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Junger Mann führt seinen Opa spazieren
08.08.2024

Urlaub für pflegende Angehörige: Auch Sie dürfen mal durchatmen

Über fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig – und die überwiegende Mehrheit wird zu Hause versorgt. Meist von nahestehenden Angehörigen, die ihre Zeit, Kraft und oft auch ihre Gesundheit in die Pflege investieren. Tag für Tag. Oft rund um die Uhr. Sie sind der stille Rückhalt unserer Gesellschaft – und doch vergessen viele, auch an sich selbst zu denken.

Wenn Sie sich also fragen: „Darf ich mir überhaupt eine Auszeit gönnen?“, dann lautet die klare Antwort: Ja. Und nicht nur das – Sie sollten es tun. Denn nur wer selbst Kraft schöpft, kann auch langfristig für andere da sein.

 

Verhinderungspflege: Ihre verdiente Pause

Pflegen Sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, haben Sie Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege. Dabei übernimmt eine andere Person für Sie die Pflege – stundenweise, für ein paar Tage oder sogar mehrere Wochen.

Was ist möglich?

  • Stundenweise Vertretung (unter 8 Stunden): Perfekt für Arzttermine, eigene Erledigungen oder eine kleine Auszeit mit Freunden.
  • Tage- und Wochenweise Vertretung (ab 8 Stunden): Bis zu 6 Wochen pro Jahr sind drin – auch aufgeteilt.
  • Auch Krankheitstage, Fortbildungen oder Dienstreisen lassen sich so überbrücken.

 

Was gehört zur Verhinderungspflege?

Die Ersatzpflege umfasst genau die Leistungen, die sonst Sie übernehmen:

  • Körperpflege, Ankleiden, Essen reichen
  • Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Aufräumen
  • Betreuungsangebote: Gespräche, gemeinsame Spaziergänge

Wichtig: Medizinische Behandlungen (z. B. Wundversorgung) sind Sache der Krankenkasse und müssen gesondert verordnet werden.

 

Wer darf vertreten?

Je nach Bedarf kommen infrage:

  • Angehörige, Freunde oder Nachbarn
  • ambulante Pflegedienste
  • kurzzeitiger Aufenthalt im Pflegeheim

Letzteres kann besonders dann sinnvoll sein, wenn eine intensivere Betreuung nötig ist – z. B. bei Demenz oder nach Krankenhausaufenthalten. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim sind allerdings privat zu tragen.

 

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? (Stand 2024):

  • 1.612 € jährlich für Verhinderungspflege
  • Zusätzlich können 806 € aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden – ergibt maximal 2.418 €
  • Währenddessen erhalten Pflegebedürftige weiterhin 50 % des Pflegegeldes
  • Wenn nahestehende Angehörige (bis 2. Grad oder im gleichen Haushalt) einspringen, gelten gesonderte Pauschalen – abhängig vom Pflegegrad.

 

Für pflegebedürftige Kinder & junge Erwachsene: Erweiterte Ansprüche

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es besondere Regelungen für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5:

  • 8 Wochen Verhinderungspflege (statt bisher 6)
  • Keine Vorpflegezeit nötig
  • Gesamtes Budget für Kurzzeitpflege umwandelbar
  • Ab 2025 sind weitere Erhöhungen geplant

Diese Regelungen entlasten vor allem Familien, die Kinder oder junge Erwachsene mit schweren Einschränkungen pflegen – oft rund um die Uhr.

 

Kurzzeitpflege: Wenn die Pflegeperson nicht reicht

Im Gegensatz zur Verhinderungspflege, bei der Sie selbst verhindert sind, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend mehr Betreuung braucht – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

Auch hier gilt:

  • Bis zu 8 Wochen im Jahr
  • 1.774 € Pflegekassenleistung jährlich (plus ggf. Umwidmung der Verhinderungspflege)
  • Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt

 

Urlaub trotz Pflege: Wie das gemeinsam klappt

Manche pflegenden Angehörigen möchten ihre Lieben nicht allein zurücklassen – oder es lässt sich organisatorisch nicht anders lösen. Dann könnte ein gemeinsamer Urlaub im Pflegehotel eine gute Alternative sein. Diese Einrichtungen verbinden barrierefreies Reisen mit professioneller Betreuung.

Achten Sie dabei auf:

  • Umfang und Qualität der Pflegeangebote
  • Barrierefreie Unterkünfte
  • Nähe zu Freizeitmöglichkeiten und ärztlicher Versorgung

 

Praktisch: Checkliste für die Verhinderungspflege

Wenn Sie Ihre Auszeit planen, denken Sie an Folgendes:

Für die pflegebedürftige Person:

  • Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte, Gehhilfen, Prothesen)
  • Medikamente & Medikationsplan
  • Relevante Dokumente (Pflegegrad-Bescheid, Gesundheitskarte, Arztbriefe)
  • Notfallkontakte: Hausarzt, Angehörige, Pflegedienst
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, ggf. Zuzahlungsbefreiung

 

Selbstfürsorge ist kein Luxus – sondern notwendig

Pflegende Angehörige leisten Großartiges. Doch auch Helden brauchen Pausen. Sehen Sie Ihre Auszeit nicht als egoistisch, sondern als verantwortungsvoll. Denn: Wer gut für sich sorgt, sorgt auch besser für andere.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

INTER Gesundheitsservice – wir sind an Ihrer Seite.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden, dient die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung als Grundabsicherung. Sie bietet einen finanziellen Basisschutz. Für privat Krankenversicherte gibt es die private Pflegepflichtversicherung. Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen.

Darüber hinaus gibt es die Pflegetagegeldversicherung, die eine mögliche Versorgungslücke schließen kann. Informationen dazu erhalten Sie hier .

 

Quellen und nützliche Links:

www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021 (PM vom 21.12.2022)

www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html

www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege

www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/verhinderungspflege-zeitlich-begrenzte-auszeit-von-der-pflege-10386

www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/urlaub-pflegende-angehoerige-100.html

www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html

www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/urlaub-fuer-pflegende-angehoerige-das-muessen-sie-darueber-wissen-13773

 

 

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