Was passiert, wenn ich arbeitslos werde ?
Arbeitslosengeld I beziehen: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können Sie Ihre private Krankenversicherung (PKV) zunächst wie gewohnt weiterführen. In der Regel übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) während des Bezugs von Arbeitslosengeld I die Beiträge zur PKV in voller Höhe. Selbstzahlung der Beiträge: Wenn Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder die Leistungen des Arbeitslosengeldes I nicht ausreichen, um die Beiträge zur PKV zu decken, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen. Dies kann jedoch eine finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn Sie längere Zeit arbeitslos sind. Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder dieser Anspruch ausläuft, können Sie unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. In diesem Fall können die Beiträge zur PKV möglicherweise übernommen werden, allerdings nur bis zu einem bestimmten Beitrag. Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit in die PKV gewechselt sind und Ihr Einkommen nun unter die Versicherungspflichtgrenze für die GKV fällt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal gesetzlich versichert waren oder Sie einen Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV haben.
Wie errechnet sich mein Beitrag ?
In der privaten Krankenversicherung sind für die Beitragsberechnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses drei Faktoren maßgeblich: der gewählte Umfang des Versicherungsschutzes (Ihr Tarif) Ihr Alter (sogenanntes Eintrittsalter --> Aktuelles Kalenderjahr-Geburtsjahr) Gesundheitsstatus
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind.
Wie sieht es bei der KVNR mit dem Datenschutz aus ?
Dem Datenschutz wird auch bei den Abläufen rund um die Krankenversichertennummer ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Weitergabe von Daten statt. Der Datenaustausch zwischen der PKV, GKV, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle (ITSG) erfolgt ausschließlich verschlüsselt. Ihre KVNR ermöglicht zudem keine Rückschlüsse auf Ihre Rentenversicherungsnummer: Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer und nutzt ein sicheres technisches Verfahren, um die KVNR zu erstellen.
Sie erreichen uns über: E-Mail: info@inter.de E-Mail für alle Leistungsanträge (z.B. für Rechnungen, Kostenvoranschläge etc.): leistung@inter.de Fax: 0621 427 944 Postanschrift für Rechnungsbelege: INTER Krankenversicherung AG Postfach 10 16 41 68016 Mannheim Adresse: INTER Versicherungsgruppe Erzberger Straße 9 - 15 68165 Mannheim Weitere hilfreiche Servicenummern finden Sie hier:
all inklusive Schäden durch Vorsatz 1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen Exklusiv Premium Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € 30 Mio. € 50 [...] als Schulungs-, Rettungs- oder Suchhund bzw. -pferd und zu therapeutischen Zwecken mit einer Versicherungsssumme von 10 Mio. € bis 6.000 € Jahresumsatz bis 22.000 € Jahresumsatz Teilnahme an Reitunterricht [...] Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Wertsachen und beruflich genutzte Sachen 5.000 € Exklusiv Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Person maximal 15 Mio. € 30 Mio. € ...
Kann ich die Beitragserhöhung steuerlich geltend machen ?
Ja. Die Beiträge zur Basisabsicherung Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie vollständig in Ihrer Steuererklärung angeben – und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand. Auch Beiträge, die Sie für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung Ihrer Familienmitglieder zahlen (z. B. für Kinder oder Ehepartner), sind dort absetzbar. Die Basisabsicherung – also der grundlegende Versicherungsschutz – wird zu 100 % steuerlich berücksichtigt. Das gilt ebenso für die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung. Beiträge für zusätzliche Leistungen (wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer) können nur dann zusätzlich steuerlich angesetzt werden, wenn die Gesamtsumme aus Basisabsicherung und Zusatzleistungen unter den folgenden Höchstgrenzen liegt: Personengruppe Höchstbetrag pro Jahr (Stand: 2025) Arbeitnehmer, Rentner, Beihilfeberechtigte 1.900 € Selbstständige und Freiberufler 2.800 € Das bedeutet: Wenn Ihre Beiträge zur privaten Vollversicherung steigen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Beträge steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Faktoren bestimmen den Beitrag in der PKV ?
1. Umfang der versicherten Leistungen Der Beitrag hängt maßgeblich von den gewünschten Leistungen ab. Sind ein Einbettzimmer, umfassende Zahnersatzleistungen oder alternative Heilmethoden im Tarif enthalten? Diese Wahl beeinflusst den Beitrag erheblich, da umfangreiche Leistungen zu höheren Kosten führen können. Je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen lässt sich der Versicherungsschutz anpassen, um die ideale Balance zwischen Beitragshöhe und Leistung zu finden. 2. Alter bei Versicherungsbeginn Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge, da sie statistisch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, frühzeitig in die Private Krankenversicherung zu wechseln, um langfristig von günstigeren Beiträgen zu profitieren. 3. Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn Der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung spielt ebenfalls eine Rolle. Vorerkrankungen können das Risiko erhöhen, weshalb in solchen Fällen ein Risikozuschlag berechnet oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Beitragskalkulation fair und transparent zu gestalten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich der Beitrag nach Versicherungsbeginn nicht aufgrund von neuen Krankheiten erhöht. 4. Geschlecht bei Versicherungsbeginn (vor 2012) Vor dem 21. Dezember 2012 wurden Beiträge in der PKV geschlechtsspezifisch kalkuliert, da Frauen statistisch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt jedoch die Unisex-Regelung, die eine geschlechtsneutrale Beitragsberechnung vorschreibt. Bestandsversicherte haben die Möglichkeit, in Unisex-Tarife zu wechseln, jedoch ist ein Wechsel zurück zu den geschlechtsspezifischen Tarifen nicht möglich.
Welche Faktoren bestimmen den Beitrag in der PKV ?
1. Umfang der versicherten Leistungen Der Beitrag hängt maßgeblich von den gewünschten Leistungen ab. Sind ein Einbettzimmer, umfassende Zahnersatzleistungen oder alternative Heilmethoden im Tarif enthalten? Diese Wahl beeinflusst den Beitrag erheblich, da umfangreiche Leistungen zu höheren Kosten führen können. Je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen lässt sich der Versicherungsschutz anpassen, um die ideale Balance zwischen Beitragshöhe und Leistung zu finden. 2. Alter bei Versicherungsbeginn Ein weiterer entscheidender Faktor ist das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge, da sie statistisch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, frühzeitig in die Private Krankenversicherung zu wechseln, um langfristig von günstigeren Beiträgen zu profitieren. 3. Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn Der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung spielt ebenfalls eine Rolle. Vorerkrankungen können das Risiko erhöhen, weshalb in solchen Fällen ein Risikozuschlag berechnet oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Beitragskalkulation fair und transparent zu gestalten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass sich der Beitrag nach Versicherungsbeginn nicht aufgrund von neuen Krankheiten erhöht. 4. Geschlecht bei Versicherungsbeginn (vor 2012) Vor dem 21. Dezember 2012 wurden Beiträge in der PKV geschlechtsspezifisch kalkuliert, da Frauen statistisch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt jedoch die Unisex-Regelung, die eine geschlechtsneutrale Beitragsberechnung vorschreibt. Bestandsversicherte haben die Möglichkeit, in Unisex-Tarife zu wechseln, jedoch ist ein Wechsel zurück zu den geschlechtsspezifischen Tarifen nicht möglich.
Vorstand erfahren Die Unternehmen Als Unternehmen und Arbeitgeber bündeln wir unser Wissen im Versicherungsmarkt. Unsere Kunden, Mitarbeiter und Vertriebspartner sollen sich in Beruf und Freizeit sicher fühlen [...] fühlen. Weiter zu Unternehmensprofil Unternehmensprofil Im Jahr 2026 feiern wir 100 Jahre INTER Krankenversicherung AG. Mehr über Unternehmensprofil erfahren Weiter zu Berichte Berichte Transparenz ist uns wichtig...
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen wir unsere Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin. Für über 55-jährige Versicherte gilt darüber hinaus, dass sie in der Beitragsinformation konkret auf andere Tarife hingewiesen werden, wenn diese für sie finanziell günstiger sind. Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind. Und wenn finanziell wirklich einmal "alle Stricke reißen" sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.
Ab wann kann man sich privat versichern ?
Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten können ohne besondere Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Angestellte können erst in die PKV aufgenommen werden, wenn ihr Arbeitsentgelt pro Jahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, also wenn sie mehr als 66.600 EUR brutto (Stand 2023) verdienen.
Gibt es Möglichkeiten meine Beiträge zu senken ?
Tarifwechsel: Jeder Privatversicherte hat einen Rechtsanspruch darauf, jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichartigem (auf Wunsch auch niedrigerem) Versicherungsschutz seines Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartefristen. Auf diese Möglichkeit weisen wir unsere Versicherten im Falle einer Beitragsanpassung auch stets ausdrücklich hin. Für über 55-jährige Versicherte gilt darüber hinaus, dass sie in der Beitragsinformation konkret auf andere Tarife hingewiesen werden, wenn diese für sie finanziell günstiger sind. Wer seinen Beitrag verringern möchte und daher über einen Tarifwechsel nachdenkt, sollte seinen Versicherungsschutz einer genauen Prüfung unterziehen: Welche Leistungen sind unverzichtbar oder welche sind weniger wichtig? Einbettzimmer im Krankenhaus, der Erstattungssatz bei Zahnbehandlung und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlung – es gibt einige Beispiele, wie unsere Versicherten ihren Vertragsumfang verringern können und dennoch im Krankheitsfall gut versorgt sind. In manchen Fällen ist auch die Erhöhung des Selbstbehalts eine Alternative, um den Beitrag zu senken. Und wenn finanziell wirklich einmal "alle Stricke reißen" sollten, stehen in der PKV zwei gesetzlich verankerte Sozialtarife zur Verfügung: der Standardtarif und der Basistarif. Diese Tarife werden von jedem PKV-Unternehmen angeboten.
Steigen die Beiträge, weil nicht genug Versicherte nachrücken ?
Nein, die Annahme, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen, weil keine neuen Versicherten nachrücken, ist falsch. Der Beitrag eines Versicherten wird zu Beginn des Vertrags ausschließlich auf Basis des gewählten Leistungsumfangs, des Lebensalters und etwaiger bereits bestehender Vorerkrankungen kalkuliert. Die Kalkulation des persönlichen Beitrags erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger statistischer Daten über die Lebenserwartung und die typischen Gesundheitskosten. Dabei muss die Summe der eingezahlten Beiträge aller Versicherten eines Tarifs im gesamten Versicherungsverlauf der Summe der Leistungsausgaben entsprechen. Das PKV-Kalkulationsmodell berücksichtigt insbesondere die tendenziell höheren Gesundheitsaufwendungen im Alter. In den jüngeren Lebensjahren werden daher größere Teile der Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt, um die späteren höheren Ausgaben abzudecken und die Beitragsentwicklung zu dämpfen. Die Anzahl der Neuzugänge in den Versicherungstarifen hat keinen Einfluss auf diese langfristige Vorsorge.
Steigen die Beiträge, weil nicht genug Versicherte nachrücken ?
Nein, die Annahme, dass die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen, weil keine neuen Versicherten nachrücken, ist falsch. Der Beitrag eines Versicherten wird zu Beginn des Vertrags ausschließlich auf Basis des gewählten Leistungsumfangs, des Lebensalters und etwaiger bereits bestehender Vorerkrankungen kalkuliert. Die Kalkulation des persönlichen Beitrags erfolgt unter Berücksichtigung langfristiger statistischer Daten über die Lebenserwartung und die typischen Gesundheitskosten. Dabei muss die Summe der eingezahlten Beiträge aller Versicherten eines Tarifs im gesamten Versicherungsverlauf der Summe der Leistungsausgaben entsprechen. Das PKV-Kalkulationsmodell berücksichtigt insbesondere die tendenziell höheren Gesundheitsaufwendungen im Alter. In den jüngeren Lebensjahren werden daher größere Teile der Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt, um die späteren höheren Ausgaben abzudecken und die Beitragsentwicklung zu dämpfen. Die Anzahl der Neuzugänge in den Versicherungstarifen hat keinen Einfluss auf diese langfristige Vorsorge.
Wie bleiben meine Beiträge im Alter stabil ?
Statistisch steigt die Zahl der Krankenhausbesuche mit dem Alter an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen enthalten daher Beitragssprünge und sind im hohen Alter sehr teuer. Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen, wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern.
Reha-Technik Lieferung frei Haus innerhalb von 2 Arbeitstagen nach unserer Genehmigung, bei Krankenhausentlassungen innerhalb von 1 Arbeitstag (Ausnahme: individuell anzupassende Hilfsmittel) Kostenfreie [...] nach Anpassung Direktabrechnung zwischen Akustiker und uns möglich, sofern der bestehende Versicherungsschutz eine Erstattung in Höhe des Rechnungsbetrages zu 100 % vorsieht und der Kunde die Direktabrechnung...
unserem breiten Angebot an Versicherungsprodukten. Auch gesetzlich Versicherte profitieren von unserer Partnerschaft mit der BKK firmus, der günstigsten geöffneten Krankenkasse, regional und bundesweit (Stand: [...] Zusatzleistungen. Sie ist auch das zweite Mal von Focus Money in 2024 „mit bester Kundendienst Krankenkassen“ in der Kundenzufriedenheit beurteilt worden. Work-Life-Balance Flexibles Arbeiten Nicht nur beruflich...
Was ist eine private Unfallversicherung ?
Eine private Unfallversicherung schützt Sie finanziell bei Unfällen, die zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen oder Invalidität führen. Der Versicherungsschutz gilt in guten Verträgen unabhängig davon, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert. Die wichtigste Leistung ist die Invaliditätsleistung, die als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Oft sind auch die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen und die Bergung nach Unfällen in den Leistungen enthalten. Zusätzlich lässt sich der Invaliditätsschutz individuell erweitern, zum Beispiel durch eine Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld oder Unterstützungsleistungen im Haushalt und Alltag.
datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind: INTER Versicherungsverein aG INTER Krankenversicherung AG INTER Lebensversicherung AG INTER Allgemeine Versicherung AG Erzbergerstraße 9-15 68165 Mannheim Deutschland [...] personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft ("Code of Conduct") Mit Wirkung zum 01.01.2015 sind die Unternehmen der INTER Versicherungsgruppe dem Code of Conduct beigetreten und haben [...] Webseite: https://www.inter.de Die Verantwortlichen werden nachfolgend gemeinsam als "INTER Versicherungsgruppe" bezeichnet. II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten...