
Fragen & Antworten zur privaten Krankenversicherung INTER QualiMed
Alles von Abrechnung bis Zuzahlung.
Abrechnung und Belege einreichen
Wie reiche ich meine Belege ein?
Sie haben die Möglichkeit, die Rechnungen in folgender Weise einzureichen:
Rechnungen mit der App einreichen
Sie können über die App sämtliche Krankheitskostenbelege wie z. B. Arztrechnungen und Rezepte zur Erstattung schnell und einfach einreichen. Zusätzlich können Sie uns Kostenvoranschläge zur Krankenversicherung zur Prüfung übermitteln. Somit sparen Sie sich die "klassische Papierarbeit" und den Weg zum Briefkasten.
Die App finden Sie hier.
Rechnungen per E-Mail einreichen
Bitte schicken Sie die Rechnungen an folgende E-Mail: Leistung@inter.de
Nutzen Sie die o.g. E-Mail Adresse nur für die Einreichung der Krankheitskostenbelege zur Erstattung sowie Kostenvoranschläge, die wir für Sie prüfen sollen
- Geben Sie im Betreff immer Ihre Vertragsnummer an
- Die digitalisierten Belege sollten einwandfrei lesbar sein
- Wir benötigen die Unterlagen im PDF Format
- Die PDF Datei(en) sollte(n) weder verschlüsselt noch kennwortgeschützt sein
- Evtl. bedruckte Rückseiten, z.B. bei Rezepten, werden ebenfalls benötigt
- Wir behalten uns in Einzelfällen vor, zur weiteren Prüfung den Originalbeleg anzufordern. Bitte bewahren Sie die Originale zumindest solange auf, bis Sie von uns die schriftliche Rückmeldung, z.B. in Form einer Leistungsabrechnung haben.
Rechnungen mit der Post einreichen
Bei der Einreichung per Post ist zu beachten, dass die Belege nicht zusammengeheftet bzw. zusammengetackert sind. Das Einreichungsformular hilft uns bei der Zuordnung und auch bei der Vollständigkeitsprüfung der Belege, ist aber nicht verpflichtend.
INTER Krankenversicherung AG
Postfach 10 16 41
68016 Mannheim
Muss ich für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel ein Rezept vorlegen?
Ja. Für Arzneimittel benötigen Sie ein Rezept. Heil- und Hilfsmittel reichen Sie bitte mit der Verordnung Ihres behandelnden Arztes mit Angabe der genauen Diagnose ein. Das Rezept / die Verordnung ist von Ihrem behandelnden Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker auszustellen.
Unser Tipp: Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Hörgerät, Sauerstoffgerät, Krankenfahrstuhl) mit günstigen und kompetenten Partnern. Sprechen Sie daher vor dem Bezug mit uns. Weitere Informationen zur Hilfsmittelbeschaffung.
Rechnet das Krankenhaus meinen Aufenthalt direkt mit der INTER ab?
Ja. Sofern Ihr Versicherungsschutz stationäre Leistungen beinhaltet, können Sie durch Vorlage der Versichertenkarte (INTER-Card) mit dem Krankenhaus eine Direktabrechnung vereinbaren.
Bitte beachten Sie:
- Die sog. Chefarztbehandlung wird nicht direkt abgerechnet. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Rechnung vom jeweiligen behandelnden Arzt, die Sie bei uns einreichen können.
- Die INTER-Card gilt nicht als Kostenzusage bei stationärer Behandlung in gemischten Anstalten (Krankenhäusern, die außer medizinisch notwendiger Versorgung auch Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte anbieten), Sanatorien oder ausländischen Krankenhäusern.
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unser INTER Service Center (T 0621 427-427) und klären Sie wie die Abrechnung erfolgen muss.
Welche Unterlagen werden für die Kostenerstattung gebraucht?
Für die Behandlungskosten nach einem (ambulanten) Arztbesuch (auch Zahnarzt) erhalten Sie eine Rechnung direkt von Ihrem behandelnden Arzt oder durch eine vom Arzt beauftragte Verrechnungsstelle. Diese Rechnung reichen Sie anschließend, genauso wie Rezepte für Medikamente, bei uns ein und erhalten nach einer Prüfung die laut vereinbartem Tarif erstattungsfähigen Kosten erstattet.
Die Gutschrift erfolgt in der Regel auf das Konto, von dem Ihr Beitrag eingezogen wird. (Es sei denn, Sie vereinbaren etwas anderes mit uns.)
Unser Tipp: Mit der Meine INTER App funktioniert die Leistungseinreichung schnell und einfach. Sie fotografieren alle Belege und schicken diese vertragsbezogen an uns.
Wohin wende ich mich, wenn ich Fragen zu meiner Leistungserstattung habe?
Bei Fragen zum aktuellen Stand oder bei einer Kürzung wenden Sie sich bitte an: leistungsbearbeitung@inter.de.
Kann die INTER Rechnungen an Ärzte oder Apotheken direkt bezahlen?
Nein. Der Ablauf ist, Sie erhalten von Ihrem Arzt / Heilpraktiker bzw. Ihrer Apotheke eine Rechnung. Diese reichen Sie bei uns ein. Anschließend erhalten Sie Ihre Leistungen auf das Konto Ihrer Beitragszahlung oder auf Ihr gewähltes Konto für Leistungsauszahlungen. Eine Bezahlung von uns an Ihren behandelnden Arzt ist nicht möglich.
Hintergrund: Oft sind eine Selbstbeteiligung oder andere Besonderheiten bei der Auszahlung zu berücksichtigen. Zudem besteht zwischen uns und dem Rechnungsaussteller kein Rechtsverhältnis. Es besteht ausschließlich ein Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Arzt.
Wofür gilt die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung gilt im ambulanten Zahnbereich. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung werden nicht auf Ihren Selbstbehalt angerechnet. Zudem beeinflussen sie auch nicht Ihren Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
Wie lange kann ich meine Rechnungen einreichen?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Krankenversicherung 3 Jahre (Regelfrist des §195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.)
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt z.B. auch für Verträge zwischen Krankenhaus und Patient sowie Arzt und Patient.
Wann erfolgt die Beitragsrückerstattung?
Die Auszahlung für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten Sie in der Regel im Monat September des darauf folgenden Jahres.
Versicherungsbegriffe
Was heißt Karenzzeit?
Die Karenzzeit ist jener Zeitraum, in dem eine Versicherung besteht, aber noch keine Versicherungsleistungen gewährt werden (Zeitraum bis zum ersten Auszahlungstag).
Was ist eine BAP (Beitragsanpassung)?
Wenn in Anspruch genommene Versicherungsleistungen in der Privaten Krankenversicherung um einen bestimmten Prozentsatz (gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent) höher liegen, als dies ursprünglich kalkuliert wurde, muss in der PKV eine Beitragsanpassung vorgenommen werden. Der Prozess der Beitragsanpassung folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Unter anderem wird die gesamte Kalkulation, also wieviel mehr in den einzelnen Tarifen an Beitrag gezahlt werden muss, durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft, bevor im Anschluss dann die tatsächliche Beitragsanpassung (Anschreiben des Kunden mit Information dazu) durchgeführt wird.
Meist gehen die Beitragsanpassungen auf Veränderungen zurück, die die Versicherer bei Vertragsunterzeichnung nicht oder nur schwer vorhersehen konnten. Höhere Leistungsauszahlungen beispielsweise führen auch zu steigenden Beiträgen.
Weitere Beispiele für unvorhersehbare Veränderungen sind die steigende Lebenserwartung, die andauernde Niedrigzinsphase oder eben eine höhere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Rechtsgrundlage ist dabei das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Kalkulationsverordnung (KalV). (vgl. VAG §12b Abs. 2 bzw. AVB §8)
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung) ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Er wird als absoluter Anteil vertraglich vereinbart. Nur darüber hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt.
Fragen zum Abschluss
Wie errechnet sich mein Beitrag?
In der privaten Krankenversicherung sind für die Beitragsberechnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
zwei Faktoren maßgeblich:
- der gewählte Umfang des Versicherungsschutzes (Ihr Tarif)
- Ihr Alter (sogenanntes Eintrittsalter --> Aktuelles Kalenderjahr-Geburtsjahr)
- Gesundheitsstatus
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.
Wie kann ich die Private Krankenversicherung INTER QualiMed abschließen?
Auf der Website können Sie über den Button "Jetzt Angebot anfordern" ein Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vor Ort vereinbaren. Dieser wird in einem Gespräch klären, welche Leistungen und welcher Tarif zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt, welche Möglichkeiten bei einer Veränderung bestehen (Heirat, Familiengründung, Berufswechsel etc.) und welche Unterlagen für den Abschluss benötigt werden.
Für wen eignet sich die INTER QualiMed Krankenversicherung?
Die INTER QualiMed Krankenversicherung eigent sich für alle Selbständigen und Freiberufler, sowie Angestellte wenn sie die Beitragsbemessungsgrenze erreichen.
Kann ich ein Neugeborenes mitversichern?
Erst einmal - herzlichen Glückwunsch. Um eine Mitversicherung Ihres Kindes – ohne Gesundheitsprüfung – sicher zu stellen, senden Sie uns bis 2 Monate nach der Geburt einfach das Mitteilungsformular zu.