Private
Haftpflichtversicherung
Damit Sie im Schadensfall nicht mit Ihrem Vermögen haften.
- Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Weltweiter Schutz vor finanziellen Folgen bis zu 50 Mio. €
- Stiftung Warentest – übertrifft empfohlene Leistungen
(Tarif Premium/Exklusiv)
Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen. Schutz besteht im privaten Lebensbereich: im Haushalt, in der Freizeit, im Verein, bei Ehrenämtern. Selbst viele nebenberufliche Tätigkeiten sind versicherbar.
Bereits bei einem Monatsbeitrag von 3,43 €
Basisdeckung mit 150 € Selbstbehalt, Single, Alter 35 Jahre, kein öffentlicher Dienst, keine Vorschäden, jährliche Laufzeit und jährliche Zahlungsweise, kein Versorgungswerk
Warum ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Eine Privathaftpflicht ist keine Pflicht, aber dennoch eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Forderungen, die aus Schadenersatzansprüchen resultieren können. Ein einziges Missgeschick kann zu erheblichen Folgen und Kosten führen, für die Sie mit Ihrem Vermögen haften. Unsere Privathaftpflichtversicherung sichert Sie ab, so dass der Schaden ohne finanzielle Belastung reguliert wird.
Eine oft unterschätzte Leistung der Haftpflichtversicherung ist der sogenannte „passive Rechtsschutz“, also die Prüfung der Haftungsfrage. Bevor die Versicherung eine Forderung begleicht, wird geprüft ob und in welcher Höhe überhaupt berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie keine Schuld am Schaden tragen, der Geschädigte den Schaden durch sein eigenes Verhalten mitverursacht hat oder überzogene Forderungen geltend macht. Dann kümmert sich die Haftpflichtversicherung um die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche und übernimmt auch die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.
Die ganze Familie mit der privaten Haftpflichtversicherung absichern
Mit dem Familienschutz unserer privaten Haftpflichtversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie in häuslicher Gemeinschaft ab.
- Ihre Ehegatten und Lebenspartner
- Ihre minderjährigen Kinder
- Ihre volljährigen Kinder als Studenten oder Auszubildende bleiben versichert, solange sie unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Schutz bleibt bestehen, bis die berufliche Erstausbildung beendet ist.
Voraussetzung ist, dass die Ausbildung unmittelbar an den Schulabschluss anschließt. Und für diejenigen, die noch nicht genau wissen, was sie machen wollen: Keine Sorge! Wenn zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder des Studiums bis zu 2 Jahre vergehen, bleibt der Schutz bestehen. Das gilt auch dann, wenn Ihre Kinder die Zeit mit Aushilfsjobs oder für work & travel nutzen.
Mit unserem Premium-Schutz sind alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Mitbewohner versichert. Ausgenommen bleiben nur nicht-familiäre Wohngemeinschaften und verheiratete oder in eingetragener Lebensgemeinschaft lebende Personen. - Pflegebedürftige Familienmitglieder im Haushalt, Ihre Eltern sind auch bei Unterbringung im Pflegeheim mitversichert (gilt in Exklusiv und Premium).
- Im Haushalt beschäftige Personen oder vorübergehend eingegliederte Personen wie Reinigungskräfte, Austauschschüler oder Au-Pairs.
- Tierische Familienmitglieder wie Katzen, Vögel und Reptilien. Und auch die Freunde der großen Tiere sind bei uns gut aufgehoben: im Premiumtarif sind Nutztiere wie Schafe, Schweine, Kühe und Alpakas mitversichert. Für Hunde und Reittiere benötigen Sie jedoch den Schutz der Tierhalterhaftpflicht.
Wichtige Leistungen der INTER Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung enthält je nach Tarif folgende wichtigen Leistungen:
- Leistungsstark: Bis zu 50 Millionen € Versicherungssumme
- Forderungsausfall: Werden Sie geschädigt und der Verursacher kann für den Schaden nicht aufkommen, springt die INTER ein.
- Ärger vermeiden-Leistungen: Schäden bei Freundschaftsdiensten und Aufsichtspflichtverletzungen werden bezahlt.
- Mieterschutz: Schäden an gemietetem Wohnraum und gemieteten, geliehenen Sachen sind versichert.
- Schlüsselverlust: Übernahme der Kosten bei Verlust von privaten und beruflichen Schlüsseln.
- Fahrzeugschutz: Schäden beim Be- und Entladen eigener KFZ bis 5.000 € und an geliehenen Rädern bis 500€ sind versichert.
Basis | Exklusiv | Premium | |
---|---|---|---|
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € | 15 Mio. € | 30 Mio. € | 50 Mio. € |
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere | |||
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen) | |||
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen | 25.000 € | ||
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen) | 25.000 | ||
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel | 100.000 € |
Basis
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
15 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
25.000 €
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
25.000
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
100.000 €
Exklusiv
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
30 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
Premium
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
50 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
Gilt die Haftpflichtversicherung auch für Ski- und Snowboardfahrer?
Ja, die Privathaftpflicht der INTER deckt auch Schäden ab, die Sie als Ski- und Snowboardfahrer verursachen. Der Schutz besteht weltweit.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Italien/Südtirol eine Versicherungspflicht für Ski- und Snowboardfahrer. Mit unserem Schutz benötigen Sie keine kostspielige Zusatzversicherung. Eine Versicherungsbestätigung schicken wir Ihnen gerne auch kurzfristig per Mail zu, ein Anruf genügt.
Schadenbeispiele aus dem echten Leben: Personen- und Sachschäden
FAQ zur privaten Haftpflichtversicherung
Ist eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht ?
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist sie sehr sinnvoll, da sie Sie vor finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt sind. Ein einziger Vorfall kann zu hohen Kosten führen und Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Steigt die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden ?
Nein, im Gegensatz zur Kfz-Versicherung steigt der Beitrag in der privaten Haftpflichtversicherung nicht, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat.
Kann ich die Kosten für die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen ?
Stand 2023 können Sie die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu tragen Sie die Versicherungsprämien bei Abgabe der Steuererklärung unter den Sonderaufwendungen ein.
Da wir Sie in Steuerfragen nicht beraten dürfen und sich die Steuergesetze ändern können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von einem Steuerberater.
Wann brauchen Studenten eine eigene Haftpflichtversicherung ?
Studenten sind über ihre Eltern mitversichert, solange sie sich in der Erstausbildung befinden. Sobald die Erstausbildung abgeschlossen ist, sollten Studenten eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, um weiterhin abgesichert zu sein.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sein ?
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe. Das heißt, der Verursacher muss den Schaden aus seinem aktuellen und zukünftigen Vermögen begleichen. Bei schweren Personenschäden können sich die Kosten auf mehrere Millionen belaufen. Verbraucherorganisationen und die maßgebliche DIN-Norm empfehlen aktuell eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen €.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung ?
Die Forderungsausfalldeckung (auch „Ausfalldeckung“) ist eine Zusatzleistung in der Haftpflichtversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn Ihnen ein Schaden von jemand anderem zugefügt wird. Die Ausfalldeckung springt dann ein, wenn der Schädiger selbst nicht versichert ist und auch nicht über genug Vermögen verfügt, um den angerichteten Schaden zu begleichen.