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FAQ: Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen.

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Allgemeines

Ja, immer zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages. Auch unterjährig je nach Ratenzahlungsabschnitt passend zu Ihrem persönlichen Versicherungsjahr. Gerne prüfen wir, wann bei Ihrem Vertrag eine Änderung der Zahlweise möglich ist. Rufen Sie uns doch einfach an: 0621/427-3001.

Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist.

 

Was ist eine planmäßige Erhöhung?

Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen.

 

Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen?

Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.

Damit der Versicherungsschutz teilweise aufrechterhalten werden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag dauerhaft oder vorübergehend beitragsfrei stellen lassen. So vermeiden Sie die vollständige Kündigung des Vertrages. 

Der Versicherungsschutz vermindert sich. Hierzu wird aus den bisher vorhandenen Werten die neue Versicherungssumme bzw. versicherte Rente errechnet. Wichtig für Sie: Alle bisher eingeschlossenen Zusatzversicherungen entfallen durch die Beitragsfreistellung dauerhaft.
Gerne prüfen wir für Sie, ob bei Ihrem Vertrag eine Beitragsfreistellung möglich ist.

Wir benötigen einen Freistellungsauftrag frühestens zur Auszahlung der Lebensversicherung, sofern der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig ist.

Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt.

Da es sich bei den Bewertungsreserven um noch nicht realisierte Gewinne aus den Kapitalanlagen des Versicherers handelt, stehen diese erst kurz vor dem Auszahlungstermin fest.

Der Garantiezins ist die Mindestverzinsung, die der Versicherer seinem Kunden ab Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit garantiert.

Grundsätzlich zählen Lebensversicherungen bei der Beantragung von Bürgergeld zum verwertbaren Vermögen. Sofern die Kündigung des Vertrages vor Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen ist, wird die Lebensversicherung der Altersversorgung zugeordnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch die Erklärung des Versicherungsnehmers der Vertrag von der sogenannten Verwertung ausgeschlossen werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Vertrag die erforderlichen Kriterien erfüllt. Rufen Sie uns hierzu an unter 0621/427-3001.

  • bei halbjährlicher Zahlweise 2 %
  • bei vierteljährlicher Zahlweise 3%
  • bei monatlicher Zahlweise 5 %

Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner, er hat die Gestaltungsrechte und Pflichten an dem Vertrag.

Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben der Vertrag geschlossen wurde und deren Daten (z. B. Geburtsdatum, Gesundheitszustand) Vertrags- und Berechnungsgrundlage für den Vertrag sind. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein.

Für jede Leistungsart aus Ihrem Vertrag (Rückkaufswert, Ablaufleistung, Rentenzahlung, Todesfall-Leistung) wird von Ihnen als Versicherungsnehmer festgelegt, wer diese Leistung erhalten soll. Diese Festlegung nennt man „Bezugsrecht“.

 

Es kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden.

Die Unwiderruflichkeit eines Bezugsrechtes muss ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt werden. Dies kann ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht mehr geändert werden.

Ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ist ein Bezugsrecht, das nur mit Zustimmung des unwiderruflich Begünstigten geändert werden kann. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht gehört der Vertrag mit seinen Werten ab der Festlegung durch den Versicherungsnehmer in das Vermögen des unwiderruflich Bezugsberechtigten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit. Bereits wenn Sie diese Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift dagegen erst, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Das heißt, die Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr in der Lage sind einer Berufstätigkeit nachzugehen.


Mein Vertrag

Ja, das ist möglich. Hierzu benötigen wir eine Kopie des Personalausweises des abweichenden Kontoinhabers. Wichtig ist hierbei: Ab einem Betrag von 5.000 EUR sind wir dazu verpflichtet, Auszahlungen an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden, sobald der Kontoinhaber nicht der Versicherungsnehmer ist.

Bitte öffnen Sie die Kachel "Einreichungen" und wählen Sie die Funktion "Neue Einreichung" aus. Fotografieren Sie die Rechnung oder den Kostenvoranschlag. Anschließend können Sie weitere Belege fotografieren und abschließend gesammelt versenden.

Wichtig beim Fotografieren ist:

  • Glätten Sie das Dokument und achten Sie auf gute Lichtverhältnisse.
  • Bitte fotografieren Sie z. B. bei Belegen auch die Rückseite, wenn nötig.
  • Wenn Sie uns Belege zusenden, fotografieren Sie diese bitte einzeln und legen Sie sie nicht nebeneinander.
  • Ihr Gerät löst die Kamera automatisch aus, wenn die Bedingungen passen.
  • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, manuell auszulösen. Achten Sie dabei darauf, dass das Dokument gut lesbar ist und die gesamte Seite erfasst wurde. Ränder können sie ggf. auch im Nachgang noch korrigieren.

Bei einer Lebensversicherung ist das Thema Kündigung sehr komplex und es gilt vieles zu berücksichtigen. Bitte nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der persönlichen Beratung oder wenden Sie sich an  unser  INTER Service Center:  0621 427 – 427

Ein Freistellungsauftrag wird frühestens zur Auszahlung Ihrer Lebensversicherung benötigt. Dann aber auch nur, sofern Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig ist.

Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – als Fax, E-Mail oder Brief. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, ist auch eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine Bankverbindung erforderlich.

Ja, das ist möglich. Hierzu ist eine Erklärung zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft erforderlich. Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, gerne senden wir Ihnen die Unterlagen postalisch zu.

Sofern Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen können und dies umgesetzt wird, vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Aus den vorhandenen Werten wird eine neue herabgesetzte Versicherungssumme errechnet und alle bisher eingeschlossenen Zusatzversicherungen entfallen dauerhaft.

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Hierzu benötigen wir eine Kopie des Personalausweises des abweichenden Kontoinhabers. Wichtig zu beachten ist hierbei: Ab einem Betrag von 5.000 EUR sind wir dazu verpflichtet Auszahlungen an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden, sobald der Kontoinhaber nicht der Versicherungsnehmer ist.

Nein, der Hauptvertrag kann zwar ohne Zusatzversicherung bestehen, aber die Zusatzversicherung kann nicht ohne Haupttarif geführt werden.

Nein, vor dem Ablauftermin melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen.

Ja, wenn Sie keine Verrentung Ihres Vertrages zum Ablauf wünschen, müssen Sie die Kapitalabfindung fristgerecht schriftlich (postalisch, per Fax oder E-Mail) bei uns beantragen.

Bei den meisten Verträgen mit laufender Beitragszahlung gilt: Die Kündigung kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei unterjähriger Zahlweise ist die Kündigung mit einem Monat zum Ende des Ratenzahlungsabschnittes möglich. Der darauffolgende Monatserste ist der Kündigungstermin. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang Ihrer schriftlichen Willenserklärung bei uns.

Sofern Bewertungsreserven vorhanden sind, erhalten Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihres Vertrages die Bewertungsreserven.

Sie finden Ihren Versicherungsschein nicht mehr? Bitte prüfen Sie zunächst, dass Sie den Versicherungsschein nicht als Sicherheit bei einem Rechtsinhaber (z.B. Bank, Bestatter) hinterlegt haben.

Zur Erstellung einer neuen alleingültigen Ausfertigung des Versicherungsscheines benötigen wir eine von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung.

Ja, dieser wird aber nur benötigt, sofern Ihr Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig ist. Während der Laufzeit ist kein Freistellungsauftrag erforderlich, da keine Steuern abgeführt werden. Hier gilt der Zeitpunkt des Zuflusses.

Nein, der mit Ihnen bei Vertragsabschluss festgelegte Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit Ihres Vertrages. Eine Senkung des Garantiezinses betrifft stets nur die Neuverträge, keine Bestandsverträge.


Meine Familie

Klare Vorgaben können Ihre Familie im Notfall entlasten. Mit Vollmachten, allen voran der Vorsorgevollmacht, regeln Sie Ihren eigenen Willen für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Beachten Sie, dass Banken meist nur die eigenen Vordrucke für Bank- und Depotvollmachten akzeptieren. In komplexeren Fällen, wie bei Immobilienbesitz oder für gezielte Verfügungen an bestimmte Personen, ist es ratsam ein Testament zu erstellen und beim Notar zu hinterlegen – das räumt alle Zweifel aus.

Eine überaus sinnvolle Ergänzung ist die Patientenverfügung. Mit ihr legen Sie fest, mit welchen medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen einverstanden sind - und mit welchen nicht.

Mit einer Sterbegeldversicherung entlasten Sie Ihre Angehörigen - sie deckt die unmittelbaren finanziellen Folgen Ihres Ablebens, wie die Kosten für Beisetzung und Trauerfeier.

Je nachdem, ob und welche Vermögenswerte vorhanden sind, wie diese an die Familie vererbt und ob ggf. Steuer- bzw. Pflichtteilszahlungen fällig werden oder ob Ihre Familie schlicht Geld zum Lebensunterhalt braucht – eine Liquiditätsvorsorge dafür ist unerlässlich.

Eine Möglichkeit ist eine Risikolebensversicherung, die im Ernstfall die vereinbarte Summe auszahlt. Diese wichtige Reserve kann auch selbst gebildet oder, wenn bereits vorhanden, sinnvoll angelegt werden.