Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Damit der Dachschaden nicht zum Unglück wird
- Umfassende Absicherung Ihrer Haftungsrisiken als Vermieter
- Schutz vor finanziellen Risiken bei Personenschäden
- Absicherung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Des einen Freud ist des anderen Leid, wenn es um die berüchtigten Verkehrssicherungspflichten bei Eigentum geht. Ein typisches Beispiel dafür ist die Pflicht im Winter Schnee zu räumen.
Während Kinder das Rutschen auf vereisten Gehwegen genießen, sollten Sie als Grundstückseigentümer besser rechtzeitig dafür sorgen, dass Ihr Gehweg geräumt ist.
Denn Sie sind dafür verantwortlich die Öffentlichkeit vor Gefahren durch Ihr Eigentum wie umfallende Bäume, herabstürzende Dachziegel, glatte Gehwege oder auch dunkle Treppen zu schützen.
Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Die Liste der Verkehrssicherungspflichten für Eigentümer ist umfangreich und beinhaltet Punkte, auf die Sie erst mal gar nicht kommen. Ein blockierter Rettungsweg, ein offener Schacht, eine Treppe ohne richtiges Geländer, all dies kann zu hohen Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen.
Zu den Verkehrssicherungspflichten gehören unter anderem:
-
Streuen glatter Gehwege, sowie Schneeräumen von Dächern,
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Absicherung von Schächten, Gruben und Gartenteichen,
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funktionsfähige Außen- und Innenbeleuchtung sicherstellen,
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Sicherung von Treppen und Geländern oder Balkonen,
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Freie Fluchtwege garantieren (auch bei Mehrfamilienhäusern),
-
Regelmäßige Prüfung von Dach, Fassade, Balkon oder auf dem Grundstück stehender Bäume (vor allem nach einem Sturm).
Aus diesem Grund ist es sinnvoll die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht abzuschließen. Denn Hand aufs Herz: Wann haben Sie das letzte Mal Ihr Dach kontrolliert?
Wichtige Leistungen der INTER Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Hohe Versicherungssummen decken hohe Schäden, auch hohe Bergungskosten.
- Für Sachen mit einem Alter bis 24 Monate erstatten wir den Neuwert.
- Schäden durch Leckagen an Öl- und Flüssiggastanks bei uns ohne Mengenbeschränkung.
- Photovoltaikanlagen, Balkon-Kraftwerke, Solar- und Wärmepumpen, Betrieb von Wallboxen und Batteriespeicher sind bei uns mitversichert.
- Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel bei uns mit dabei.
- Auch als Bauherr: An-, Umbau und Renovierungen inklusive Eigenleistungen sind versichert.
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 10 Mio. € |
Mitversicherte Personen | |
Verwalter, auch Zwangs- und Insolvenzverwalter | |
Beauftragte Personen: zum Beispiel mit Räum- und Streudienst, Reinigung, Beleuchtung | |
Gleichstellung von Eigentümer und Nießbrauchsberechtigen | |
Schäden durch Grundstücksbestandteile und Gebäudezubehör | |
Garagen, Stellplätze, Nebengebäude, Turn- und Spielplätze, Parkflächen, Gärten, Pools, Teiche, Biotope | |
Gebäudeinbauten wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen, Schwimmbäder, Saunen | |
Anlagen der regenerativen Energieversorgung wie Photovoltaik-, Balkonkraftwerke, Solar-, Wärmepumpenanlagen, auch Einspeisen von Strom sowie Betrieb von Wallboxen und Batteriespeicher | |
Mitversicherte Schäden | |
Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte und Stapler bis 20 km/h, soweit nicht versicherungspflichtig | |
Baumaßnahmen an versicherten Immobilien und Grundstücken bis 500.000 € inklusive Eigenleistungen bis 100.000 € | |
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Flüssigkeit, Gasen und Dämpfen, Schwamm und Schimmelbildung |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
10 Mio. €
Mitversicherte Personen
Verwalter, auch Zwangs- und Insolvenzverwalter
Beauftragte Personen: zum Beispiel mit Räum- und Streudienst, Reinigung, Beleuchtung
Gleichstellung von Eigentümer und Nießbrauchsberechtigen
Schäden durch Grundstücksbestandteile und Gebäudezubehör
Garagen, Stellplätze, Nebengebäude, Turn- und Spielplätze, Parkflächen, Gärten, Pools, Teiche, Biotope
Gebäudeinbauten wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen, Schwimmbäder, Saunen
Anlagen der regenerativen Energieversorgung wie Photovoltaik-, Balkonkraftwerke, Solar-, Wärmepumpenanlagen, auch Einspeisen von Strom sowie Betrieb von Wallboxen und Batteriespeicher
Mitversicherte Schäden
Arbeitsmaschinen wie Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte und Stapler bis 20 km/h, soweit nicht versicherungspflichtig
Baumaßnahmen an versicherten Immobilien und Grundstücken bis 500.000 € inklusive Eigenleistungen bis 100.000 €
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Flüssigkeit, Gasen und Dämpfen, Schwamm und Schimmelbildung
Muss ich auch unbebaute Grundstücke versichern ?
Zu den unbebauten Grundstücken zählen wir Bauplätze, ein privat genutztes Gartengrundstück und andere unbebaute Flächen, die keiner landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Zugegeben, das Schadenpotential ist nicht ganz so hoch. Entsprechend gering ist auch die Versicherungsprämie. Bedenken Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten, zum Beispiel für die Kontrolle von Bäumen auf Standsicherheit.
Wann benötige ich keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ?
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie selbst nutzen, reicht in der Regel eine private Haftpflichtversicherung aus. Sie benötigen dann keine Haus- und Grundbesitzerhaftplicht zur Absicherung weiterer Risiken.
Ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Pflicht ?
Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht nicht. Der Abschluss ist jedoch sinnvoll, da bei einem Schaden der Eigentümer der Immobilie in die Pflicht genommen wird. Denn er muss sicherstellen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Die Liste der Sicherungspflichten, selbst bei unbebauten Grundstücken, ist sehr umfangreich und möglicherweise haben Sie gar keinen Einfluss darauf, ob jemand auf Ihrem Grundstück oder in der vermieteten Eigentumswohnung einen Schaden erleidet.
Was muss ich beim Eigentümerwechsel der Immobilie beachten ?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geht nicht auf den Käufer über. Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen, sind Sie ab Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch von Ihrer Haftung befreit. Informieren Sie uns zur Auflösung des nicht mehr notwendigen Schutzes.
Sind Beiträge zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig ?
Die anfallenden Beiträge für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können Sie bei einer Vermietung des Objektes auf die Mieter umlegen. Sie sind Bestandteil der umlagefähigen Nebenkosten.