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Notfallverhalten
18.04.2023

Notfall: So handeln Sie richtig

Wir wünschen es niemandem, aber es kann jederzeit passieren, dass man bei einem plötzlichen Notfall anwesend ist und schnell Hilfe leisten muss.

Ruhiges und besonnenes Handeln ist jetzt genauso wichtig, wie keine Zeit zu verlieren. Zum Beispiel kann bei einem Herzstillstand eine sofortige Herz-Druckmassage die Überlebenschancen der betroffenen Person stark erhöhen.

Aber auch abseits von Erste-Hilfe-Maßnahmen können bereits einfache Maßnahmen, wie das Absichern einer Unfallstelle Leben retten. Wir geben Ihnen einen Überblick wie Sie sich im Falle des Falles am besten verhalten können.

Ruhig bleiben und Gefahren ausschließen

Zusammengefasst sind das hier die wichtigsten Schritte auf einen Blick:

  • Ruhe bewahren
  • Gefahren ausschließen
  • Hilfe rufen
  • Erste Hilfe leisten

Wichtig ist, dass Sie jetzt nicht unüberlegt handeln und dabei schlimmstenfalls sich und andere gefährden. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was passiert ist und ob weitere Gefahren drohen, beispielsweise am Ort eines Verkehrsunfalls. Sichern und kennzeichnen Sie die Unfallstelle, sodass andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden. Und ganz wichtig: Schützen Sie auch sich selbst! Nähern Sie sich verletzten Personen nur, wenn das für Sie gefahrlos möglich ist. Ansonsten warten Sie auf die Rettungskräfte.

Hilfe rufen – aber die Passende

In Deutschland gibt es verschiedene Nummern, die Sie anrufen können, wenn Sie akut Hilfe benötigen. Die bekannteste ist wohl die europaweite Notfallnummer 112. Sie ist oft die erste, aber nicht immer die richtige Wahl.

112: Rettungsdienst für akute Notfälle

Die 112 ist eigentlich akuten, eventuell sogar lebensbedrohlichen Notfallsituationen vorbehalten. Wer sie wählt, landet bei den Rettungsleitstellen, von wo aus die jeweiligen Einsätze koordiniert werden. Wenn Sie vom Mobiltelefon aus anrufen, funktioniert die Verbindung bei einem Notruf in Deutschland in der Regel auch dann, wenn Sie im Netz ihres Mobilfunkbetreibers keinen Empfang haben. Das Gerät wählt sich dann automatisch in das nächste verfügbare Netz ein.

Den Rettungsdienst sollten Sie unter anderem in folgenden Fällen rufen:

  • Verdacht auf einen Herzinfarkt (Anzeichen: starker Brustschmerz, Atemnot, kalte Schweißausbrüche)
  • Verdacht auf einen Schlaganfall (Anzeichen: Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen)
  • Unfälle mit schweren Verletzungen
  • Hoher Blutverlust
  • Ohnmacht/Bewusstlosigkeit
  • Starke Schmerzen
  • Allergischer Schock
  • Schwere Verbrennungen
  • Anfallsartige Atemnot, eventuell bei einem Asthmaanfall

Einen Notruf bei der 112 absetzen

Wenn Sie die 112 anrufen, ist es wichtig, dass Sie bereits am Telefon so viele relevante Informationen wie möglich durchgeben, damit die Rettungskräfte die Situation richtig einschätzen und entsprechende Maßnahmen koordinieren können. Dazu beantworten Sie unter anderem folgende Fragen:

  • Wo genau ist es passiert?
  • Was genau ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Besteht Lebensgefahr?

Beantworten Sie anschließend eventuelle Rückfragen.

116117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Handelt es sich um einen dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fall, wählen Sie die 116117. Sie gelangen dann zur Anrufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Sie werden von dort an die nächstgelegene Arztpraxis mit Bereitschaftsdienst verwiesen. Können Sie, beziehungsweise die betroffene Person die Praxis nicht selbst aufsuchen, weil der Gesundheitszustand es nicht zulässt, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst auch zu Ihnen kommen. Die Versorgung gilt für Versicherte bei gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen. In beiden Fällen werden die Kosten übernommen.

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst sollten Sie unter anderem in folgenden Fällen rufen:

  • Erkältungskrankheiten
  • Grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen
  • Magen-Darm-Infekte mit Brechdurchfall
  • Infektionen von Hals, Nase, Ohren
  • Migräne
  • Hexenschuss

Wichtig: Im Zweifelsfall immer die 112!

Auch wenn man es noch so sachlich angeht und eigentlich weiß, welche Notrufnummer wann die Richtige ist, so darf man nicht vergessen, dass es sich um Akutsituationen handelt. Unter Stress ist es für Laien nicht immer möglich, die Dringlichkeit der Situation richtig einzuschätzen. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, wählen Sie lieber die 112 und vertrauen Sie auf die weitere Einschätzung der Person am Telefon.

Erste Hilfe leisten

Der Gedanke, Erste-Hilfe-Maßnahmen einzusetzen, sorgt bei vielen erst einmal für große Verunsicherung. Was, wenn ich etwas falsch mache? Was, wenn ich alles noch schlimmer mache?

Aber bleiben Sie ruhig. Auch wenn spezielles Fachwissen von Vorteil wäre, können Sie auch ohne dieses Hilfe leisten. Zum Beispiel, indem Sie verletzte Personen beruhigen, Körperkontakt anbieten und regelmäßig nach dem Befinden fragen. Wenn Sie einen Notruf abgesetzt haben, können Sie am Telefon bleiben, bis die Rettungskräfte eintreffen und eventuell unter Anleitung der Person am Hörer Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.

Eine Übersicht über wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen finden Sie auf den Webseiten vom Deutschen Roten Kreuz.

Gut zu wissen: Wichtige Fragen zum Thema Erste-Hilfe

Oft steht Helfenden die eigene Unsicherheit im Weg. Das gilt nicht nur für die Umsetzung der Maßnahmen, sondern auch für die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Muss ich helfen?

Die Rechtslage ist hier eindeutig: Ja, müssen Sie! Laut §323c Strafgesetzbuch macht sich wegen unterlassender Hilfeleistung strafbar, wer im Notfall keine Hilfe leistet, obwohl diese erforderlich und gefahrlos möglich wäre. Diese Pflicht ist aber auch mit dem Absetzen eines Notrufs erfüllt, wenn Sie sich ansonsten selbst in Gefahr bringen würden.

Bin ich haftbar, wenn ich etwas falsch mache?

Nein. Wer beim Versuch zu helfen, einen Fehler macht, muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten – solange man nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt und es dadurch zu einer Verschlimmerung der Situation kommt. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn man an einer Unfallstelle kein Warndreieck zur Absicherung aufstellt und dadurch ein weiterer Unfall passiert.

Es kann auch passieren, dass durch eine Herz-Druckmassage bei der verletzten Person eine Rippe bricht. In diesem Fall wird ein gerettetes Leben aber als wichtiger bewertet als der Schaden, der durch die gebrochene Rippe entsteht. Auch für Sachschäden, zum Beispiel, wenn Sie die Kleidung der Person zerschneiden müssen, müssen Sie nicht haften.

Quellen:

www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/notfall-erste-hilfe/erste-hilfe-im-notfall-richtig-handeln

www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/auffinden-einer-person/

www.malteser.de/aware/hilfreich/notrufnummern-in-deutschland-das-musst-du-wissen.html

www.malteser.de/aware/hilfreich/stabile-seitenlage-darauf-musst-du-achten.html

www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/rettungskette/lebensrettende-sofortmassnahmen/

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