Personenschäden
Wenn Sie beispielsweise durch einen Fahrradunfall einen Fußgänger verletzen oder Sie zum Beispiel versehentlich eine Person auf einer Treppe stoßen und diese sich durch einen unglücklichen Sturz verletzt.
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen. Schutz besteht im privaten Lebensbereich: im Haushalt, in der Freizeit, im Verein, bei Ehrenämtern. Selbst viele nebenberufliche Tätigkeiten sind versicherbar.
Basisdeckung mit 150 € Selbstbehalt, Single, Alter 35 Jahre, kein öffentlicher Dienst, keine Vorschäden, jährliche Laufzeit und jährliche Zahlungsweise, kein Versorgungswerk
Eine Privathaftpflicht ist keine Pflicht, aber dennoch eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Forderungen, die aus Schadenersatzansprüchen resultieren können. Ein einziges Missgeschick kann zu erheblichen Folgen und Kosten führen, für die Sie mit Ihrem Vermögen haften. Unsere Privathaftpflichtversicherung sichert Sie ab, so dass der Schaden ohne finanzielle Belastung reguliert wird.
Eine oft unterschätzte Leistung der Haftpflichtversicherung ist der sogenannte „passive Rechtsschutz“, also die Prüfung der Haftungsfrage. Bevor die Versicherung eine Forderung begleicht, wird geprüft ob und in welcher Höhe überhaupt berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie keine Schuld am Schaden tragen, der Geschädigte den Schaden durch sein eigenes Verhalten mitverursacht hat oder überzogene Forderungen geltend macht. Dann kümmert sich die Haftpflichtversicherung um die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche und übernimmt auch die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.
Mit dem Familienschutz unserer privaten Haftpflichtversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie in häuslicher Gemeinschaft ab.
Die private Haftpflichtversicherung enthält je nach Tarif folgende wichtigen Leistungen:
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis | Exklusiv | Premium |
---|---|---|---|
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € | 15 Mio. € | 30 Mio. € | 50 Mio. € |
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere | |||
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen) | |||
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen | 25.000 € | ||
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen) | 25.000 | ||
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel | 100.000 € |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
15 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
25.000 €
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
25.000
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
100.000 €
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
30 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
50 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
Ja, die Privathaftpflicht der INTER deckt auch Schäden ab, die Sie als Ski- und Snowboardfahrer verursachen. Der Schutz besteht weltweit.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Italien/Südtirol eine Versicherungspflicht für Ski- und Snowboardfahrer. Mit unserem Schutz benötigen Sie keine kostspielige Zusatzversicherung. Eine Versicherungsbestätigung schicken wir Ihnen gerne auch kurzfristig per Mail zu, ein Anruf genügt.
Nein, im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Versicherung steigt die Prämie nach Regulierung eines Schadens nicht.
Nein, die private Haftpflichtversicherung leistet nur bei Schäden an fremdem Eigentum. Wenn Sie selbst Schäden an Ihrem eigenen Eigentum verursachen, ist dies nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Ja, die Privathaftpflichtversicherung leistet auch, wenn ein Mieter Schäden an seiner Mietwohnung verursacht oder Schäden in Hotelzimmern und Ferienwohnungen entstehen.
Ja, die private Haftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. Sie sind während Ihres Urlaubs im Ausland versichert und bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt.
Ja, die private Haftpflichtversicherung der INTER bietet auch Schutz bei Verlust von fremden Schlüsseln. Der Schutz bezieht sich auf private und ehrenamtliche Schlüssel, berufliche Schlüssel, Schlüssel für Kraftfahrzeuge, Möbel und Tresore. Die Höhe der Leistungen variieren je nach Tarifstufe.
Ja, die Privathaftpflichtversicherung der INTER enthält eine Forderungsausfalldeckung. Sie ist in allen Tarifvarianten enthalten und bietet auch dann Schutz, wenn der Schädiger vorsätzlich handelte, oder Schäden durch Kraftfahrzeuge und Tiere verursacht werden.