Beitragsrückerstattung
Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Für Angestellte gibt es eine Vielzahl von Vorteilen bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV):
Die private Krankenversicherung der INTER bietet Ihnen als Arbeitnehmer viele Vorteile. Sie sind in den Tarifstufen des INTER QualiMed flexibel in der Wahl Ihrer gewünschten Absicherung. Ihre Selbstbeteiligung können Sie zu Vertragsbeginn flexibel wählen und Rechnungen reichen Sie einfach und bequem über Meine INTER ein.
Den individuellen Bedürfnissen von Arbeitnehmern wird der INTER QualiMed gerecht, den es in den drei Produktvarianten Basis, Exklusiv und Premium gibt. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welche Variante für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis | Exklusiv | Premium |
---|---|---|---|
Ambulante Behandlungen | |||
Ärztliche Leistungen | |||
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen | |||
Alternativmedizin | 100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr | 100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr | |
Heilmittel | 90 % | 90 % | 100 % |
Stationäre Behandlungen | |||
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen | 100 % bei Unfall | 100 % | 100 % |
Unterbringung | Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall | Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall | Ein-/ Zweibettzimmer |
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12 | Ja, bis 14 Tage | Ja, bis 14 Tage | Ja, bis 14 Tage |
Zahnärztliche Behandlungen | |||
Zahnbehandlung | 100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr) | 100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr) | 100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr) |
Kieferorthopädie | 70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) | 80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) | 90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) |
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz) | 70 % | 80 % | 90 % |
Implantate | 80 % | 90 % | |
Leistungsbegrenzungen | Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren | Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren | Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren |
Allgemein | |||
Gebührenordnung | bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte | bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte | über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus |
Beitragsrückerstattung | |||
Serviceleistungen | |||
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen | |||
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen) |
Eine ambulante Behandlung ist eine ärztliche Behandlung in einer Praxis oder Klinik, nach der der Patient wieder nach Hause entlassen wird. Ein Besuch beim Hausarzt gilt beispielsweise als ambulante Behandlung.
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Alternativmedizin
Der offene Katalog ermöglicht es Versicherten, eine umfassendere und individuellere Gesundheitsversorgung zu erhalten, die über die Standards der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.
Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie
90 %
Von einer stationären Behandlung spricht man, wenn der Patient im Krankenhaus aufgenommen und für die Behandlung dort bleiben muss.
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
100 % bei Unfall
Unterbringung
Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12
Ja, bis 14 Tage
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr)
Kieferorthopädie
70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Als Zahnersatz gilt eine Voll- bzw. Teilüberkronung, wenn bspw. eine Zahnprothese an einem oder beiden Nachbarzähnen befestigt wird. Solche Prothesen können jedoch auch an künstlichen Wurzeln (Implantaten) befestigt werden. Diese sind mit dem betroffenen Kieferknochen verwachsen.
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)
70 %
Ein Implantat ist eine Metallschraube oder ein Stift, der in den Kieferknochen eingesetzt wird und als künstliche Zahnwurzel dient. Der eigentliche Zahn wird auf dieser künstlichen Wurzel befestigt.
Implantate
Leistungsbegrenzungen
Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Allgemein
Die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (oder Zahnärzte) ist eine Rechtsverordnung des Gesetzgebers. Sie ist ein Gebührenverzeichnis, das zur Abrechnung aller Arztleistungen bei der Behandlung von Privatversicherten dient. Wenn Patienten Leistungen in Anspruch nehmen, die über den GKV-Schutz hinaus gehen, ist sie Grundlage bei der Erstellung der Privatrechnung.
Gebührenordnung
bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte
Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung (BRE), wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der BRE wird jedes Jahr neu beschlossen. Wir informieren Sie über die Summen sowie die Voraussetzungen.
Beitragsrückerstattung
Serviceleistungen
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)
Eine ambulante Behandlung ist eine ärztliche Behandlung in einer Praxis oder Klinik, nach der der Patient wieder nach Hause entlassen wird. Ein Besuch beim Hausarzt gilt beispielsweise als ambulante Behandlung.
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Alternativmedizin
100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr
Der offene Katalog ermöglicht es Versicherten, eine umfassendere und individuellere Gesundheitsversorgung zu erhalten, die über die Standards der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.
Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie
90 %
Von einer stationären Behandlung spricht man, wenn der Patient im Krankenhaus aufgenommen und für die Behandlung dort bleiben muss.
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
100 %
Unterbringung
Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12
Ja, bis 14 Tage
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr)
Kieferorthopädie
80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Als Zahnersatz gilt eine Voll- bzw. Teilüberkronung, wenn bspw. eine Zahnprothese an einem oder beiden Nachbarzähnen befestigt wird. Solche Prothesen können jedoch auch an künstlichen Wurzeln (Implantaten) befestigt werden. Diese sind mit dem betroffenen Kieferknochen verwachsen.
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)
80 %
Ein Implantat ist eine Metallschraube oder ein Stift, der in den Kieferknochen eingesetzt wird und als künstliche Zahnwurzel dient. Der eigentliche Zahn wird auf dieser künstlichen Wurzel befestigt.
Implantate
80 %
Leistungsbegrenzungen
Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Allgemein
Die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (oder Zahnärzte) ist eine Rechtsverordnung des Gesetzgebers. Sie ist ein Gebührenverzeichnis, das zur Abrechnung aller Arztleistungen bei der Behandlung von Privatversicherten dient. Wenn Patienten Leistungen in Anspruch nehmen, die über den GKV-Schutz hinaus gehen, ist sie Grundlage bei der Erstellung der Privatrechnung.
Gebührenordnung
bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte
Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung (BRE), wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der BRE wird jedes Jahr neu beschlossen. Wir informieren Sie über die Summen sowie die Voraussetzungen.
Beitragsrückerstattung
Serviceleistungen
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)
Eine ambulante Behandlung ist eine ärztliche Behandlung in einer Praxis oder Klinik, nach der der Patient wieder nach Hause entlassen wird. Ein Besuch beim Hausarzt gilt beispielsweise als ambulante Behandlung.
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Alternativmedizin
100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr
Der offene Katalog ermöglicht es Versicherten, eine umfassendere und individuellere Gesundheitsversorgung zu erhalten, die über die Standards der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht.
Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie
100 %
Von einer stationären Behandlung spricht man, wenn der Patient im Krankenhaus aufgenommen und für die Behandlung dort bleiben muss.
Stationäre Behandlungen
Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen
100 %
Unterbringung
Ein-/ Zweibettzimmer
Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12
Ja, bis 14 Tage
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnbehandlung
100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr)
Kieferorthopädie
90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Als Zahnersatz gilt eine Voll- bzw. Teilüberkronung, wenn bspw. eine Zahnprothese an einem oder beiden Nachbarzähnen befestigt wird. Solche Prothesen können jedoch auch an künstlichen Wurzeln (Implantaten) befestigt werden. Diese sind mit dem betroffenen Kieferknochen verwachsen.
Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)
90 %
Ein Implantat ist eine Metallschraube oder ein Stift, der in den Kieferknochen eingesetzt wird und als künstliche Zahnwurzel dient. Der eigentliche Zahn wird auf dieser künstlichen Wurzel befestigt.
Implantate
90 %
Leistungsbegrenzungen
Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren
Allgemein
Die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte (oder Zahnärzte) ist eine Rechtsverordnung des Gesetzgebers. Sie ist ein Gebührenverzeichnis, das zur Abrechnung aller Arztleistungen bei der Behandlung von Privatversicherten dient. Wenn Patienten Leistungen in Anspruch nehmen, die über den GKV-Schutz hinaus gehen, ist sie Grundlage bei der Erstellung der Privatrechnung.
Gebührenordnung
über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus
Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung (BRE), wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der BRE wird jedes Jahr neu beschlossen. Wir informieren Sie über die Summen sowie die Voraussetzungen.
Beitragsrückerstattung
Serviceleistungen
Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen
Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)
Die Kosten für unsere Private Krankenversicherung berechnen sich aus Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand sowie Ihrem gewählten Wunschtarif. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der monatliche Beitrag. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge von Ihrem Einkommen unabhängig.
Damit die PKV-Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Die Ansparungen werden ab Alter 65 dazu verwendet, altersbedingte Beitragsanpassungen abzufedern.
Unsere Krankenversicherungstarife sind so flexibel, dass Sie sich optimal an Ihr Leben anpassen. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes.
Bei hohen Einkommen steigt der GKV-Beitrag fast jedes Jahr. Für Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden automatisch rund 17 Prozent für die Krankenkasse fällig – die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Durch Lohnsteigerungen steigt auch der Kassenbeitrag. Absolut spürbar steigen die Beiträge bei höheren Einkommen, da die Bemessungsgrenze jährlich angepasst wird.
Bei näherem Hinsehen ist die PKV mit garantierten Leistungen und im Beitragsvergleich wohl unverändert die optimale Entscheidung.
Arbeitgeber beteiligen sich in Form eines Zuschusses an den Beiträgen Ihrer privaten Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Betrags für die PKV. Die Höhe wird dabei durch die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Auch privat versicherte Ehepartner und Kinder können vom Beitragszuschuss profitieren – der Zuschuss darf jedoch noch nicht ausgeschöpft sein. Wichtig: Angehörige dürfen nicht hauptberuflich selbstständig sein und kein Einkommen von mehr als 535 Euro pro Monat haben. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze bei 556 Euro.
In der Privaten Krankenversicherung bieten wir eine Beitragsrückerstattung an. Die Beitragsrückerstattung ist unser Dankeschön an leistungsfreie Kunden mit einer Krankenvollversicherung. Sie ist eine Rückvergütung, finanziert aus Überschüssen und abhängig von unserer Geschäftslage.
Als Versicherter mit einer Krankenvollversicherung können Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie mindestens ein Jahr lang keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente usw. einreichen. Als Belohnung erhalten Sie dann einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge - bis zu 3 Monatsbeiträge - zurück.
Damit Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie möchten von der GKV zur PKV wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:
Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Somit sind sie versicherungsfrei und können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. 2025 liegt die JAEG bei 73.800 € brutto jährlich.
Bei einem Wechsel zur PKV ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese dient der Einschätzung individueller Risiken und beeinflusst den Tarif sowie die Beitragshöhe. Mithilfe eines detaillierten Fragebogens erhält der Versicherer den aktuellen Stand Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Abhängig von den Ergebnissen der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er Sie aufnimmt.
Sobald der Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen, sofern Sie bereits versichert waren. Bitte denken Sie an die Kündigungsfrist.
Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:
1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | GKV | PKV |
---|---|---|
Beitragshöhe | hängt vom Einkommen ab | Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz |
Gesundheitsprüfung | Nicht erforderlich | Erforderlich. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge oder Ausschluss möglich. |
Leistungsumfang | Festgelegte Versorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden. | Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und meist höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert. |
Wartezeiten bei Leistungen | In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen | Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen |
Arzt- und Klinikwahl | Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich | Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich |
Familienversicherung | Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert | Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge |
Kosten im Alter | Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend | Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen |
Beitragsrückerstattung | Keine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen | Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen |
Wechselmöglichkeiten | Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich. | Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden |
Beitragshöhe
hängt vom Einkommen ab
Gesundheitsprüfung
Nicht erforderlich
Leistungsumfang
Festgelegte Versorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden.
Wartezeiten bei Leistungen
In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich
Familienversicherung
Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert
Kosten im Alter
Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend
Beitragsrückerstattung
Keine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.
Beitragshöhe
Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz
Gesundheitsprüfung
Erforderlich. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge oder Ausschluss möglich.
Leistungsumfang
Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und meist höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert.
Wartezeiten bei Leistungen
Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen
Arzt- und Klinikwahl
Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich
Familienversicherung
Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge
Kosten im Alter
Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen
Beitragsrückerstattung
Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Wechselmöglichkeiten
Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden
Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.
Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.
Das hängt natürlich von Ihren Lebensumständen und individuellen Leistungswünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.
Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn bundesweit brauchen.
Alterungsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Krankenversicherung und dienen dazu, die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzudecken. Sie funktionieren im Grunde genommen wie ein persönliches Sparkonto für erwartbar höhere Gesundheitskosten im Rentenalter.
Wenn Sie in die PKV eintreten und Ihre Beiträge zahlen, werden Teile dieser Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt. Diese Alterungsrückstellungen werden individuell für jeden Versicherten angesammelt und bleiben über die Versicherungsdauer hinweg erhalten.
Alterungsrückstellungen bieten also eine Art finanzielle Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten im Alter. Je früher Sie in die PKV eintreten und je länger Sie dort versichert bleiben, desto höher sind Ihre Altersrückstellungen und desto besser sind Sie für zukünftige stabile Beiträge gerüstet.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen ist je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen möglich. Je nach Schweregrad und Art der Vorerkrankung kann der Versicherer entscheiden, ob er Sie annimmt, zu welchen Konditionen und ob eventuell Ausschlüsse für bestimmte Leistungen gemacht werden. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen können Versicherer Risikozuschläge auf die Beiträge erheben. Diese Zuschläge erhöhen die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung. In privaten Krankenversicherungen eher eine Ausnahme, können Versicherer bestimmte Leistungen für Vorerkrankungen ausschließen. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen nicht von der Versicherung übernommen werden.
In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren:
1. Anpassung des Tarifs:
Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken.
2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden.
3. Möglicherweise Wechsel in den Basistarif:
Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
Die private Krankenversicherung bietet umfangreichere Leistungen und Vorteile, sodass Sie bei Ihrer medizinischen Versorgung keine Kompromisse eingehen müssen.
Ob beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus: Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie umfassende medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus, schnellere Termine, weniger Zuzahlungen, individuelle Zusatzbausteine und vieles mehr bilden den Rundum-Schutz für Ihre optimale Versorgung im Krankheitsfall.
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.
Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.
Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:
Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.
Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.
Ja, als Selbstständiger können Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich von der Steuer absetzen. Diese Beiträge gelten als Sonderausgaben und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Angestellte gibt.
Im Gegensatz zu Angestellten können Selbstständige die Beiträge zur privaten Krankenversicherung komplett in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen und können somit die Steuerlast reduzieren. Berücksichtigt werden dabei regelmäßig die Beitragsteile, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:
In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.
Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.
Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.
Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.
Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen:
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt.
Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.
Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht.
Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:
Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:
Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend: