Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung. Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen: Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert, geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen, steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen, neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt. Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde. Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Ab wann kann man sich privat versichern ?
Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten können ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Angestellte können erst in die PKV aufgenommen werden, wenn ihr Arbeitsentgelt pro Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, also wenn sie mehr als 66.600 EUR brutto (Stand 2023) verdienen.
Wie bleiben meine Beiträge im Alter stabil ?
Statistisch steigt die Zahl der Krankenhausbesuche mit dem Alter an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen enthalten daher Beitragssprünge und sind im hohen Alter sehr teuer. Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen, wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.
Kann eine Auszahlung eines Vertrages auch an jemand anderen als mich selbst erfolgen ?
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Hierzu benötigen wir eine Kopie des Personalausweises des abweichenden Kontoinhabers. Wichtig zu beachten ist hierbei: Ab einem Betrag von 5.000 EUR sind wir dazu verpflichtet Auszahlungen an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden, sobald der Kontoinhaber nicht der Versicherungsnehmer ist.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle ?
Sofern Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen können und dies umgesetzt wird, vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Aus den vorhandenen Werten wird eine neue herabgesetzte Versicherungssumme errechnet und alle bisher eingeschlossenen Zusatzversicherungen entfallen dauerhaft.
Was ist ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ?
Ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ist ein Bezugsrecht, das nur mit Zustimmung des unwiderruflich Begünstigten geändert werden kann. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht gehört der Vertrag mit seinen Werten ab der Festlegung durch den Versicherungsnehmer in das Vermögen des unwiderruflich Bezugsberechtigten.
In welchem Pflegegrad habe ich Versicherungsschutz ?
INTER QualiCare ® bietet Versicherungsschutz in allen 5 Pflegegraden – unabhängig von der Art der Pflege. Darüber hinaus ist es möglich, die Leistungen bei stationärer Pflege ab Pflegegrad 2 auf das Leistungsniveau von Pflegegrad 5 zu erhöhen. Die Einmalleistung zur Absicherung von Sofortkosten im Pflegefall (z.B. Umbaumaßnahmen) ist ebenfalls optional abschließbar und beinhaltet zudem zwei Leistungsinnovationen: Leistung bei vorübergehendem Hilfebedarf Bis zu 2.500 Euro Kostenzuschuss für die Begutachtung im Ausland
Sie erreichen uns über: E-Mail: info@inter.de E-Mail für alle Leistungsanträge (z.B. für Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.): leistung@inter.de Fax: 0621 427 944 Postanschrift für Rechnungsbelege: INTER Krankenversicherung AG Postfach 10 16 41 68016 Mannheim Adresse: INTER Versicherungsgruppe Erzberger Straße 9 - 15 68165 Mannheim Weitere hilfreiche Servicenummern finden Sie hier:
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.
Wie kann ich meine Auslandsreisekrankenversicherung kündigen ?
Eine Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit (= Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres) und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden.
Welche Vorteile habe ich als Beihilfeberechtigter von eine privaten Krankenversicherung ?
Als Beihilfeberechtigter bekommen Sie Krankheitskosten nach einem festgelegten Prozentwertsatz von der Beihilfe bezahlt. Den restlichen Teil der Kosten können Sie bei uns in einer privaten Krankenversicherung absichern. Als Beamter ist der Beitrag für eine private Krankenversicherung dabei deutlich günstiger als die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Dort müssten Sie zudem den vollen Beitrag bezahlen, da es hier keine anteilige Versicherung gibt. Mit unserer privaten Krankenversicherung haben Sie eine Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch mit dem für Sie prozentual abgestimmten Versicherungsschutz. So sind Sie zu 100% abgesichert.
Übernimmt die private Krankenversicherung für Zahnärzte auch Kosten für Behandlungen im Ausland ?
Ja. Sie haben für 6 bzw. 12 Monate (im Premium-Tarif) weltweiten Versicherungsschutz.
Wer kann einen Versicherungsvertrag kündigen ?
Ein Versicherungsvertrag kann nur durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. (Sie finden den Versicherungsnehmer in Ihren Vertragsunterlagen. Er / Sie ist der Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.) Darüber hinaus gilt Im Todesfall kann die Erbengemeinschaft des Verstorbenen bestehende Versicherungsverträge kündigen. Wurde ein Bevollmächtigter eingesetzt (z. B. Nachlasspfleger, Betreuer, Verwalter) kann dieser im Namen des Versicherungsnehmers kündigen. Zur Legitimation schicken Sie bitte eine entsprechende Vollmacht, gerne per Mail mit Angabe der Versicherungs- oder Vertragsnummer.
Sie können uns unter der folgenden Schadenrufnummer für Ihr Anliegen erreichen: Tel.: 0621 427 3500 Oder wählen Sie aus unseren Formularen das Schadenformular zu Ihrer Versicherung. Füllen Sie es aus und senden Sie es ab. Wir bearbeiten Ihre Schadenmeldung so schnell wie möglich.
Welche Unterlagen werden für eine Kündigung in der Lebensversicherung benötigt ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – als Fax, E-Mail oder Brief. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, ist auch eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine Bankverbindung erforderlich.
Wie sind die Kündigungsfristen in der Lebensversicherung ?
Bei den meisten Verträgen mit laufender Beitragszahlung gilt: Die Kündigung kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei unterjähriger Zahlweise ist die Kündigung mit einem Monat zum Ende des Ratenzahlungsabschnittes möglich. Der darauffolgende Monatserste ist der Kündigungstermin. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang Ihrer schriftlichen Willenserklärung bei uns.
Kann ich meine Zahlweise ändern ?
Ja, immer zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages. Auch unterjährig je nach Ratenzahlungsabschnitt passend zu Ihrem persönlichen Versicherungsjahr. Gerne prüfen wir, wann bei Ihrem Vertrag eine Änderung der Zahlweise möglich ist. Rufen Sie uns doch einfach an: 0621/427-3001.
Was ist ein Bezugsrecht ?
Für jede Leistungsart aus Ihrem Vertrag (Rückkaufswert, Ablaufleistung, Rentenzahlung, Todesfall-Leistung) wird von Ihnen als Versicherungsnehmer festgelegt, wer diese Leistung erhalten soll. Diese Festlegung nennt man „Bezugsrecht“. Es kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumt werden. Die Unwiderruflichkeit eines Bezugsrechtes muss ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt werden. Dies kann ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten nicht mehr geändert werden.
Welche Unterlagen reiche ich ein, wenn ich einen Vertrag kündigen möchte ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – per Fax, E-Mail oder Post. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, sind eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine aktuelle Bankverbindung erforderlich.