Personenschäden
Verletzt Ihr Pferd eine Person, übernimmt unsere Haftpflichtversicherung die medizinischen Kosten, Rehabilitationskosten und eventuelle Schmerzensgelder.
Die Pferdehaftpflichtversicherung, auch Pferdehalterhaftpflichtversicherung, schützt Pferdebesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die ihr Pferd verursacht. Pferde sind Fluchttiere und können leicht unabsichtlich Schaden anrichten. Die Haftpflichtversicherung deckt dabei verschiedene Schadensarten ab, darunter Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Exklusivdeckung mit Selbstbeteiligung 150 €, keine Vorschäden, jährliche Laufzeit und jährliche Zahlungsweise, kein Versorgungswerk, kein Gnadenbrotpferd
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Pferdebesitzer. Pferde sind klassische Fluchttiere, die in Stresssituationen fliehen möchten und unvorhersehbar reagieren können. Schnell ist es passiert: Der fürs Turnier ausgeliehene Pferdehänger ist durch Tritte demoliert und kann nicht mehr benutzt werden, eine Person, die unglücklich im Weg steht, wird umgerannt und erleidet starke Prellungen. Selbst das friedlichste Pferd kann in Angstsituationen große Schäden verursachen.
Doch auch beim alltäglichen Koppelgang kann es passieren, dass der Koppelpartner zu aufdringlich wird und schnell einen Tritt oder einen Biss davonträgt. Von ein paar hundert Euro Tierarztkosten können insbesondere bei Personenschäden Schäden bis in Millionenhöhe entstehen.
Die Pferdehaftpflichtversicherung der INTER schützt Sie vor finanziellen Belastungen, die durch Schäden entstehen, die Ihr Pferd verursacht. Sie übernimmt die Prüfung der Schadensforderungen Dritter. Sind die Forderungen berechtigt, werden sie bezahlt. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung ab, wenn nötig bis vor Gericht.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Exklusiv | Premium |
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Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € | 30 Mio. € | 50 Mio. € |
Reitbeteiligungen, Fremdreiter, private Tierhüter | ||
Mitversicherung von Fohlen | bis zum 12. Monat | bis zum 18. Monat |
Gemietete Pferdetransporter | 5.000 € | 10.000 € |
Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere | ||
Mietsachschäden an Gebäuden, Ställen, Koppeln | 5.000 € | |
Forderungsausfall | ||
gewollte und ungewollte Deckakte | ||
Gebissloses Reiten und Führen, Reiten ohne Sattel |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
30 Mio. €
Reitbeteiligungen, Fremdreiter, private Tierhüter
Mitversicherung von Fohlen
bis zum 12. Monat
Gemietete Pferdetransporter
5.000 €
Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere
Mietsachschäden an Gebäuden, Ställen, Koppeln
5.000 €
Forderungsausfall
gewollte und ungewollte Deckakte
Gebissloses Reiten und Führen, Reiten ohne Sattel
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. €
50 Mio. €
Reitbeteiligungen, Fremdreiter, private Tierhüter
Mitversicherung von Fohlen
bis zum 18. Monat
Gemietete Pferdetransporter
10.000 €
Kosten für Bergung und Rettung versicherter Tiere
Mietsachschäden an Gebäuden, Ställen, Koppeln
Forderungsausfall
gewollte und ungewollte Deckakte
Gebissloses Reiten und Führen, Reiten ohne Sattel
Natürlich hofft jeder Pferdebesitzer, dass nie etwas Schlimmes passiert und sie die Pferdehaftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen und einen Schaden melden müssen. Kommt es doch dazu, folgen Sie am besten diesen Schritten:
Wir bieten die Pferdehaftpflichtversicherung in den Tarifen Exklusiv und Premium an. Die Exklusivdeckung mit 150 € Selbstbeteiligung erhalten Sie schon ab einem Jahresbeitrag von 91 €.
Ja, Fohlen sind in der Pferdehaftpflicht mitversichert. Eine eigene Versicherung für Fohlen muss erst bei Erreichen des 12. Monats im Premium und bei Erreichen des 18.Monats im Exklusiv Vertrag abgeschlossen werden.
Außer dem Pferdebesitzer oder der Haltergemeinschaft sind auch Reitbeteilungen, Pflegebeteiligungen und gelegentliche Pferdehüter, also bspw. die Urlaubsvertretung und Fremdreiter versichert. Unter Fremdreitern versteht man Personen, die das Pferd gelegentlich oder auch regelmäßig unentgeltlich reiten.
Die Pferdehaftpflichtversicherung der INTER leistet auch, wenn das Pferd gebisslos geführt oder geritten wird, ohne Sattel geritten wird oder mit außergewöhnlichen Sätteln (z. B. Damensattel).
Nicht versichert sind Schäden,