Private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung
Umfangreiche Absicherung für Mediziner- und Zahnmedizinernachwuchs
- Bis zu 12 Monate weltweiter Versicherungsschutz
- Nach dem Studium Tarifumstellung möglich
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium
PKV für Medizinstudenten und Mediziner in Ausbildung:
Das Wichtigste in Kürze
- Flexibel: Als Medizinstudent besteht für Sie die Möglichkeit, sich drei Monate nach Studienbeginn von der GKV-Pflicht befreien zu lassen. So können Sie entweder eine private Krankenversicherung fortführen oder genießen schon vor dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze einen optimal auf Ihre Studienzeit abgestimmten Krankenversicherungsschutz.
- Auslandsschutz: Dieser ermöglicht Ihnen zum Beispiel ein sorgenfreies Auslandssemester für ein ganzes Jahr und das weltweit.
- Günstig: Die niedrige Selbstbeteiligung, eine umfassende medizinische Versorgung sowie der günstige Beitrag sind nur drei von vielen Pluspunkten des Ausbildungstarifs.
- Ohne Prüfung: Nach Ihrem Studium wechseln Sie dann ganz einfach – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in einen unserer mehrfach ausgezeichneten Krankenversicherungstarife für Mediziner und Zahnmediziner.
Die Vorteile der PKV für Medizinernachwuchs
- 12 Monate Versicherungsschutz im Ausland
- Einfacher Wechsel in die privaten Krankenversicherungstarife
- Versicherungsschutz auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
- Im Zahnbereich Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus
GKV vs. PKV: Warum es Sinn macht, sich schon im Medizinstudium privat zu versichern
- Unser Tarif JAZ 300A bietet günstige Sonderkonditionen für angehende Human- und Zahnmediziner.
- Ein entscheidender Vorteil: der spätere Wechsel in unsere höherwertigen Ärztetarife ist ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten möglich.
- Im Vergleich zur GKV bieten unsere Ausbildungstarife für Mediziner der PKV ähnliche Vorteile, was die umfangreichen Leistungen angeht.
- Auch während der Weiterbildung zum Facharzt ist eine Versicherung im Studententarif möglich. (Bis zum 39. Lebensjahr)
Unsere private Krankenversicherung für Mediziner in Ausbildung -
Die Leistungen im Überblick
Den Bedürfnissen von Medizinern in Ausbildung wird der INTER JAZ 300A gerecht. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen dargestellt. Ob der Tarif für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.
JAZ 300 A | |
---|---|
Ambulante Behandlung | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus |
Ärztliche Leistungen | |
Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung | |
Heil- und Hilfsmittel | |
Stationäre Behandlung | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus |
Privatärztliche Leistungen | |
Ein-/Zweibettzimmer | |
Zahnärztliche Behandlung | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus |
Zahnbehandlung | 100% PZR 2x im Kalenderjahr |
Kieferorthopädie | |
Zahnersatz und Implantate | 80% |
Auslandsrücktransport | |
Selbstbeteiligung | 300 € |
JAZ 300 A
Ambulante Behandlung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfung
Heil- und Hilfsmittel
Stationäre Behandlung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus
Privatärztliche Leistungen
Ein-/Zweibettzimmer
Zahnärztliche Behandlung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus
Zahnbehandlung
100%
PZR 2x im Kalenderjahr
Kieferorthopädie
Zahnersatz und Implantate
80%
Auslandsrücktransport
Selbstbeteiligung
300 €
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Wechsel in die PKV (noch) nicht möglich?
Gesundheitsservice: Mehr als nur Versicherungsschutz
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).
FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Mediziner in der Ausbildung
Welche Unterlagen werden für die Kostenerstattung gebraucht ?
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) (Zahn-)Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein. Nach einer Prüfung erhalten Sie die, laut Tarif vereinbarten, erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird.
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Unterlageneinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Wie reiche ich meine Rechnungsbelege ein ?
Rechnungen per E-Mail einreichen
Möchten Sie uns Unterlagen (Rechnungen, Rezepte, Kostenvoranschläge, Verordnungen, weitere ärztliche Belege) per E-Mail zukommen lassen? Dann nutzen Sie für Einreichungen bitte ausschließlich folgende Adresse: leistung@inter.de.
Bitte schicken Sie uns die Dokumente immer
- mit Ihrer Vertragsnummer im Betreff
- einwandfrei lesbar, nicht verschlüsselt oder kennwortgeschützt im PDF-Format
- inkl. bedruckter Rückseiten, z. B. bei Rezepten
- pro Seite nur ein Rezept oder eine Verordnung zu
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
Rechnungen per Post einreichen
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
Muss ich für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel ein Rezept vorlegen ?
Ja. Für Arzneimittel benötigen Sie ein Rezept. Heil- und Hilfsmittel reichen Sie bitte mit der Verordnung Ihres behandelnden Arztes mit Angabe der genauen Diagnose ein. Das Rezept / die Verordnung ist von Ihrem behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker auszustellen.
Unser Tipp: Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät, Sauerstoffgerät, Krankenfahrstuhl) mit günstigen und kompetenten Partnern.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen ?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre. Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z. B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Wie finde ich meinen Ansprechpartner ?
Um Ihren Ansprechpartner zu finden, nutzen Sie unsere Suchfunktion "Ansprechpartner vor Ort".
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Wie reiche ich Belege mit der Meine INTER App ein ?
Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.
Wichtig beim Fotografieren ist:
- Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
- Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
- Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
- Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
- Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.