Wie entsteht eine Krankenversichertennummer ?
Mit Ihrem Einverständnis fragen wir Ihre Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Anschließend senden wir die Rentenversicherungsnummer an die KVNR-Vertrauensstelle (ITSG). Die ITSG pseudonymisiert die gemeldete Rentenversicherungsnummer und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren die Krankenversichertennummer (KVNR). Die erzeugte KVNR lässt keine Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu. Im Anschluss sendet die ITSG Ihre neue KVNR an uns zurück. Sollte für Sie bereits eine KVNR durch einen Vorversicherer bestehen, meldet uns die ITSG Ihre bereits bestehende KVNR zurück. Der gesamte Datenaustauschprozess zwischen der ITSG, den Krankenversicherern und der Deutschen Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bildet § 290 SGB V. Mehr zur Erstellung der Nummer und zur ITSG lesen Sie auf der Internetseite der ITSG: https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/
Wie sieht es bei der KVNR mit dem Datenschutz aus ?
Dem Datenschutz wird auch bei den Abläufen rund um die Krankenversichertennummer ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Weitergabe von Daten statt. Der Datenaustausch zwischen der PKV, GKV, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle (ITSG) erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Ihre KVNR ermöglicht zudem keine Rückschlüsse auf Ihre Rentenversicherungsnummer: Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer und nutzt ein sicheres technisches Verfahren, um die KVNR zu erstellen.
Was ist die Krankenversichertennummer (KVNR) ?
Die Krankenversichertennummer (KVNR) wird von einer gesetzlichen Stelle vergeben. Sie baut auf Ihrer Rentenversicherungsnummer auf und gilt ein Leben lang. Die KVNR ist Ihr Ticket zu modernen, digitalen Services wie beispielsweise der elektronischen Patientenakte oder dem elektronischen Rezept. Zusätzlich wird die KVNR benötigt, um Implantate (z.B. Brust-, Hüft- oder Knie-Implantate) an das Implantateregister zu melden. Die Meldung von Implantaten anhand der KVNR wird ab 01.07.2024 für Gesundheitseinrichtungen gesetzlich verpflichtend.
Gibt es Wartezeiten beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ?
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften müssen Sie eine Wartezeit einhalten, bis Sie Leistungen beanspruchen können. Beim Abschluss einer Krankenvollversicherung bei der INTER entfällt die Wartezeit.
Übernimmt die Private Krankenversicherung auch Kosten für Behandlungen im Ausland ?
Ja. Je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten im Ausland. Dies umfasst ärztliche Behandlungen (im Krankenhaus, ambulant, Zahn), telefonischen 24-Stunden-Service (z. B. Dolmetschen) und medizinisch notwendigen Rücktransport. Mit der PKV der INTER haben Sie 6 Monate weltweiten Versicherungsschutz.
Kann ich auch meine Familie privat krankenversichern ?
Eine beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner, Kinder und Familienangehörige gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung für Partner oder Kinder. Kinder werden mit einem eigenen Beitrag versichert .
Gibt es eine Wartezeit bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung für Angestellte ?
Nein. Mit dem Abschluss unserer privaten Vollversicherung für Angestellte erhalten Sie sofortigen Versicherungsschutz.
Besteht Versicherungsschutz für eine Psychotherapie ?
Ja, psychotherapeutische Behandlungen sind in unserer privaten Krankenversicherungstarifen enthalten.
Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung. Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen: Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert, geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen, steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen, neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt. Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde. Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Ab wann kann man sich privat versichern ?
Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten können ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Angestellte können erst in die PKV aufgenommen werden, wenn ihr Arbeitsentgelt pro Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, also wenn sie mehr als 66.600 EUR brutto (Stand 2023) verdienen.
Wie bleiben meine Beiträge im Alter stabil ?
Statistisch steigt die Zahl der Krankenhausbesuche mit dem Alter an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen enthalten daher Beitragssprünge und sind im hohen Alter sehr teuer. Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen, wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.
Sie erreichen uns über: E-Mail: info@inter.de E-Mail für alle Leistungsanträge (z.B. für Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.): leistung@inter.de Fax: 0621 427 944 Postanschrift für Rechnungsbelege: INTER Krankenversicherung AG Postfach 10 16 41 68016 Mannheim Adresse: INTER Versicherungsgruppe Erzberger Straße 9 - 15 68165 Mannheim Weitere hilfreiche Servicenummern finden Sie hier:
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.
Wie kann ich meine Auslandsreisekrankenversicherung kündigen ?
Eine Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit (= Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres) und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden.
Welche Vorteile habe ich als Beihilfeberechtigter von eine privaten Krankenversicherung ?
Als Beihilfeberechtigter bekommen Sie Krankheitskosten nach einem festgelegten Prozentwertsatz von der Beihilfe bezahlt. Den restlichen Teil der Kosten können Sie bei uns in einer privaten Krankenversicherung absichern. Als Beamter ist der Beitrag für eine private Krankenversicherung dabei deutlich günstiger als die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Dort müssten Sie zudem den vollen Beitrag bezahlen, da es hier keine anteilige Versicherung gibt. Mit unserer privaten Krankenversicherung haben Sie eine Ergänzung zu Ihrem Beihilfeanspruch mit dem für Sie prozentual abgestimmten Versicherungsschutz. So sind Sie zu 100% abgesichert.
Übernimmt die private Krankenversicherung für Zahnärzte auch Kosten für Behandlungen im Ausland ?
Ja. Sie haben für 6 bzw. 12 Monate (im Premium-Tarif) weltweiten Versicherungsschutz.
Warum ist eine private Krankenversicherung speziell für Zahnärzte sinnvoll ?
Mit speziell für Zahnmediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre jeweilige Lebenssituation während der verschiedenen Karrierestufen Ihrer Medizinerlaufbahn angepasst ist. Als Zahnarzt profitieren Sie von flexiblen Tarifvarianten besonders im Zahnbereich, bei denen Sie z. B. nur Leistungen für Materialkosten in Anspruch nehmen können.
Warum ist eine private Krankenversicherung speziell für Ärzte und Mediziner sinnvoll ?
Mit speziell für Ärzte und Mediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre Berufsgruppe zugeschnitten ist. Als Arzt wissen Sie, von welchen Spezialisten Sie sich behandeln lassen möchten, welche medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der Technik ist und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Mit der privaten Krankenversicherung müssen Sie dabei keine Kompromisse eingehen.
Was mache ich, wenn ich im Krankenhaus bin und meine Versicherung in Anspruch nehmen möchte ?
Wenn Sie einen Vertrag in den Bereichen Exklusiv oder Premium abschließen, erhalten Sie von uns eine Klinik-Card. Im Krankenhaus können Sie diese einfach vorzeigen. Auf der Karte sind Ihre Daten und die versicherten Leistungen hinterlegt. Das Krankenhaus rechnet die allgemeinen Krankenhauskosten direkt mit uns ab. Die Rechnungen für die wahlärztlichen Leistungen und die Unterkunftszuschläge reichen Sie uns im Anschluss an den stationären Aufenthalt per Post oder über die INTER App ein.