Emanuele Castore
Über fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig – und die überwiegende Mehrheit wird zu Hause versorgt. Meist von nahestehenden Angehörigen, die ihre Zeit, Kraft und oft auch ihre Gesundheit in die Pflege investieren. Tag für Tag. Oft rund um die Uhr. Sie sind der stille Rückhalt unserer Gesellschaft – und doch vergessen viele, auch an sich selbst zu denken.
Wenn Sie sich also fragen: „Darf ich mir überhaupt eine Auszeit gönnen?“, dann lautet die klare Antwort: Ja. Und nicht nur das – Sie sollten es tun. Denn nur wer selbst Kraft schöpft, kann auch langfristig für andere da sein.
Pflegen Sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, haben Sie Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege. Dabei übernimmt eine andere Person für Sie die Pflege – stundenweise, für ein paar Tage oder sogar mehrere Wochen.
Was ist möglich?
Die Ersatzpflege umfasst genau die Leistungen, die sonst Sie übernehmen:
Wichtig: Medizinische Behandlungen (z. B. Wundversorgung) sind Sache der Krankenkasse und müssen gesondert verordnet werden.
Je nach Bedarf kommen infrage:
Letzteres kann besonders dann sinnvoll sein, wenn eine intensivere Betreuung nötig ist – z. B. bei Demenz oder nach Krankenhausaufenthalten. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim sind allerdings privat zu tragen.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es besondere Regelungen für Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5:
Diese Regelungen entlasten vor allem Familien, die Kinder oder junge Erwachsene mit schweren Einschränkungen pflegen – oft rund um die Uhr.
Im Gegensatz zur Verhinderungspflege, bei der Sie selbst verhindert sind, kommt die Kurzzeitpflege zum Einsatz, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend mehr Betreuung braucht – z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
Auch hier gilt:
Manche pflegenden Angehörigen möchten ihre Lieben nicht allein zurücklassen – oder es lässt sich organisatorisch nicht anders lösen. Dann könnte ein gemeinsamer Urlaub im Pflegehotel eine gute Alternative sein. Diese Einrichtungen verbinden barrierefreies Reisen mit professioneller Betreuung.
Achten Sie dabei auf:
Wenn Sie Ihre Auszeit planen, denken Sie an Folgendes:
Für die pflegebedürftige Person:
Pflegende Angehörige leisten Großartiges. Doch auch Helden brauchen Pausen. Sehen Sie Ihre Auszeit nicht als egoistisch, sondern als verantwortungsvoll. Denn: Wer gut für sich sorgt, sorgt auch besser für andere.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
INTER Gesundheitsservice – wir sind an Ihrer Seite.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig werden, dient die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung als Grundabsicherung. Sie bietet einen finanziellen Basisschutz. Für privat Krankenversicherte gibt es die private Pflegepflichtversicherung. Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen.
Darüber hinaus gibt es die Pflegetagegeldversicherung, die eine mögliche Versorgungslücke schließen kann. Informationen dazu erhalten Sie hier .
Quellen und nützliche Links:
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021 (PM vom 21.12.2022)
www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege
www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/
www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/urlaub-pflegende-angehoerige-100.html
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html
Christiane Gagel ist die Expertin, wenn es darum geht, komplizierte Themen auch für den Laien verständlich zu machen. Sie verwandelt trockene Vertragsklauseln in praxisnahe Ratgeber. Ihr Motto: Nicht nur in Fragen der Gesundheit muss ein Thema verständlich und zugänglich erklärt werden. So unterstützt sie ihre Leser dabei, kluge Entscheidungen rund um die PKV, Vorsorge, Leistungen und Versicherungen im Allgemeinen zu treffen.
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