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Elementarschäden
09.09.2021

Absicherung gegen Elementarschäden

Die Hochwasserkatastrophe, die im Juli 2021 über weite Teile Deutschlands hinwegfegte, hat uns vor Augen geführt, wie unberechenbar und zerstörerisch Naturgewalten sein können. Sie hat außerdem das Thema finanzielle Absicherung vor solchen Naturgefahren und die Frage wer übernimmt welche Kosten ganz nach vorn gebracht. Nun drängt sich für viele Hausbesitzer, Gewerbetreibende und Freiberufler die Frage auf, ob und wie sie sich umfassend gegen finanzielle Schäden durch Naturgefahren versichern können?

Schäden durch Starkregen und Hochwasser

Die Bilder von vollgelaufenen Kellern, zerstörten Häusern und Kraftfahrzeugen in den Medien sind vielen von uns noch präsent. Vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch in Bayern und Sachsen hatte die Unwetterfront „Bernd“ im Sommer 2021 für schwere Verwüstungen gesorgt.

Zahlreiche Menschen aus den betroffenen Gebieten müssen ihre Existenz neu aufbauen. Wer für den Schaden aufkommt, muss im Einzelfall geklärt werden und hängt auch davon ab, ob die zerstörten Gebäude und das Inventar gegen Elementarschäden versichert waren.

Zum Hintergrund: Während in Deutschland fast alle Wohngebäude im Rahmen einer Gebäude- oder Hausratversicherung gegen Schäden wie Sturm, Hagel und Blitzschlag versichert sind, besitzen gerade einmal 46 Prozent einen erweiterten Versicherungsschutz gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Hochwasser und Starkregen. Dabei kann insbesondere Starkregen jeden treffen, egal in welcher geografischen Lage die Immobilie steht.

Gut zu wissen: Was genau sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden versteht man in der Regel Schäden, die durch das Wirken von Naturgewalten ausgelöst werden. Darunter fallen Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche.

Schutz gegen Naturgefahren: Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung, auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt, schützt Eigentümer und Mieter, je nach Vertrag, vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Sie bietet einen erweiterten Schutz zur Gebäude- und Hausratversicherung, durch welche in der Regel Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag abgesichert sind.

Eine Elementarschadenversicherung gibt es in der Regel nicht als Einzelversicherung, sondern nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. 

Was deckt die Versicherung ab? Was nicht?

Hier finden Sie einen Überblick von Beispielen aus unseren Breitengraden, wann die Elementarschadenversicherung den Schaden übernimmt und wann nicht:

Überschwemmung:

Von einer Überschwemmung spricht man, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Der Versicherungsschutz besteht in der Regel auch dann noch, wenn dabei Grundwasser an die Oberfläche und anschließend ins Haus gelangt.

Aber Achtung: Wenn der Schaden durch das Grundwasser selbst entstanden ist, das nicht an die Oberfläche gelangt ist, zum Beispiel wenn es erheblich gestiegen ist und von unten in das Mauerwerk des Kellers eindringt, fällt der Schaden nicht in die Kategorie Elementarschaden.

Rückstau:

Dieser liegt vor, wenn Abwasser aus der Kanalisation in Hausanlagen zurückfließt. Möglich ist das immer dann, wenn Wasser nicht schnell genug ablaufen kann und die Kanalisation zum Überlaufen bringt, zum Beispiel bei Starkregen oder einer Überschwemmung.

Solche Schäden sind dann durch die Versicherung abgedeckt, wenn im Gebäude eine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist. Dabei handelt es sich um Vorrichtungen, die im Normalfall verhindern, dass Abwasser aus dem Kanalsystem in das Gebäude zurückfließen kann. Das sind zum Beispiel Abwasserhebeanlagen oder Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen). Sie müssen außerdem regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden.

Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch:

Die Kosten für Schäden bspw. Ihrem Haus, zahlt die Versicherung dann, wenn es sich tatsächlich um ein Naturereignis handelt. Wurde das Ereignis durch menschlichen Einfluss ausgelöst, zum Beispiel durch Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten, gehört er nicht in die Rubrik Elementarschäden.

Schneedruck/Lawine:

Lassen Schneemassen das Dach eines Hauses einstürzen, spricht man von einem Schaden durch Schneedruck. Lawinen sind Schnee- oder Eismassen (auch Schlammlawinen ist möglich), die sich von Berghängen lösen und ins Tal stürzen. Wenn der Schnee von Bäumen herabfällt und einen Schaden anrichtet, besteht kein Versicherungsschutz.

Checkliste: So finden Sie den passenden Versicherungsschutz

Sie können sowohl Gebäude als auch das Inventar gesondert mit einem Zusatzbaustein gegen Elementarschäden absichern. Zur ersten Orientierung finden Sie hier einige grundsätzliche Fragen, die Sie sich stellen sollten:

Ist der bisherige Versicherungsschutz ausreichend?

Sind Sie bereits gegen Elementarschäden versichert, sollten Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen und klären, ob alle für Sie wichtigen Bedingungen enthalten sind. In der Regel sind das folgende Ereignisse, die versichert sind:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Bekomme ich überhaupt eine Elementarschadenversicherung?

Tatsächlich ist es so, dass der Versicherer entscheiden kann, ob er Sie versichert. Denn die Elementarschadenversicherung ist keine Pflicht! Das entscheidet er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre, beziehungsweise Jahrzehnte.

Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude nach sogenannten Gefährdungsklassen, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind. Ebenso wird mitberücksichtigt, ob das Haus in einem Tal oder in der Nähe eines Bachs liegt oder ob davon auszugehen ist, dass jedes Jahr aufs Neue mit einer Zerstörung von Haus und Hof durch Fluten zu rechnen ist.

Doch selbst wenn Sie Eigentümer eines Hauses in der höchsten Gefährdungsklasse sind, besteht immer noch die Chance auf eine Versicherung mit Elementarschutz – allerdings zum entsprechenden Versicherungsbeitrag. Es lohnt sich trotzdem nachzufragen, ob die Möglichkeit einer Versicherung besteht.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?

Damit der Versicherungsschutz gegeben ist, müssen Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten erfüllen. Verletzen Sie diese, kann es sein, dass der Versicherer im Schadensfall eventuell gar nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommt.

Sie müssen zum Beispiel sicherstellen, dass in überflutungsgefährdeten Räumen funktionierende Rückstauklappen vorhanden sind sowie dass die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens 12 Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden.

Hinzukommt, dass Fenster und Türen bei Unwetter geschlossen sein sollten, denn die Versicherung zahlt nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass mutwillig ein Schaden herbeigeführt wird. Wie zum Beispiel durch ein offen stehendes Fenster, wenn durch den Wetterdienst sintflutartige Regenfälle gemeldet sind. Auch bauliche Gegebenheiten, die ein Volllaufen des Kellers begünstigen würden, wie zum Beispiel Risse in der Wand oder undichte Fenster, können den Versicherungsschutz gefährden.

Ähnliches gilt für Hausbesitzer in Hochwasserregionen, die sogenannte schadenverhütende Maßnahmen treffen müssen. Sie sollten zum Beispiel Kellerfenster, Türen und Lichtschächte mit Sicherungssystemen ausstatten sowie gefährdete Räume fliesen.

Lassen Sie sich beraten

Egal ob Gewerbe oder Privathaushalt: Fragen zum optimalen Versicherungsschutz gegen Naturgefahren klären Sie am besten direkt mit Ihrem Versicherer.

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-gegen-elementarschaeden-11440

https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/elementarschadenversicherung

https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/versicherungsschaeden-durch-flutkatastrophe-bei-rund-sieben-milliarden-euro-69800

 

 

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