
Private Krankenversicherung für Zahnärzte
Speziell für Zahnmediziner entwickelte Tarife
- Familienfreundliche Konditionen
- Hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Erstattung über die Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte hinaus
PKV für Zahnärzte: Das Wichtigste in Kürze
- Modern: Unser Zahnmediziner-Tarif mit dem besonders günstigen Preis-/Leistungsverhältnis.
- Günstige Beiträge: Wir gewähren Vorteile wenn Sie sich durch Kollegen versorgen lassen. Außerdem können Sie durch Verzicht auf Erstattung der Material- und Laborkosten zusätzlich am Beitrag sparen.
- Bedarfsortientiert: Sie entscheiden selbst, ob Sie einen umfassenden Zahnschutz integrieren oder nur die Material- und Laborkosten abdecken möchten.
- Hohe Beitragsrückerstattung: Wenig bis gar keine Leistungen in Anspruch genommen? Dann können Sie mit einer hohen Beitragsrückerstattung (BRE) rechnen.
Die Vorteile unserer PKV für Zahnärzte
- Premiumtarif: Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung
- keine Anrechnung auf Ihren Selbstbehalt.
- kein Einfluss auf eine Beitragsrückerstattung. - Attraktive Konditionen: Als Zahnärztin/Zahnarzt profitieren Sie und Ihre Familie von den Vorteilen der Spezialtarife.
- Umfassend versichert: weitere private und berufliche Absicherungen über das INTER Praxisschutzkonzept.
Unsere private Krankenversicherung für Zahnärzte -
Die Leistungen im Überblick
Den individuellen Bedürfnissen von Zahnärzten werden wir mit drei leistungsstarken Produkten gerecht. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welches Produkt für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.
Basis: ZAK U | Exklusiv: ZAK VU + ZAZ U | Premium: ZA Best | |
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Ambulante Behandlungen | |||
Ärztliche Leistungen | |||
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen | |||
Sehhilfen | 100 % bis 500 € | ||
Stationäre Behandlungen | |||
Privatärztliche Leistungen | |||
Komfort Unterbringung
| |||
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus |
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Zahnärztliche Behandlungen | |||
Zahnbehandlung | 100 % für Material- und Laborkosten | 100% | 100 % einschließlich zahnärztlichen Honorar, Material- und Laborkosten |
Zahnvorsorge | 100 % für
| 100 % für
| |
Zahnersatz | 100 % für Material- und Laborkosten | 80 % für
| 90 % für
|
Implantate | 100 % für Material- und Laborkosten | 80 % | 90 % |
Basis: ZAK U
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)
Stationäre Behandlungen
Privatärztliche Leistungen
Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus
- Bis 14 Tage
- Bis Alter 12
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % für Material- und Laborkosten
Zahnvorsorge
Zahnersatz
100 % für Material- und Laborkosten
Implantate
100 % für Material- und Laborkosten
Exklusiv: ZAK VU + ZAZ U
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)
Stationäre Behandlungen
Privatärztliche Leistungen
Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus
- Bis 14 Tage
- Bis Alter 12
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100%
Zahnvorsorge
100 % für
- Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr
Zahnersatz
80 % für
- Zahnärztliches Honorar
- Material- und Laborkosten
- Prothetische Leistungen
- Kronen / Teilkronen
- Inlays, Onlays
- Aufbaufüllungen und Provisorien
- Knochenaufbau
Implantate
80 %
Premium: ZA Best
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sehhilfen
(100 % bis 310 €
innerhalb von 2 Jahren)
100 % bis 500 €
innerhalb von 2 Jahren, inkl. Arbeitsbrillen
Stationäre Behandlungen
Privatärztliche Leistungen
Komfort Unterbringung
Einbettzimmer / Zweibettzimmer
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus
- 100 % für gesondert berechenbare Unterbringung und Verpflegung
- bis Alter 12
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % einschließlich zahnärztlichen Honorar, Material- und Laborkosten
Zahnvorsorge
100 % für
- Zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Professionelle Zahnreinigung 2x pro Kalenderjahr
Zahnersatz
90 % für
- Zahnärztliches Honorar
- Material- und Laborkosten
- Prothetische Leistungen
- Kronen / Teilkronen
- Inlays, Onlays
- Aufbaufüllungen und Provisorien
- Knochenaufbau
Implantate
90 %
Stephan erklärt im Film: Die zwei Top Tarife der INTER für Ärzte Familien. So werden Ehepartner und Kinder mitversichert.
Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung
Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.
Wir geben Ihnen Antworten auf die drei häufigsten Vorurteile.
Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?
Das hängt natürlich von Ihren Lebensumständen und individuellen Leistungswünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.
Was kostet die Private Krankenversicherung für Zahnärzte?
Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Zahnärzte hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Alter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif. Ein höheres Alter oder bestimmte gesundheitliche Risiken können den monatlichen Beitrag beeinflussen. Ein weiterer Faktor ist die gewählte Höhe der Selbstbeteiligung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen ab.
Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden dann im Alter verwendet, um Beitragsanpassungen aufgrund der sogenannten medizinischen Inflation zu mildern.
Unsere Krankenversicherungstarife sind so flexibel, dass Sie sich optimal an Ihr Leben anpassen. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes.

Interessiert an einer Beratung zur privaten Krankenversicherung für Zahnärzte?
Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:
So funktioniert der Wechsel
Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel:
Freiberufler haben die Wahl
Niedergelassene Zahnärzte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.


Gesundheitsprüfung
Der Wechsel in die PKV erfordert eine Gesundheitsprüfung. Sie dient dazu IHre individuelle Risiken zu bewerten und beeinflusst sowohl den Tarif als auch die Höhe des Beitrags. Basierend auf dem Ergebnis werden beispielsweise Leistungsausschlüsse oder Zuschläge kalkuliert.
Kündigung & Wechsel
Sobald der Vertrag mit uns abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfrist.

Zahnarzt krank - Praxis zu?
Als Zahnarzt erwirtschaften Sie Ihr Einkommen durch die Behandlung Ihrer Patienten.
Fallen Sie oder ein wichtiges Arbeitsmittel aus, kann das weitreichende finanzielle Folgen haben. Praxisunterhalt und Personal müssen weiter bezahlt werden, notfalls von Ihrem Ersparten.
Wie lange reichen Ihre finanziellen Mittel dazu aus?
Mehr als Versicherungsschutz: Begleitung und Prävention
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden.
Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn brauchen (deutschlandweit).
Unsere Gesundheitsservices
Ergänzungen zur PKV für Zahnärzte
Ob finanzielle Sicherheit bei Kur- und Reha-Maßnahmen, Krankengeld bei längerer Krankheit oder die Absicherung einer Pflegebedürftigkeit - diese Tarife runden unser Angebot ab.
FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Zahnärzte
Warum ist eine private Krankenversicherung speziell für Zahnärzte sinnvoll ?
Mit speziell für Zahnmediziner entwickelten Tarifen erhalten Sie Versicherungsschutz, der optimal auf Ihre jeweilige Lebenssituation während der verschiedenen Karrierestufen Ihrer Medizinerlaufbahn angepasst ist. Als Zahnarzt profitieren Sie von flexiblen Tarifvarianten besonders im Zahnbereich, bei denen Sie z. B. nur Leistungen für Materialkosten in Anspruch nehmen können.
Was ist eine Gesundheitsprüfung ?
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Was heißt Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ?
Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) ?
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.
Was ist eine Beitragsanpassung (BAP) und wie kommt es dazu ?
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:
- Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
- geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
- steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
- neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.
Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Wie lange muss ich in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, bevor ich in eine private wechseln kann ?
Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:
- Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
- Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
- Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.
Welche Auswirkungen hat ein Wechsel in die private Krankenversicherung auf meinen Rentenbeitrag ?
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:
- Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
- Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
- Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.
Kann ich nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ?
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen:
-
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt.
-
Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
-
Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht.
Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Das 55. Lebensjahr vollendet hat
- In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
- Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war.
Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Warum steigt der Versicherungsbeitrag trotz Alterungsrückstellungen ?
Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.
Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.
Was passiert mit den Alterungsrückstellungen beim Wechsel in eine GKV ?
In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.
Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.
Was passiert mit den Alterungsrückstellungen bei Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer ?
Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:
- Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
- Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.
Weitere Bausteine zur PKV für Zahnärzte
Auch als angestellter Zahnarzt kann ein Krankentagegeld sinnvoll sein, um Einkommenslücken bei längerer Krankheit auszugleichen.
Und wer bei Pflegebedürftigkeit selbst über Art und Umfang seiner Pflege entscheiden möchte, sollte über ein Pflegetagegeld nachdenken.