Personenschäden
Wenn Sie beispielsweise durch einen Fahrradunfall einen Fußgänger verletzen oder Sie zum Beispiel versehentlich eine Person auf einer Treppe stoßen und diese sich durch einen unglücklichen Sturz verletzt.
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen. Schutz besteht im privaten Lebensbereich: im Haushalt, in der Freizeit, im Verein, bei Ehrenämtern. Selbst viele nebenberufliche Tätigkeiten sind versicherbar.
Basisdeckung mit 150 € Selbstbehalt, Single, Alter 35 Jahre, kein öffentlicher Dienst, keine Vorschäden, jährliche Laufzeit und jährliche Zahlungsweise, kein Versorgungswerk
Eine Privathaftpflicht ist keine Pflicht, aber dennoch eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Forderungen, die aus Schadenersatzansprüchen resultieren können. Ein einziges Missgeschick kann zu erheblichen Folgen und Kosten führen, für die Sie mit Ihrem Vermögen haften. Unsere Privathaftpflichtversicherung sichert Sie ab, so dass der Schaden ohne finanzielle Belastung reguliert wird.
Eine oft unterschätzte Leistung der Haftpflichtversicherung ist der sogenannte „passive Rechtsschutz“, also die Prüfung der Haftungsfrage. Bevor die Versicherung eine Forderung begleicht, wird geprüft ob und in welcher Höhe überhaupt berechtigte Schadensersatzansprüche bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie keine Schuld am Schaden tragen, der Geschädigte den Schaden durch sein eigenes Verhalten mitverursacht hat oder überzogene Forderungen geltend macht. Dann kümmert sich die Haftpflichtversicherung um die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche und übernimmt auch die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits.
Mit dem Familienschutz unserer privaten Haftpflichtversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie in häuslicher Gemeinschaft ab.
Die private Haftpflichtversicherung enthält je nach Tarif folgende wichtigen Leistungen:
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis | Exklusiv | Premium |
---|---|---|---|
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € | 15 Mio. € | 30 Mio. € | 50 Mio. € |
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere | |||
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen) | |||
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen | 25.000 € | ||
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen) | 25.000 | ||
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel | 100.000 € |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
15 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
25.000 €
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
25.000
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
100.000 €
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
30 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
50 Mio. €
Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz, Kraftfahrzeuge und Tiere
Neuwertersatz bis 5.000 € für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate (Leistung gilt nicht für Computer, mobile Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik und Brillen)
Schäden an gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen
Freundschaftsdienste (Gefälligkeitshandlungen)
Schlüsselverlust für private, berufliche und ehrenamtliche Schlüssel
Ja, die Privathaftpflicht der INTER deckt auch Schäden ab, die Sie als Ski- und Snowboardfahrer verursachen. Der Schutz besteht weltweit.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Italien/Südtirol eine Versicherungspflicht für Ski- und Snowboardfahrer. Mit unserem Schutz benötigen Sie keine kostspielige Zusatzversicherung. Eine Versicherungsbestätigung schicken wir Ihnen gerne auch kurzfristig per Mail zu, ein Anruf genügt.
Nein, eine private Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist sie sehr sinnvoll, da sie Sie vor finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützt sind. Ein einziger Vorfall kann zu hohen Kosten führen und Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert.
Nein, im Gegensatz zur Kfz-Versicherung steigt der Beitrag in der privaten Haftpflichtversicherung nicht, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat.
Stand 2023 können Sie die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu tragen Sie die Versicherungsprämien bei Abgabe der Steuererklärung unter den Sonderaufwendungen ein.
Da wir Sie in Steuerfragen nicht beraten dürfen und sich die Steuergesetze ändern können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von einem Steuerberater.
Studenten sind über ihre Eltern mitversichert, solange sie sich in der Erstausbildung befinden. Sobald die Erstausbildung abgeschlossen ist, sollten Studenten eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, um weiterhin abgesichert zu sein.
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet in unbegrenzter Höhe. Das heißt, der Verursacher muss den Schaden aus seinem aktuellen und zukünftigen Vermögen begleichen. Bei schweren Personenschäden können sich die Kosten auf mehrere Millionen belaufen. Verbraucherorganisationen und die maßgebliche DIN-Norm empfehlen aktuell eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen €.
Die Forderungsausfalldeckung (auch „Ausfalldeckung“) ist eine Zusatzleistung in der Haftpflichtversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn Ihnen ein Schaden von jemand anderem zugefügt wird. Die Ausfalldeckung springt dann ein, wenn der Schädiger selbst nicht versichert ist und auch nicht über genug Vermögen verfügt, um den angerichteten Schaden zu begleichen.