Bedürfnis, vertraglich garantiert.

Arztwahl

(Freie) Arztwahl, jedoch begrenzt
auf Ärzte mit Kassenzulassung.

Freie Arztwahl, uneingeschränkte Auswahl von Ärzten und Spezialisten.

Wartezeiten

Je nach Fachgebiet und Region
können längere Wartezeiten auftreten.

Kürzere Wartezeiten aufgrund schnellerer Terminvergabe bspw. bei Privatpraxen.

Renteneintritt

Aufgrund der Mitgliedschaft im VW,
kein Zuschuss durch die gesetzliche
Rentenversicherung, zur Beitragsberechnung werden alle Einnahmen herangezogen.

Ihr Einkommen spielt weiterhin keine Rolle.

Beiträge

Abhängig vom Einkommen, steigen
über die Beitragsbemessungsgrenze
kontinuierlich an.

Leistungen

Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog,
Leistungen können gekürzt
oder gestrichen werden.

Arztwahl

(Freie) Arztwahl, jedoch begrenzt
auf Ärzte mit Kassenzulassung.

Wartezeiten

Je nach Fachgebiet und Region
können längere Wartezeiten auftreten.

Renteneintritt

Aufgrund der Mitgliedschaft im VW,
kein Zuschuss durch die gesetzliche
Rentenversicherung, zur Beitragsberechnung werden alle Einnahmen herangezogen.

Beiträge

Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang, einkommensunabhängig.

Leistungen

Individuell anpassbare Leistungen je nach Bedürfnis, vertraglich garantiert.

Arztwahl

Freie Arztwahl, uneingeschränkte Auswahl von Ärzten und Spezialisten.

Wartezeiten

Kürzere Wartezeiten aufgrund schnellerer Terminvergabe bspw. bei Privatpraxen.

Renteneintritt

Ihr Einkommen spielt weiterhin keine Rolle.

Als Arzt in die PKV wechseln

Falls Sie schon während des Studiums privat krankenversichert waren, können Sie diesen Abschnitt überspringen. Falls Sie aktuell über einen Wechsel nachdenken - so funktioniert es:

1

Niedergelassene Ärzte sind Freiberufler

Als Arzt mit eigener Praxis oder entsprechendem Einkommen können Sie sich privat versichern.

Grafik Zielgruppe Ärzte

Grafik Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

Der Wechsel in die private Krankenversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung. Sie hilft Ihr individuelles Risiko zu bewerten und beeinflusst unter anderem die Höhe des Beitrags.

2

3

Kündigung & Wechsel

Sobald Sie Ihren Vertrag zur privaten Versicherung unterschrieben haben, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist. Im Zweifel einfach an Ihren Berater wenden. Er hat alles im Blick.

Illustration Kündigungsfristen

Das Praxisschutzkonzept für Ärzte: Krankheit gleich Einkommensverlust?

Als niedergelassener Arzt bedeutet Krankheit, dass Sie ihre Patienten nicht behandeln können. Die Folge: Einkommensverluste.

Die Unterhaltskosten für die Praxis oder die Personalkosten müssen von Ihnen privat durch Erspartes oder über das Krankengeld finanziert werden.

Wie lange reichen Ihre finanziellen Mittel dazu aus? 

Junge Frau beim Augenarzt

Unsere Lösung: Das Praxisschutzkonzept

  • Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir den aktuellen Ist-Zustand.
  • Wir zeigen die Risikofelder im direkten Vergleich auf.
  • Wir beurteilen Ihre bestehenden einzelnen Absicherungen nach objektiven Kriterien.
  • Sie erhalten einen Behandlungsplan, der die notwendige Versorgung aufzeigt und welche individuelle Absicherung für Sie und Ihre Praxis nötig ist.
Jetzt informieren

Mehr als Kostenerstattung: Begleitung und Prävention

Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. 

Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).

Unsere Gesundheitsservices

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Reha-Manager

Unser geschultes Fachpersonal für persönliche Fallbegleitung koordiniert langfristig Ihre optimale Behandlung.
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Gesundheitsprogramme

Sie möchten gesund abnehmen? Ihrem Rücken etwas Gutes tun? Nutzen Sie unsere Angebote.
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Auslandsservice

Unser Auslandsservice unterstützt Sie beispielsweise bei der Suche nach einem deutschsprachigen Arzt.
Weitere wichtige Versicherungen für Mediziner

Pflegepflichtversicherung

Kurtagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Ärzte

Tarif
Allgemein
Service

Mit speziell für Ärzte und Mediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten ist. Als Arzt wissen Sie, von welchen Spezialisten Sie sich behandeln lassen möchten, welche medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik ist und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Mit der privaten Krankenversicherung müssen Sie dabei keine Kompromisse eingehen.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:

  • Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
  • Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:

  • Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
  • Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen: 

  • Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. 

  • Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. 

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. 

Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.

Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.

In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.

Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:

  • Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
  • Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.

Private Krankenversicherung für Zahnärzte und Mediziner in der
Ausbildung

Bedarfsortientiert im Bereich zahnmedizinische Versorgung bei den Zahnärzten und mit günstigen Einstiegstarifen und flexiblen Umstellungsvarianten für Medizinstudenten. 

Private Krankenversicherung Zahnärzte

Private Krankenversicherung für Zahnärzte

Private Krankenversicherung Mediziner in Ausbildung

Private Krankenversicherung für
Medizinstudenten