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Vorsorge für Hundeoperation

Hundehaftpflichtversicherung

Damit "das hat er ja noch nie gemacht" kein Drama ist

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Nebenberuflicher Einsatz als Such- und Rettungshund
  • Absicherung auch für beauftragte private Tierhüter
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Auf dieser Seite:

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

­Als Hundehalter sind Sie verantwortlich für das Verhalten Ihres Hundes. Fügt er einer Person einen Schaden zu, sind Sie verpflichtet diesen zu beseitigen oder finanziell auszugleichen. Sie hilft, finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Hundehaltung zu minimieren.

Die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für den vierbeinigen Freund wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) gibt es mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung.

Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

  • Unvorhersehbare Situationen: Selbst gut erzogene Hunde reagieren manchmal nicht wie erwartet. Ein Moment der Unachtsamkeit oder ein unerwarteter Reiz und er läuft auf die Straße, wodurch es zum Verkehrsunfall kommt.
  • Schutz für Dritte: Falls der entstandene Schaden Ihr Vermögen übersteigt, kommen Sie über die Versicherung Ihrer Verpflichtung zum Schadenersatz nach und vermeiden Streitigkeiten.
  • Vorschriften und Auflagen: In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung zur Haltung gesetzlich vorgeschrieben. Das sollten Sie beachten, um Bußgelder oder Sanktionen bis hin zur Beschlagnahmung des Vierbeiners zu vermeiden.
  • Persönliche Ausgeglichenheit: Mit einer Hundehaftpflichtversicherung agieren Sie als Hundehalter ruhig und gelassen, denn Sie sind vorbereitet, falls etwas Unerwartetes passiert.

Die Hundehaftpflichtversicherung leistet für

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Personenschäden

Wer einen Personenschaden erleidet, hat Anspruch auf Wiederherstellung seiner Gesundheit. Sollte die Wiederherstellung nicht möglich sein, besteht möglicherweise Anspruch auf eine lebenslange Rente.
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Sachschäden

Als "Schädiger" sind Sie verpflichtet den Zustand vor dem Schaden wieder herzustellen. Bei Sachschäden kann der Geschädigte statt der Wiederherstellung auch einen dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
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Vermögensschäden

Sogenannte "unechte" Vermögensschäden sind in der Regel die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Kann eine Person ihren Beruf vorübergehend nicht mehr ausüben, entsteht ihr ein finanzieller Schaden, für den Sie Schadenersatz verlangen kann.

Wichtige Leistungen der INTER Hundehalterhaftpflichtversicherung

  • Hohe Versicherungssummen decken hohe Schäden - auch lebenslange Renten.
  • Unsere Leistungen übertreffen die Empfehlung von Stiftung Warentest.
  • Wir übernehmen die Kosten für Bergung und Rettung des versicherten Hundes, obwohl das kein Schaden im eigentlichen Sinn ist.
  • Wir übernehmen auch Schäden an Mietwohnungen, Hotelzimmern und geliehenen Sachen.
  • Auch als Teilnehmer an Turnieren, Schauen und Rennen sind Sie versichert.
Exklusiv Premium

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €

30 Mio. €

50 Mio. €

Mitversicherte Personen

Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft

private Tierhüter

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Ansprüche von privaten Tierhütern

Mitversicherte Tätigkeiten

Besuch von Hundeschulen und Ansprüche von Figuranten

nicht gewerbsmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Turnieren, Schauvorführungen, Rennen, Schlittenfahrten, Bereitstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen

nebenberufliche Verwendung als Schulungs-, Rettungs- oder Suchhund und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. €

bis 6.000 € Jahresumsatz

bis 22.000 € Jahresumsatz

Mitversicherte Gefahren und Schäden

Führen ohne Leine, Maukorb bzw. -schlaufe

gewollte und ungewollte Deckakte

tierische Ausscheidungen und Flurschäden

Mieterschutz: für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

Gebäude, Wohnungen, Hotelzimmer, Räume in Gebäuden

Einrichtung von Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, feststehenden Wohnwägen und Wohncontainern

Kraftfahrzeuge, mobile Wohnwägen und Wohnmobile bis 500 €

Auslandsaufenthalte

vorübergehende Aufenthalte innerhalb Euorpa in unbegrenzter Dauer, weltweit bis 5 Jahre

Schutz für eigene Schäden

Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz

Forderungsausfall ohne Mindestschadenhöhe

Kosten für Rechtsschutz zur Forderungsausfall bis 150.000 € für Schäden ab 2.500 €

Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €

30 Mio. €

Mitversicherte Personen

Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft

private Tierhüter

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Ansprüche von privaten Tierhütern

Mitversicherte Tätigkeiten

Besuch von Hundeschulen und Ansprüche von Figuranten

nicht gewerbsmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Turnieren, Schauvorführungen, Rennen, Schlittenfahrten, Bereitstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen

nebenberufliche Verwendung als Schulungs-, Rettungs- oder Suchhund und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. €

bis 6.000 € Jahresumsatz

Mitversicherte Gefahren und Schäden

Führen ohne Leine, Maukorb bzw. -schlaufe

gewollte und ungewollte Deckakte

tierische Ausscheidungen und Flurschäden

Mieterschutz: für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

Gebäude, Wohnungen, Hotelzimmer, Räume in Gebäuden

Einrichtung von Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, feststehenden Wohnwägen und Wohncontainern

Kraftfahrzeuge, mobile Wohnwägen und Wohnmobile bis 500 €

Auslandsaufenthalte

vorübergehende Aufenthalte innerhalb Euorpa in unbegrenzter Dauer, weltweit bis 5 Jahre

Schutz für eigene Schäden

Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz

Forderungsausfall ohne Mindestschadenhöhe

Kosten für Rechtsschutz zur Forderungsausfall bis 150.000 € für Schäden ab 2.500 €

Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €

50 Mio. €

Mitversicherte Personen

Familienangehörige und Personen in häuslicher Gemeinschaft

private Tierhüter

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Ansprüche von privaten Tierhütern

Mitversicherte Tätigkeiten

Besuch von Hundeschulen und Ansprüche von Figuranten

nicht gewerbsmäßige Teilnahme an Lehrgängen, Turnieren, Schauvorführungen, Rennen, Schlittenfahrten, Bereitstellung zu Vereinszwecken und Veranstaltungen

nebenberufliche Verwendung als Schulungs-, Rettungs- oder Suchhund und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. €

bis 22.000 € Jahresumsatz

Mitversicherte Gefahren und Schäden

Führen ohne Leine, Maukorb bzw. -schlaufe

gewollte und ungewollte Deckakte

tierische Ausscheidungen und Flurschäden

Mieterschutz: für Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

Gebäude, Wohnungen, Hotelzimmer, Räume in Gebäuden

Einrichtung von Hotelzimmer, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, feststehenden Wohnwägen und Wohncontainern

Kraftfahrzeuge, mobile Wohnwägen und Wohnmobile bis 500 €

Auslandsaufenthalte

vorübergehende Aufenthalte innerhalb Euorpa in unbegrenzter Dauer, weltweit bis 5 Jahre

Schutz für eigene Schäden

Forderungsausfall inklusive Schäden durch Vorsatz

Forderungsausfall ohne Mindestschadenhöhe

Kosten für Rechtsschutz zur Forderungsausfall bis 150.000 € für Schäden ab 2.500 €

Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere

Verhalten, wenn mein Hund einen Schaden verursacht

Hier eine kleine Checkliste, wie Sie vorgehen, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht:

  1. Identifizieren Sie beteiligte Personen, nehmen Sie die Kontaktdaten auf, einschließlich Namen, Adresse, Telefonnummer und möglicher Zeugen.
  2. Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos oder Videos des betroffenen Bereichs, um Beweise zu sichern. Notieren Sie sich auch Datum, Uhrzeit und Ort des Vorfalls.
  3. Wenn jemand verletzt wurde, nehmen Sie medizinische Hilfe in Anspruch. Notieren Sie sich die Details der Verletzung und der medizinischen Behandlung.
  4. Bei schwerwiegenden Schäden oder Verletzungen informieren Sie die Polizei. Notieren Sie sich den Namen des Polizeibeamten und die Fallnummer, falls eine erstellt wird.
  5. Informieren Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung über den Vorfall. Melden Sie den Vorfall so bald wie möglich.
  6. Füllen Sie das Schadensmeldeformular aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen an, einschließlich der Beschreibung des Vorfalls, der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen. Fügen Sie Fotos oder andere Beweismittel hinzu.
  7. Überlegen Sie, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um Ihren Hund zu trainieren und Schäden zu verhindern.

Registrieren Sie Ihren Hund bei einem Tierregister

Immer wieder stößt man auf Instagram oder Facebook auch auf Suchmeldungen verzweifelter Hundebesitzer. "Das kann mir nicht passieren", denken Sie. Denn Ihr Hund ist gechippt. Leider nutzt der Chip nichts, wenn Sie ihn nicht registrieren. Die bekanntesten Haustierzentralregister sind Tasso e.V. oder Findefix.

Sollte Ihr Hund bei einem Tierarzt oder Tierheim abgegeben werden, erhalten Sie in der Regel schnell einen Anruf.
Netter Nebeneffekt: Sie müssen bei der Suche keine privaten Telefonnummern veröffentlichen. Das schützt Ihre Privatsphäre.

FAQ zur Hundehaftpflichtversicherung
Tarif
Allgemein
Service

Unter anderem sind mitversichert:

  • Personenschäden: Ihr Hund erschreckt eine ältere Person auf dem Fahrrad, diese stürzt. Die Hundehaftpflicht übernimmt die Kosten für medizinische Behandlung, Krankenhaus oder Schmerzensgeldzahlungen.
  • Sachschäden: Ihr Hund zerstört bei einem Besuch die neue Sitzgarnitur eines Freundes. Die Reparaturkosten werden durch die Hundeversicherung übernommen.
  • Vermögensschäden: Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, der muss sogar ins Krankenhaus und hat dadurch einen Verdientsausfall. Dafür verlangt er Schadenersatz.
  • Führen ohne Leine, Maulkorb bzw. -schlaufe: Ihr Hund beißt einen anderen Hund, weil er nicht angeleint war oder einen notwendigen Maulkorb nicht getragen hat. Dieser muss in eine Tierklinik und es entstehen hohe Tierarztkosten.
  • Gewollte und ungewollte Deckakte: Ihr Rüde findet an der läufigen Nachbarshündin gefallen. Da diese allerdings als Rassehündin für die Zucht genutzt wird, ist die Besitzerin davon wenig begeistert.
  • Nebenberufliche Verwendung als Schulungs-, Rettungs- oder Suchhund: Sollten Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit beim THW tätig sein oder Ihren Hund ehrenamtlich als Therapiehund einsetzen, sind auch hier eventuelle Schäden abgedeckt.

Wir bieten die Hundehaftpfichtversicherung in den Tarifen Exklusiv und Premium an. Die Exklusivdeckung mit 150 € Selbstbeteiligung erhalten Sie schon ab einem Jahresbeitrag von 56 €.

Mit dem Tierhalter sind mitversichert:

  • Familienangehörige und Personen die im Haushalt leben.
  • Die Tierhüter, Tierhüter sind Personen, die sich um den Hund kümmern, mit ihm Gassi gehen, ihn pflegen oder füttern.

Nicht mitversichert sind gewerbliche Tierhüter. Zum Beispiel eine Hundepension, bei der sie ihren Liebling während der Arbeit abgeben. Gewerbliche Tierhüter haben ihre Risiken gesondert versichert.

Die jagdliche Verwendung von Hunden bringt besondere Anforderungen mit sich. Jagdhunde sollten deshalb immer über die Jagdhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Sie sind dort rund um die Uhr und auch außerhalb der Jagd versichert, sodass Sie keinen zusätzlichen Vertrag benötigen.

Die INTER Hundehaftpflicht schützt auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder Urlaub. Innerhalb von Europa mit unbegrenzter Dauer, weltweit bis zu 5 Jahre.

Abgedeckt sind Schäden an der Einrichtung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Schiffskabinen, feststehenden Wohnwägen und Wohncontainern.

Informieren Sie uns, wenn Ihr Hund verstirbt. Dann können wir den Vertrag beenden und die unnötig bezahlte Versicherungsprämie erstatten.

Wenn Ihr Hund wegläuft, melden Sie den Vorfall bei örtlichen Tierheimen, Tierärzten und Tierschutzorganisationen. Veröffentlichen Sie Fotos und Informationen über den vermissten Hund in sozialen Medien und auf lokalen Plattformen, um die Chancen einer Wiederfindung zu erhöhen.

Laut Statistik ist etwa jeder fünfte gemeldete Schaden ein Personenschaden. Gerade hier kommen bei einer Entschädigung häufig hohe Summen zusammen, denn es geht um Schmerzensgelder, Operationskosten, Therapien oder schlimmstenfalls auch eine Rente, die lebenslang bezahlt werden muss.

Deswegen sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Manche Verbraucherportale empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio, €, die DIN-Norm 77230 rät zu mindestens 10 Mio. €. Im Exklusiv-Tarif der INTER bieten wir 15 Mio. und im Premium sogar 30 Mio. als Deckungssumme an.

Als Welpen bezeichnet man einen jungen Hund bis zum Alter zwischen vier und fünf Monaten. Je nachdem, welcher Rasse ihr Liebling angehört, kann er auch in diesem Alter schon ordentlich Flausen im Kopf haben und viel anstellen. In der Hundehaftpflicht sind Welpen vorübergehend und automatisch über eine Vorsorgeversicherung abgesichert. Bei der INTER zum Beispiel für mindestens 12 Monate. Kommt danach kein Versicherungsschutz zustande, entfällt der Vorsorgeschutz rückwirkend.

In bestimmten Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für die Hundehaltung obligatorisch und es besteht kein Unterschied, ob es sich dabei um einen Welpen oder erwachsenen Hund handelt. Hier müssen Sie spätestens mit der Anmeldung des Hundes den Versicherungsschutz nachweisen.

Unter welchen Umständen Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind, wird in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt.  

In den meisten Lebenssituationen haften Sie dann, wenn Sie etwas falsch gemacht haben. Als Hundehalter geht Ihre Haftung aber viel weiter. Wenn Sie Ihren Hund als Freizeitbegleiter angeschafft haben, dann sind Sie Halter eines Luxustiers.

Für Schäden durch Ihren Liebling haften Sie allein deshalb, weil Sie ihn haben. Ob Sie oder Ihr Hund etwas falsch gemacht haben, ist dabei nicht relevant.

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