Seit über 100 Jahren
PKV Ärzte

Private Krankenversicherung für Ärzte

Umfassender Gesundheitsschutz für Mediziner

  • Familienfreundliche Konditionen
  • Beitragsstabilität (auch im Alter bezahlbar)
  • Hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
Angebot anfordern

PKV für Ärzte - Das Wichtigste in Kürze

Fortschrittlich: Als Mediziner wissen Sie, wie wichtig eine optimale medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung ist. 

Experte: Sie kennen sich aus und wissen selbst am besten, wer der Spezialist für Ihre Behandlung ist. Als PKV-Versicherter können Sie deshalb frei wählen, wie und wo Sie sich behandeln lassen.

Bedarfsorientiert: Unsere Ärztetarife haben keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)

Attraktive Konditionen: Als Mediziner profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen unserer speziellen Gruppentarife. 

Die Highlights unserer Privaten Krankenversicherung für Ärzte

  • Attraktive Konditionen: Als Ärztin / Arzt profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen der Spezialtarife.
  • Premiumtarif JA Best: Option auf Umstellung in höherwertige Arzttarife – ohne Risikoprüfung und Wartezeiten
  • Premiumtarif JA Best: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung werden nicht auf Ihren Selbstbehalt angerechnet und beeinflussen auch nicht Ihren Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.

Private Krankenversicherung für Ärzte & Mediziner - Die Leistungen im Überblick

Die private Krankenversicherung der INTER für Mediziner gibt es in drei Produktvarianten.

Basis JAK U Exklusiv JA U + JE U Premium JA Best

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 500 € innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
  • bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen)
(Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)

100 % für

Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Professionelle Zahnreinigung bis zu 60 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

75 %

80 %

90 %

Implantate

60 % bis max. 2.250 € Erstattungsbetrag je Kiefer innerhalb von 10 Jahren

80 %

90 %

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen)
(Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)

100 % für

Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Professionelle Zahnreinigung bis zu 60 € pro Kalenderjahr

Zahnersatz

75 %

Implantate

60 % bis max. 2.250 € Erstattungsbetrag je Kiefer innerhalb von 10 Jahren

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen)
(Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)

Zahnersatz

80 %

Implantate

80 %

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren

100 % bis 500 € innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
  • bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

Zahnvorsorge
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen)
(Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)

Zahnersatz

90 %

Implantate

90 %

Was kostet die Private Krankenversicherung für Ärzte?

Unsere Beispielberechnungen zeigen die Versicherung eines niedergelassenen Humanmediziners, eines Zahnarztes und eines Medizinstudenten.

 

Humanmediziner Zahnarzt Medizinstudent

Private Krankenversicherung

Eintrittsalter 35 Jahre
Tarif JA Exklusiv, SB 550 €
522,58 €

Eintrittsalter 35 Jahre
Tarif ZAK Exklusiv, SB 550 €
507,60 €

Eintrittsalter 21 Jahre
180,76 €

Private Krankenversicherung

Eintrittsalter 35 Jahre
Tarif JA Exklusiv, SB 550 €
522,58 €

Private Krankenversicherung

Eintrittsalter 35 Jahre
Tarif ZAK Exklusiv, SB 550 €
507,60 €

Private Krankenversicherung

Eintrittsalter 21 Jahre
180,76 €

Die hier gezeigten Beitragsbeispiele stellen eine Preisindikation dar. Denn die Spezialtarife für Ärzte und Zahnmediziner bieten, wie in unserem Leistungsüberblick gezeigt, drei Stufen: Basis, Exklusiv und Premium, die mit drei verschiedenen Selbstbehaltsstufen kombiniert werden können.

Um Ihren optimalen Leistungsumfang mit der passenden Selbstbehaltstufe zu kombinieren, stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung.

Ist eine Private Krankenversicherung für Ärzte sinnvoll?

Als Arzt profitieren Sie nicht nur von den günstigen Beiträgen beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungstarifs. Sie erhalten individuell auf Ihre berufliche Situation zugeschnittene umfangreiche Leistungen und Sonderkonditionen für Ärzte, die den Gruppentarifen der Ärztekammer oder des Marburger Bundes ähneln.

Ein weiterer Pluspunkt betrifft die Altersvorsorge. Denn durch die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk werden Sie beim Renteneintritt von der GKV wie ein freiwilliges Mitglied eingestuft und müssen auf alle Einkünfte (Rente des Versorgungswerks, Zinsen und Dividenden, Vermietung und Verpachtung, etc.) den entsprechenden Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Bei hohen Einkünften liegen Sie also schnell beim Höchstbeitrag der GKV.

Und damit nicht genug - zusätzlich zum reinen Krankenkassenbeitrag kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse erheben darf und der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Im Ergebnis: Krankenkassebeiträge von deutlich über 1.000 €.

GKV und PKV für Ärzte im Vergleich

Der wichtigste Unterschied der beiden Systeme: Bei gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, alle Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen, Sonderstellungen für bestimmte Berufsgruppen gibt es nicht.

Bei der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, das bedeutet Sie sind beim Arzt Selbstzahler und erhalten für die Behandlung eine Privatrechnung, die Sie bei uns zur Erstattung einreichen.

Weitere Unterschiede:

GKV PKV

Beiträge

Abhängig vom Einkommen, steigen
über die Beitragsbemessungsgrenze
kontinuierlich an.

Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang, einkommensunabhängig.

Leistungen

Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog,
Leistungen können gekürzt
oder gestrichen werden.

Individuell anpassbare Leistungen je nach Bedürfnis, vertraglich garantiert.

Arztwahl

(Freie) Arztwahl, jedoch begrenzt
auf Ärzte mit Kassenzulassung.

Freie Arztwahl, uneingeschränkte Auswahl von Ärzten und Spezialisten.

Wartezeiten

Je nach Fachgebiet und Region
können längere Wartezeiten auftreten.

Kürzere Wartezeiten aufgrund schnellerer Terminvergabe bspw. bei Privatpraxen.

Renteneintritt

Aufgrund der Mitgliedschaft im VW,
kein Zuschuss durch die gesetzliche
Rentenversicherung, zur Beitragsberechnung
werden alle Einnahmen herangezogen.

Ihr Einkommen spielt weiterhin keine Rolle.

Beiträge

Abhängig vom Einkommen, steigen
über die Beitragsbemessungsgrenze
kontinuierlich an.

Leistungen

Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog,
Leistungen können gekürzt
oder gestrichen werden.

Arztwahl

(Freie) Arztwahl, jedoch begrenzt
auf Ärzte mit Kassenzulassung.

Wartezeiten

Je nach Fachgebiet und Region
können längere Wartezeiten auftreten.

Renteneintritt

Aufgrund der Mitgliedschaft im VW,
kein Zuschuss durch die gesetzliche
Rentenversicherung, zur Beitragsberechnung
werden alle Einnahmen herangezogen.

Beiträge

Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang, einkommensunabhängig.

Leistungen

Individuell anpassbare Leistungen je nach Bedürfnis, vertraglich garantiert.

Arztwahl

Freie Arztwahl, uneingeschränkte Auswahl von Ärzten und Spezialisten.

Wartezeiten

Kürzere Wartezeiten aufgrund schnellerer Terminvergabe bspw. bei Privatpraxen.

Renteneintritt

Ihr Einkommen spielt weiterhin keine Rolle.

Das Praxisschutzkonzept für Ärzte: Krankheit gleich Einkommensverlust?

Als niedergelassener Arzt bedeutet Krankheit, dass Sie ihre Patienten nicht behandeln können. Die Folge: Einkommensverluste.

Die Unterhaltskosten für die Praxis oder die Personalkosten müssen von Ihnen privat durch Erspartes oder über das Krankengeld finanziert werden.

Wie lange reichen Ihre finanziellen Mittel dazu aus? 

Junge Frau beim Augenarzt

Unsere Lösung: Das Praxisschutzkonzept

  • Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir den aktuellen Ist-Zustand.
  • Wir zeigen die Risikofelder im direkten Vergleich auf.
  • Wir beurteilen Ihre bestehenden einzelnen Absicherungen nach objektiven Kriterien.
  • Sie erhalten einen Behandlungsplan, der die notwendige Versorgung aufzeigt und welche individuelle Absicherung für Sie und Ihre Praxis nötig ist.
Jetzt informieren

Mehr als Kostenerstattung: Begleitung und Prävention

Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. 

Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).

Unsere Gesundheitsservices

Inter Icon

Reha-Manager

Unser geschultes Fachpersonal für persönliche Fallbegleitung koordiniert langfristig Ihre optimale Behandlung.
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Gesundheitsprogramme

Sie möchten gesund abnehmen? Ihrem Rücken etwas Gutes tun? Nutzen Sie unsere Angebote.
Inter Icon

Auslandsservice

Unser Auslandsservice unterstützt Sie beispielsweise bei der Suche nach einem deutschsprachigen Arzt.

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Ärzte

Tarif
Allgemein
Service

Mit speziell für Ärzte und Mediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten ist. Als Arzt wissen Sie, von welchen Spezialisten Sie sich behandeln lassen möchten, welche medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik ist und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Mit der privaten Krankenversicherung müssen Sie dabei keine Kompromisse eingehen.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Private Krankenversicherung für Zahnärzte und Mediziner in der Ausbildung

Bedarfsortientiert im Bereich zahnmedizinische Versorgung bei den Zahnärzten und mit günstigen Einstiegstarifen und flexiblen Umstellungsvarianten für Medizinstudenten. 

Private Krankenversicherung Zahnärzte

Private Krankenversicherung für Zahnärzte

Private Krankenversicherung Mediziner in Ausbildung

Private Krankenversicherung für Mediziner in der Ausbildung