Beitragsrückerstattung
Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Den individuellen Bedürfnissen von Ärzten werden wir mit drei leistungsstarken Produkten gerecht. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welches Produkt für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis: JAK U | Exklusiv: JA U + JE U | Premium: JA Best |
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Ambulante Behandlungen | |||
Ärztliche Leistungen | |||
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen | |||
Sehhilfen | 100 % bis 500 € innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen | ||
Stationäre Behandlungen | |||
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen | |||
Komfort Unterbringung | |||
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus |
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Zahnärztliche Behandlungen | |||
Zahnbehandlung | |||
Zahnvorsorge | 100 % für Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | ||
Zahnersatz | 75 % | 80 % | 90 % |
Implantate | 60 % bis max. 2.250 € Erstattungsbetrag je Kiefer innerhalb von 10 Jahren | 80 % | 90 % |
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)
Zahnvorsorge
100 % für
Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Professionelle Zahnreinigung bis zu 60 € pro Kalenderjahr
Zahnersatz
75 %
Implantate
60 % bis max. 2.250 € Erstattungsbetrag je Kiefer innerhalb von 10 Jahren
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)
Zahnvorsorge
Zahnersatz
80 %
Implantate
80 %
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sehhilfen
(Basis / Exklusiv) 100 % bis 260 € innerhalb von 2 Jahren
100 % bis 500 € innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
Komfort Unterbringung
(Einbettzimmer / Zweibettzimmer soweit verfügbar)
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
(Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr)
Zahnvorsorge
Zahnersatz
90 %
Implantate
90 %
Stephan erklärt im Film: Die zwei Top Tarife der INTER für Ärzte Familien. So werden Ehepartner und Kinder mitversichert.
Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.
Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.
Das hängt natürlich von Ihren Lebensumständen und individuellen Leistungswünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.
Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Ärzte hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Ein höheres Alter oder gesundheitliche Risiken können den monatlichen Beitrag beeinflussen.
Ein weiterer Faktor ist die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge bei uns einkommensunabhängig.
Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet, die im Alter dazu verwendet werden, die medizinischen Inflation zu mildern.
Unsere Krankenversicherungstarife passen sich flexibel an Ihr Leben an. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes.
Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:
Als Arzt profitieren Sie nicht nur von den günstigen Beiträgen beim Abschluss eines privaten Krankenversicherungstarifs. Sie erhalten individuell auf Ihre berufliche Situation zugeschnittene umfangreiche Leistungen und Sonderkonditionen für Ärzte, die den Gruppentarifen der Ärztekammer oder des Marburger Bundes ähneln.
Ein weiterer Pluspunkt betrifft die Altersvorsorge. Denn durch die Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk werden Sie beim Renteneintritt von der GKV wie ein freiwilliges Mitglied eingestuft und müssen auf alle Einkünfte (Rente des Versorgungswerks, Zinsen und Dividenden, Vermietung und Verpachtung, etc.) den entsprechenden Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Bei hohen Einkünften liegen Sie also schnell beim Höchstbeitrag der GKV.
Und damit nicht genug - zusätzlich zum reinen Krankenkassenbeitrag kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkasse erheben darf und der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Im Ergebnis: Krankenkassebeiträge von deutlich über 1.000 €.
Der wichtigste Unterschied der beiden Systeme: Bei gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, alle Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen, Sonderstellungen für bestimmte Berufsgruppen gibt es nicht.
Bei der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip, das bedeutet Sie sind beim Arzt Selbstzahler und erhalten für die Behandlung eine Privatrechnung, die Sie bei uns zur Erstattung einreichen.
Weitere Unterschiede:
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | GKV | PKV |
---|---|---|
Beiträge | Abhängig vom Einkommen, steigen | Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang, einkommensunabhängig. |
Leistungen | Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, | Individuell anpassbare Leistungen je nach Bedürfnis, vertraglich garantiert. |
Arztwahl | (Freie) Arztwahl, jedoch begrenzt | Freie Arztwahl, uneingeschränkte Auswahl von Ärzten und Spezialisten. |
Wartezeiten | Je nach Fachgebiet und Region | Kürzere Wartezeiten aufgrund schnellerer Terminvergabe bspw. bei Privatpraxen. |
Renteneintritt | Aufgrund der Mitgliedschaft im VW, | Ihr Einkommen spielt weiterhin keine Rolle. |
Beiträge
Abhängig vom Einkommen, steigen
über die Beitragsbemessungsgrenze
kontinuierlich an.
Leistungen
Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog,
Leistungen können gekürzt
oder gestrichen werden.
Arztwahl
(Freie) Arztwahl, jedoch begrenzt
auf Ärzte mit Kassenzulassung.
Wartezeiten
Je nach Fachgebiet und Region
können längere Wartezeiten auftreten.
Renteneintritt
Aufgrund der Mitgliedschaft im VW,
kein Zuschuss durch die gesetzliche
Rentenversicherung, zur Beitragsberechnung werden alle Einnahmen herangezogen.
Beiträge
Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungsumfang, einkommensunabhängig.
Leistungen
Individuell anpassbare Leistungen je nach Bedürfnis, vertraglich garantiert.
Arztwahl
Freie Arztwahl, uneingeschränkte Auswahl von Ärzten und Spezialisten.
Wartezeiten
Kürzere Wartezeiten aufgrund schnellerer Terminvergabe bspw. bei Privatpraxen.
Renteneintritt
Ihr Einkommen spielt weiterhin keine Rolle.
Falls Sie schon während des Studiums privat krankenversichert waren, können Sie diesen Abschnitt überspringen. Falls Sie aktuell über einen Wechsel nachdenken - so funktioniert es:
Als Arzt mit eigener Praxis oder entsprechendem Einkommen können Sie sich privat versichern.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung. Sie hilft Ihr individuelles Risiko zu bewerten und beeinflusst unter anderem die Höhe des Beitrags.
Sobald Sie Ihren Vertrag zur privaten Versicherung unterschrieben haben, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist. Im Zweifel einfach an Ihren Berater wenden. Er hat alles im Blick.
Als niedergelassener Arzt bedeutet Krankheit, dass Sie ihre Patienten nicht behandeln können. Die Folge: Einkommensverluste.
Die Unterhaltskosten für die Praxis oder die Personalkosten müssen von Ihnen privat durch Erspartes oder über das Krankengeld finanziert werden.
Wie lange reichen Ihre finanziellen Mittel dazu aus?
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).
Mit speziell für Ärzte und Mediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten ist. Als Arzt wissen Sie, von welchen Spezialisten Sie sich behandeln lassen möchten, welche medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik ist und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Mit der privaten Krankenversicherung müssen Sie dabei keine Kompromisse eingehen.
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:
Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen:
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt.
Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht.
Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:
Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.
Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.
In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.
Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.
Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:
Bedarfsortientiert im Bereich zahnmedizinische Versorgung bei den Zahnärzten und mit günstigen Einstiegstarifen und flexiblen Umstellungsvarianten für Medizinstudenten.