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INTER insurance group: INTER Krankenversicherung aG INTER Lebensversicherung AG INTER Allgemeine Versicherung AG hereinafter "INTER". On its website www.inter-makler.net/postbox , INTER makes legally binding [...] German law. Place of performance and jurisdiction shall be Mannheim. As of: January 2013 INTER Versicherungsgruppe Erzbergerstraße 9 – 15 68165 Mannheim...
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Kann ich nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ?
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich . Es gibt jedoch Ausnahmen , die Folgendes umfassen: Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen , wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt: Das 55. Lebensjahr vollendet hat In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenvollversicherung kündigen ?
Kündigung wegen Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern und Sie deshalb in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen, besteht für Ihre Krankheitskostenvollversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Damit sich keine Nachteile für Sie ergeben, ist es erforderlich, dass Sie uns innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Pflichtversicherung informieren und eine Kündigungserklärung sowie Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Kündigung wegen einer Verlegung des Wohnsitzes in das außereuropäische Ausland Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland verlegt, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Sofern Sie eine Fortführung des Vertragsverhältnisses wünschen, kontaktieren Sie uns bitte und nennen uns weitere Details (Welche Person? Welches Land? Wie lange?), damit wir prüfen können, ob eine Fortsetzung zu welchen Konditionen möglich ist Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen.
Kann ich auch meine Familie privat krankenversichern ?
Eine beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner, Kinder und Familienangehörige gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung für Partner oder Kinder. Kinder werden mit einem eigenen Beitrag versichert .
Wann und mit welcher Begründung kann ich meine Krankenzusatzversicherung kündigen ?
Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres (ordentliche Kündigung) Bei einer ordentlichen Kündigung Ihres Vertrags beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In einigen Tarifen haben wir eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (maximal 2 Jahre), sodass eine Kündigung frühestens nach Ablauf dieser Laufzeit möglich ist. Beispiel: der Vertrag hat am 01.05. begonnen => Versicherungsjahresende ist der 30.04, d. h. Ihre Kündigung muss uns bis spätestens 31.01. vorliegen. Kündigung wegen einer Beitragserhöhung Wenn sich Ihr Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung erhöht, können Sie als Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person/en kündigen. Ab dem Zugang der Änderungsmitteilung haben Sie 2 Monate Zeit, um die Kündigung auszusprechen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam. Die Alternative: evtl. Tarifwechsel in der Zusatzversicherung Gerne prüfen wir für Sie, ob es Alternativen zum aktuellen Versicherungsschutz gibt, die Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen. Auch hier sind Sie bei Ihrem Vertriebspartner in den besten Händen. Dieser informiert Sie ausführlich zu den Möglichkeiten, kümmert sich um die Formalitäten und weist Sie gegebenenfalls auf mögliche Vor- und Nachteile einer Vertragsumstellung hin. Haben Sie noch Fragen oder Informationsbedarf? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Nummer 0621 427-427.
Welche Auswirkungen hat ein Wechsel in die private Krankenversicherung auf meinen Rentenbeitrag ?
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben: Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag. Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien. Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.