Was passiert, wenn mein Hund verstirbt oder wegläuft ?
Informieren Sie uns, wenn Ihr Hund verstirbt. Dann können wir den Vertrag beenden und die unnötig bezahlte Versicherungsprämie erstatten. Wenn Ihr Hund wegläuft, melden Sie den Vorfall bei örtlichen Tierheimen, Tierärzten und Tierschutzorganisationen. Veröffentlichen Sie Fotos und Informationen über den vermissten Hund in sozialen Medien und auf lokalen Plattformen, um die Chancen einer Wiederfindung zu erhöhen.
Kann ich die Kosten für die Hundehaftpflicht bei der Steuer absetzen ?
Stand 2023 können Sie die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Dazu tragen Sie die Versicherungsprämien bei Abgabe der Steuererklärung unter den Sonderaufwendungen ein. Da wir Sie in Steuerfragen nicht beraten dürfen und sich die Steuergesetze ändern können, empfehlen wir Ihnen eine Beratung von einem Steuerberater.
e Risiken im Zusammenhang mit der Hundehaltung zu minimieren. Die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung für den vierbeinigen Freund wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In einigen (Berlin [...] Schutz für Dritte: Falls der entstandene Schaden Ihr Vermögen übersteigt, kommen Sie über die Versicherung Ihrer Verpflichtung zum Schadenersatz nach und vermeiden Streitigkeiten. Vorschriften und Auflagen: [...] atz verlangen kann. Wichtige Leistungen der INTER Hundehalterhaftpflichtversicherung Hohe Versicherungssummen decken hohe Schäden - auch lebenslange Renten. Unsere Leistungen übertreffen die Empfehlung...
Sie finden Ihren Versicherungsschein nicht mehr? Bitte prüfen Sie zunächst, dass Sie den Versicherungsschein nicht als Sicherheit bei einem Rechtsinhaber (z.B. Bank, Bestatter) hinterlegt haben. Zur Erstellung einer neuen alleingültigen Ausfertigung des Versicherungsscheines benötigen wir eine von Ihnen unterschriebenen Verlusterklärung.
Kann ich meine Zahlweise ändern ?
Ja, immer zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages. Auch unterjährig je nach Ratenzahlungsabschnitt passend zu Ihrem persönlichen Versicherungsjahr. Gerne prüfen wir, wann bei Ihrem Vertrag eine Änderung der Zahlweise möglich ist. Rufen Sie uns doch einfach an: 0621/427-3001.
Wann stehen die Bewertungsreserven fest ?
Da es sich bei den Bewertungsreserven um noch nicht realisierte Gewinne aus den Kapitalanlagen des Versicherers handelt, stehen diese erst kurz vor dem Auszahlungstermin fest.
Was sind Bewertungsreserven ?
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt.
Wie sind die Kündigungsfristen in der Lebensversicherung ?
Bei den meisten Verträgen mit laufender Beitragszahlung gilt: Die Kündigung kann frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei unterjähriger Zahlweise ist die Kündigung mit einem Monat zum Ende des Ratenzahlungsabschnittes möglich. Der darauffolgende Monatserste ist der Kündigungstermin. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Zugang Ihrer schriftlichen Willenserklärung bei uns.
Was ist ein Verwertungsausschluss ?
Grundsätzlich zählen Lebensversicherungen bei der Beantragung von Bürgergeld zum verwertbaren Vermögen. Sofern die Kündigung des Vertrages vor Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen ist, wird die Lebensversicherung der Altersversorgung zugeordnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch die Erklärung des Versicherungsnehmers der Vertrag von der sogenannten Verwertung ausgeschlossen werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Vertrag die erforderlichen Kriterien erfüllt. Rufen Sie uns hierzu an unter 0621/427-3001.
Kann eine Auszahlung eines Vertrages auch an jemand anderen als mich selbst erfolgen ?
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Hierzu benötigen wir eine Kopie des Personalausweises des abweichenden Kontoinhabers. Wichtig zu beachten ist hierbei: Ab einem Betrag von 5.000 EUR sind wir dazu verpflichtet Auszahlungen an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden, sobald der Kontoinhaber nicht der Versicherungsnehmer ist.
Wofür ist eine planmäßige Erhöhung in der Lebensversicherung ?
Die planmäßige Erhöhung sorgt dafür, dass Ihr Versicherungsschutz und der Beitrag langsam steigen und somit der Wertverlust (die Inflation) über eine lange Laufzeit abgefangen wird. Ihr Vorteil hierbei ist, dass keine Gesundheitsprüfung für die Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes notwendig ist. Was ist eine planmäßige Erhöhung? Sie könnten mit uns bei Antragstellung vereinbaren, dass Ihr Versicherungsschutz jährlich um einen festen Prozentsatz angepasst wird. Sie erhalten hierzu einmal im Jahr einen Erhöhungsnachtrag von uns, der die Erhöhung in Leistung und Beitrag ausweist. Es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich! Sie können dieser Erhöhung mit einer Frist von 2 Monaten widersprechen. Wie und wie oft kann ich der planmäßigen Erhöhung widersprechen? Sie haben die Möglichkeit der planmäßigen Erhöhung schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax zu widersprechen. Bei den meisten Tarifen können Sie zweimal in Folge widersprechen, beim dritten Widerspruch in Folge wird die planmäßige Erhöhung dauerhaft ausgeschlossen. Sollten Sie die dritte Erhöhung wieder annehmen, erhalten Sie im Folgejahr erneut ein Angebot zur Erhöhung. Sie können die planmäßige Erhöhung auch jederzeit dauerhaft aus dem Vertrag ausschließen.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle ?
Sofern Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen können und dies umgesetzt wird, vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Aus den vorhandenen Werten wird eine neue herabgesetzte Versicherungssumme errechnet und alle bisher eingeschlossenen Zusatzversicherungen entfallen dauerhaft.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und versicherte Person ?
Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner, er hat die Gestaltungsrechte und Pflichten an dem Vertrag. Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben der Vertrag geschlossen wurde und deren Daten (z. B. Geburtsdatum, Gesundheitszustand) Vertrags- und Berechnungsgrundlage für den Vertrag sind. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen nicht identisch sein.
Was ist ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ?
Ein „unwiderrufliches“ Bezugsrecht ist ein Bezugsrecht, das nur mit Zustimmung des unwiderruflich Begünstigten geändert werden kann. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht gehört der Vertrag mit seinen Werten ab der Festlegung durch den Versicherungsnehmer in das Vermögen des unwiderruflich Bezugsberechtigten.
Ja, das ist möglich. Hierzu ist eine Erklärung zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft erforderlich. Teilen Sie uns Ihren Wunsch mit, gerne senden wir Ihnen die Unterlagen postalisch zu.
Welche Unterlagen werden für eine Kündigung in der Lebensversicherung benötigt ?
Grundsätzlich benötigen wir eine schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers – als Fax, E-Mail oder Brief. Sofern ein Guthaben ausgezahlt wird, ist auch eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Versicherungsnehmers und eine Bankverbindung erforderlich.
Wie kann ich meine Auslandsreisekrankenversicherung kündigen ?
Eine Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung kann zum Ablauf der Mindestlaufzeit (= Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des Folgejahres) und danach zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen werden.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.
Welche Nachteile entstehen, wenn ich meine Krankenvollversicherung kündige ?
Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Wechsel der privaten Krankenvollversicherung häufig mit Nachteilen verbunden ist: Ihre in der Vergangenheit angesparten Alterungsrückstellungen gehen teilweise oder ganz verloren und müssen beim neuen Versicherer neu aufgebaut werden. Dies wird finanzielle Folgen für Sie haben. Wenn Sie einen neuen Krankenversicherungsvertrag abschließen, spielt das Beantworten der Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle. Dies hat für Sie zur Folge, dass Sie evtl. Risikozuschläge zahlen oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden. In den ersten Jahren Ihres neuen Krankenversicherungsvertrages sind die Zahnersatzkosten oft begrenzt.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.