Seit über 100 Jahren
Private Krankenversicherung Zahnärzte

Private Krankenversicherung für Zahnärzte

Speziell für Zahnmediziner entwickelte Tarife

  • Familienfreundliche Konditionen
  • Hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Erstattung über die Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte hinaus
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Auf dieser Seite:

PKV für Zahnärzte: Das Wichtigste in Kürze

  • Modern: Unser Zahnmediziner-Tarif mit dem besonders günstigen Preis-/Leistungsverhältnis.
  • Günstige Beiträge: Wir gewähren Vorteile wenn Sie sich durch Kollegen versorgen lassen. Außerdem können Sie durch Verzicht auf Erstattung der Material- und Laborkosten zusätzlich am Beitrag sparen. 
  • Bedarfsortientiert: Sie entscheiden selbst, ob Sie einen umfassenden Zahnschutz integrieren oder nur die Material- und Laborkosten abdecken möchten. 
  • Hohe Beitragsrückerstattung: Wenig bis gar keine Leistungen in Anspruch genommen? Dann können Sie mit einer hohen Beitragsrückerstattung (BRE) rechnen.

Die Vorteile unserer PKV für Zahnärzte

  • Premiumtarif: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung
    - keine Anrechnung auf Ihren Selbstbehalt.
    - kein Einfluss auf eine Beitragsrückerstattung.
  • Attraktive Konditionen: Als Zahnärztin/Zahnarzt profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen der Spezialtarife.
  • Umfassend versichert: weitere private und berufliche Absicherungen über das INTER Praxisschutzkonzept.

Die Highlights der Privaten Krankenversicherung für Zahnärzte

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Beitragsrückerstattung

Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
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Einreichung per App

Einfache und intiutive Bedienung, Beleg via Foto einreichen, schnelle Rechnungserstattung und Vertragsverwaltung.
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Gesund und fit

Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen und fit bleiben. Wir bieten vielgältige Gesundheitsprogramme bei denen wir die Kosten im Rahmen Ihrer PKV übernehmen.
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Freie Arztwahl

Für individuelle medizinische Betreuung beim Arzt Ihres Vertrauens.
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Alternativmedizin

100% Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker und besondere Therapierichtungen.
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Prävention

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt – und überdurchschnittliche Erstattung im Zahnbereich.

Unsere private Krankenversicherung für Zahnärzte -
Die Leistungen im Überblick

Den individuellen Bedürfnissen von Zahnärzten werden wir mit drei leistungsstarken Produkten gerecht. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welches Produkt für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.

Basis: ZAK U Exklusiv: ZAK VU + ZAZ U Premium: ZA Best

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)

100 % bis 500 €
innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen

Stationäre Behandlungen

Privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer

 

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • Bis 14 Tage
  • Bis Alter 12
  • Bis 14 Tage
  • Bis Alter 12
  • 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
  • bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % für Material- und Laborkosten

100%

100 % einschließlich zahnärztlichen Honorar, Material- und Laborkosten

Zahnvorsorge

100 % für

  • Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr

100 % für

  • Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr

Zahnersatz

100 % für Material- und Laborkosten

80 % für

  • Zahnärztliches Honorar
  • Material- und Laborkosten
  • Prothetische Leistungen
  • Kronen / Teilkronen
  • Inlays, Onlays
  • Aufbaufüllungen und Provisorien
  • Knochenaufbau

90 % für

  • Zahnärztliches Honorar
  • Material- und Laborkosten
  • Prothetische Leistungen
  • Kronen / Teilkronen
  • Inlays, Onlays
  • Aufbaufüllungen und Provisorien
  • Knochenaufbau

Implantate

100 % für Material- und Laborkosten

80 %

90 %

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)

Stationäre Behandlungen

Privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer

 

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • Bis 14 Tage
  • Bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % für Material- und Laborkosten

Zahnvorsorge

Zahnersatz

100 % für Material- und Laborkosten

Implantate

100 % für Material- und Laborkosten

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)

Stationäre Behandlungen

Privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer

 

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • Bis 14 Tage
  • Bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100%

Zahnvorsorge

100 % für

  • Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr

Zahnersatz

80 % für

  • Zahnärztliches Honorar
  • Material- und Laborkosten
  • Prothetische Leistungen
  • Kronen / Teilkronen
  • Inlays, Onlays
  • Aufbaufüllungen und Provisorien
  • Knochenaufbau

Implantate

80 %

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)

100 % bis 500 €
innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen

Stationäre Behandlungen

Privatärztliche Leistungen

Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer

 

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus

  • 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
  • bis Alter 12

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % einschließlich zahnärztlichen Honorar, Material- und Laborkosten

Zahnvorsorge

100 % für

  • Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr

Zahnersatz

90 % für

  • Zahnärztliches Honorar
  • Material- und Laborkosten
  • Prothetische Leistungen
  • Kronen / Teilkronen
  • Inlays, Onlays
  • Aufbaufüllungen und Provisorien
  • Knochenaufbau

Implantate

90 %

Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung

Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.

Wir geben Ihnen Antworten auf die drei häufigsten Vorurteile.

Illustration Mythen Beiträge

Ständig steigende Beiträge?

Auch in der privaten Krankenversicherung kommen Beitragsanpassungen vor. Allerdings unterliegen diese strengen gesetzlichen Vorgaben und fielen in den vergangenen Jahren deutlich geringer aus, als beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Illustration Mythen Familie

Mit Familie viel zu teuer?

Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Aber, auch die Familienversicherung ist nur dann beitragsfrei möglich, wenn die Familienanhörigen selbst keinerlei Einkommen haben. Außerdem profitieren bei unseren Ärztetarifen auch Familienangehörige von familienfreundlichen Konditionen und besseren Leistungen.

Illustration Mythen Alter

Im Alter völlig unbezahlbar?

Die Kalkulation moderner PKV-Tarife beinhaltet die Bildung von Alterungsrückstellungen. Damit sorgen Sie in jungen Jahren für später vor. Außerdem bleibt Ihr Beitrag auch im Ruhestand einkommensunabhängig.

Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?

Das hängt natürlich von Ihren Lebens­umständen und individuellen Leistungs­wünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.

Was kostet die Private Krankenversicherung für Zahnärzte?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Zahnärzte hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Ein höheres Alter oder bestimmte gesundheitliche Risiken können den monatlichen Beitrag beeinflussen. Ein weiterer Faktor ist die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen ab.

Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden dann im Alter verwendet, um Beitragsanpassungen aufgrund der sogenannten medizinischen Inflation zu mildern.


Unsere Krankenversicherungstarife sind so flexibel, dass Sie sich optimal an Ihr Leben anpassen. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes. 

So funktioniert der Wechsel

Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel:

1

Freiberufler haben die Wahl

Niedergelassene Zahnärzte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.

Grafik Zielgruppe Ärzte

Grafik Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

Der Wechsel in die PKV erfordert eine Gesundheitsprüfung. Sie dient dazu IHre individuelle Risiken zu bewerten und beeinflusst sowohl den Tarif als auch die Höhe des Beitrags. Basierend auf dem Ergebnis werden beispielsweise Leistungsausschlüsse oder Zuschläge kalkuliert.

2

3

Kündigung & Wechsel

Sobald der Vertrag mit uns abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist.

 

Illustration Kündigungsfristen

Zahnarzt krank - Praxis zu?

Als Zahnarzt erwirtschaften Sie Ihr Einkommen durch die Behandlung Ihrer Patienten.

Fallen Sie oder ein wichtiges Arbeitsmittel aus, kann das weitreichende finanzielle Folgen haben. Praxisunterhalt und Personal müssen weiter bezahlt werden, notfalls von Ihrem Ersparten.

Wie lange reichen Ihre finanziellen Mittel dazu aus?

Junge Frau beim Augenarzt

Praxisschutzkonzept für Zahnärzte: Schützen Sie Ihre Vermögen.

  • Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir den aktuellen Ist-Zustand Ihrer Versicherungen.
  • Wir beurteilen Ihre bestehenden einzelnen Absicherungen nach objektiven Kriterien.
  • Sie erfahren, welche individuelle Absicherung für Sie und Ihre Praxis nötig ist.
Jetzt informieren

Mehr als Versicherungsschutz: Begleitung und Prävention

Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. 

Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).

Unsere Gesundheitsservices

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Reha-Manager

Unser geschultes Fachpersonal für persönliche Fallbegleitung koordiniert langfristig Ihre optimale Behandlung.
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Medizinischer Dienst

Unsere Unterstützung bei Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen.
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Gesundheitsprogramme

Sie möchten gesund abnehmen? Ihrem Rücken etwas Gutes tun? Nutzen Sie unsere Angebote.

Ergänzungen zur PKV für Zahnärzte

Ob finanzielle Sicherheit bei Kur- und Reha-Maßnahmen, Krankengeld bei längerer Krankheit oder die Absicherung einer  Pflegebedürftigkeit - diese Tarife runden unser Angebot ab.

Krankentagegeld für
Zahnärzte

Kurtagegeldversicherung

Pflegepflichtversicherung

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Zahnärzte

Tarif
Allgemein
Service

Mit speziell für Zahnmediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre jeweilige Lebenssituation während der verschiedenen Karrierestufen Ihrer Medizinerlaufbahn angepasst ist. Als Zahnarzt profitieren Sie von flexiblen Tarifvarianten besonders im Zahnbereich, bei denen Sie z. B. nur Leistungen für Materialkosten in Anspruch nehmen können.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:

  • Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
  • Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:

  • Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
  • Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen: 

  • Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. 

  • Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. 

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. 

Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.

Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.

In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.

Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:

  • Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
  • Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.

Weitere Bausteine zur PKV für Zahnärzte

Auch als angestellter Zahnarzt kann ein Krankentagegeld sinnvoll sein, um Einkommenslücken bei längerer Krankheit auszugleichen.

Und wer bei Pflegebedürftigkeit selbst über Art und Umfang seiner Pflege entscheiden möchte, sollte über ein Pflegetagegeld nachdenken.

Krankentagegeldversicherung ANgestellte Mediziner

Krankentagegeldversicherung für angestellte Zahnärzte

Pflegetagegeldversicherung

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