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Bärtiger Mann mit Laptop im Treppenhaus

Private Krankenversicherung für Angestellte

Individuell wählbarer Gesundheitsschutz. Für alle Lebensphasen.

  • Leistungsstarker umfassender Krankenversicherungsschutz für Ihre Gesundheit
  • Garantierte Leistungen - ein Leben lang zu bezahlbaren Beiträgen im Alter
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
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Auf dieser Seite:

PKV für Angestellte und Arbeitnehmer - das Wichtigste in Kürze

Für Angestellte gibt es eine Vielzahl von Vorteilen beim einem Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV):
 

  • Individuell: Wissen Sie, dass der Arzt über die beste Behandlung für Sie als PKV-Versicherten entscheidet - und nicht ein Katalog oder ein Budget?
  • Leistungsstark:  Ob beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus: Für Sie verbinden wir die klassischen Stärken einer privaten Krankenversicherung mit Ihren Ansprüchen an eine leistungsstarke medizinische Gesundheitsversorgung. 
  • Garantierte Leistungen: Sie profitieren von vertraglich vereinbarten Gesundheitsleistungen, die sich nicht ändern - außer Sie möchten das.
  • Bedarfsorientiert: Wir bieten Gesundheitsschutz, der auf die Bedürfnisse junger Menschen und deren finanziellen Möglichkeiten ausgelegt ist. Bei Ihnen liegt der Fokus auf einem sehr hohen Leistungsniveau? Auch das bieten wir mit unseren Tarifvarianten – ganz nach Ihren Wünschen. Art und Umfang Ihres Gesundheitsschutzes können Sie so frei wählen und mit weiteren Bausteinen kombinieren.
  • Anpassungsfähig: Ihre Lebenssituation ändert sich? Dann passen Sie Ihre Versorgung einfach an. Unsere Krankenversicherungstarife bieten flexible Wechselmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Geld-zurück: Sie können von Beitragsrückerstattungen profitieren. Falls Sie nicht zum Arzt gehen und auch sonst keine Leistung Ihres Tarifs in Anspruch nehmen, erhalten Sie eingezahlte Beiträge zurück . Bei mehreren leistungsfreien Jahren können sogar mehrere Monatsbeiträge als Rückerstattung kommen.

Die Vorteile: Ist eine private Krankenversicherung für Angestellte sinnvoll?

Die private Kranken­ver­sicherung der INTER bietet Ihnen als Arbeitnehmer viele Vorteile. Sie sind in den Tarifstufen des INTER QualiMed flexibel in der Wahl Ihrer ge­wünschten Ab­sicherung. Ihre Selbst­beteili­gung können Sie zu Vertrags­beginn flexibel wählen und Rechnungen reichen Sie einfach und bequem über Meine INTER ein.

  • Individuelle Leistungen: Die PKV bietet eine breitere Palette von Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Als privat versicherte Person können Sie von zusätzlichen Leistungen wie Einzelzimmer im Krankenhaus, alternative Medizin oder umfassenden Vorsorgeuntersuchungen profitieren, bei denen Sie auch nicht auf die gesetzlichen Mindestalter warten müssen.
  • Flexibilität und Auswahl: Mit der PKV haben Sie mehr Flexibilität bei der Auswahl von Ärzten und Krankenhäusern. Sie können die Gesundheitsdienstleister wählen, die am besten zu ihren Bedürfnissen passen.
  • Schnellere Behandlung: Dank kürzerer Wartezeiten auf Arzttermine und Behandlungen können Sie schneller eine medizinische Versorgung erhalten.
  • Maßgeschneiderter Schutz: Die PKV ermöglicht es ihren Versicherten, ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen und auf ihre persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden und die optimale Absicherung für jede Lebensphase bereitzustellen.

Die Highlights unserer Privaten Krankenversicherung für Angestellte

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Beitragsrückerstattung

Sie erhalten eine hohe Beitragsrückerstattung, wenn Sie ab Versicherungsbeginn keine Leistungen in Anspruch nehmen.
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Einreichung per App

Einfache und intiutive Bedienung, Beleg via Foto einreichen, schnelle Rechnungserstattung und Vertragsverwaltung.
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Gesund und fit

Wir wollen, dass Sie sich wohlfühlen und fit bleiben. Wir bieten vielfältige Gesundheitsprogramme bei denen wir die Kosten im Rahmen Ihrer PKV übernehmen.
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Freie Arztwahl

Für individuelle medizinische Betreuung beim Arzt Ihres Vertrauens.
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Alternativmedizin

100% Erstattung (tarifabhängig) für Behandlung durch Heilpraktiker und besondere Therapierichtungen.
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Prävention

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt – und überdurchschnittliche Erstattung im Zahnbereich.

Unsere private Krankenversicherung für Arbeitnehmer - Die Leistungen im Überblick

Den individuellen Bedürfnissen von Arbeitnehmern wird der INTER QualiMed gerecht, den es in den drei Produktvarianten Basis, Exklusiv und Premium gibt. Die wesentlichen Leistungen haben wir Ihnen gegenübergestellt. Welche Variante für Sie und Ihre Lebenssituation die optimale Lösung ist, finden wir gern gemeinsam mit Ihnen raus.​

Basis Exklusiv Premium

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr

100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

90 % 

90 % 

100 %

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 % bei Unfall

100 %

100 %

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall

Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall

Ein-/ Zweibettzimmer

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Ja, bis 14 Tage

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr)

100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr)

100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

70 %

80 %

90 %

Implantate

80 %

90 %

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

90 % 

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 % bei Unfall

Unterbringung

Ein-/Zweibettzimmer bei Unfall

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung bis 60 € pro Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

70 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

70 %

Implantate

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

100 % bis 1.500 € pro Kalenderjahr

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

90 % 

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 %

Unterbringung

Zweibettzimmer, Einbettzimmer bei Unfall

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung 1x im Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

80 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

80 %

Implantate

80 %

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Ambulante Behandlungen

Ärztliche Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen

Alternativmedizin

100 % bis 3.000 € pro Kalenderjahr

Heilmittel
z. B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/ Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie

100 %

Stationäre Behandlungen

Gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen

100 %

Unterbringung

Ein-/ Zweibettzimmer

Begleitperson bei Kind im Krankenhaus bis Alter 12

Ja, bis 14 Tage

Zahnärztliche Behandlungen

Zahnbehandlung

100 % (professionelle Zahnreinigung 2x im Kalenderjahr)

Kieferorthopädie

90 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

Zahnersatz (inkl. implantatgetragenem Zahnersatz)

90 %

Implantate

90 %

Leistungsbegrenzungen

Ja, in den ersten 4 Versicherungsjahren

Allgemein

Gebührenordnung

über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte hinaus

Beitragsrückerstattung

Serviceleistungen

Digitale Services per App & Web zum Einreichen von Rezepten und Leistungsbelegen

Gesundheitsservice (z.B. Reha-Manager, Gesundheitsprogramme, Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen)

Was kostet die Private Krankenversicherung für Angestellte?

Die Kosten für unsere Private Krankenversicherung berechnen sich aus Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand sowie Ihrem gewählten Wunschtarif. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der monatliche Beitrag. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge von Ihrem Einkommen unabhängig.

Damit die PKV-Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben, werden ab Beginn der Versicherung Altersrückstellungen gebildet. Die Ansparungen werden ab Alter 65 dazu verwendet, altersbedingte Beitragsanpassungen abzufedern.

Unsere Krankenversicherungstarife sind so flexibel, dass Sie sich optimal an Ihr Leben anpassen. Wählen Sie den Leistungsumfang für Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes. 
 

Beitragsentwicklung der GKV und PKV

Bei hohen Einkommen steigt der GKV-Beitrag fast jedes Jahr. Für Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden automatisch rund 16 Prozent für die Krankenkasse fällig – die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Durch Lohnsteigerungen steigt auch der Kassenbeitrag. Absolut spürbar steigen die Beiträge bei höheren Einkommen, da die Bemessungsgrenze jährlich angepasst wird. 


Bei näherem Hinsehen ist die PKV mit garantierten Leistungen und im Beitragsvergleich wohl unverändert die optimale Entscheidung.

Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung

Arbeitgeber beteiligen sich in Form eines Zuschusses an den Beiträgen Ihrer privaten Krankenversicherung und der Pflegepflichtversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte des Betrags für die PKV. Die Höhe wird dabei durch die gesetzliche Beitrags­bemessungs­grenze begrenzt.

Auch privat versicherte Ehepartner und Kinder können vom Beitragszuschuss profitieren – der Zuschuss darf jedoch noch nicht ausgeschöpft sein. Wichtig: Angehörige dürfen nicht hauptberuflich selbstständig sein und kein Einkommen von mehr als 505 Euro pro Monat haben. Für geringfügig Beschäftigte liegt die Einkommensgrenze bei 538 Euro.

Beitragsrückerstattung

In der Privaten Krankenversicherung bieten wir eine Beitragsrückerstattung an. Die Beitragsrückerstattung ist unser Dankeschön an leistungsfreie Kunden mit einer Krankenvollversicherung. Sie ist eine Rückvergütung, finanziert aus Überschüssen und abhängig von unserer Geschäftslage.

Als Versicherter mit einer Krankenvollversicherung können Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, wenn Sie mindestens ein Jahr lang keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie keine Rechnungen für Arztbesuche, Medikamente usw. einreichen. Als Belohnung erhalten Sie dann einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge - bis zu 3 Monatsbeiträge - zurück.

Damit Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen für das betreffende Jahr keine Rechnungen bei uns zur Erstattung einreichen. Dabei ist das Behandlungsdatum entscheidend, nicht das Datum der Verschreibung durch Ihren Arzt oder das Rechnungsdatum.
  • Bei Medikamenten und Hilfsmitteln gilt das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum des Rezepts.
  • Ihre Krankenvollversicherung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres ohne Beitragsrückstand und ohne Ratenzahlungsvereinbarung fortbestehen.
  • Sie müssen in einem berechtigten Tarif versichert sein. Informationen zu berechtigten Tarifen finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen. 

Privatpatient werden: So funktioniert der Wechsel in die Private Krankenversicherung

Sie möchten von der GKV zur PKV wechseln? Mit folgenden Punkten gelingt der einfache Wechsel in die PKV:

1

Einkommen prüfen

Arbeitnehmer dürfen in die PKV wechseln, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)  überschreiten. Somit sind sie versicherungsfrei und können sich zwischen GKV und PKV entscheiden. 2024 liegt die JAEG bei 69.300 € brutto jährlich.

Illustration Einkommen prüfen

Grafik Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

Bei einem Wechsel zur PKV ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Diese dient der Einschätzung individueller Risiken und beeinflusst den Tarif sowie die Beitragshöhe. Mithilfe eines detaillierten Fragebogens erhält der Versicherer den aktuellen Stand Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Abhängig von den Ergebnissen der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er Sie aufnimmt.

2

3

Kündigung & Wechsel

Sobald der Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen ist, müssen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen, sofern Sie bereits versichert waren. Bitte denken Sie an die Kündigungsfrist.

Illustration Kündigungsfristen
Frau mit Brille telefoniert

Interessiert an einem Einstieg in die PKV?

Gerne helfen Ihnen unsere kompetenten Berater in Ihrer Nähe weiter. Nutzen Sie dazu einfach unsere Suche:

GKV und PKV für Arbeitnehmer im Vergleich

GKV PKV

Beitragshöhe

hängt vom Einkommen ab

 Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz

Gesundheitsprüfung

Nicht erforderlich

Erforderlich. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge oder Ausschluss möglich.

Leistungsumfang

Festgelegte Versorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden.

Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und meist höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert.

Wartezeiten bei Leistungen

In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen

Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen

Arzt- und Klinikwahl

Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich

Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich

Familienversicherung

Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert

Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge

Kosten im Alter

Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend

Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Wechselmöglichkeiten

Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.

Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden

Beitragshöhe

hängt vom Einkommen ab

Gesundheitsprüfung

Nicht erforderlich

Leistungsumfang

Festgelegte Versorgung nach Leistungskatalog, bestimmte Extras als Zusatzleistungen erhältlich. Gesetzlich festgelegter Leistungskatalog, Leistungen können gekürzt oder gestrichen werden.

Wartezeiten bei Leistungen

In der Regel keine oder geringe Wartezeiten für medizinisch notwendige Leistungen

Arzt- und Klinikwahl

Freie Arztwahl innerhalb des GKV-Netzwerks, für Fachärzte ist oft eine Überweisung erforderlich

Familienversicherung

Familienmitglieder sind in der Regel kostenfrei oder gegen geringen Beitrag mitversichert

Kosten im Alter

Beiträge steigen mit Einkommen, im Alter eher stabil oder sinkend

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Wechselmöglichkeiten

Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist nach Ablauf der Mindestbindungsfrist möglich.

Beitragshöhe

 Richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Versicherungsschutz

Gesundheitsprüfung

Erforderlich. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge oder Ausschluss möglich.

Leistungsumfang

Individuell gestaltbarer Leistungsumfang mit erweiterten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten und meist höheren Erstattungssätzen, vertraglich garantiert.

Wartezeiten bei Leistungen

Kürzere Wartezeiten, schnellerer Zugang zu Spezialisten und Behandlungen

Arzt- und Klinikwahl

Freie Arzt- und Klinikwahl, keine Überweisungen erforderlich

Familienversicherung

Separate Beiträge für jedes Familienmitglied, individuelle Verträge

Kosten im Alter

Stabilere Beiträge im Alter aufgrund von Altersrückstellungen

Beitragsrückerstattung

Möglichkeit zur Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Wechselmöglichkeiten

Wechsel der PKV ist prinzipiell möglich, aber mit Gesundheitsprüfung und individuellen Bedingungen verbunden

Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung

Die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung halten sich hartnäckig. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Wir unterstützen Sie dabei, die PKV neu zu verstehen.

Wir geben Ihnen Antworten auf die sechs häufigsten Vorurteile.

Illustration Mythen Einkommen

Einkommen weg, Versicherung weg?

Bei finanziellen Herausforderungen lassen wir Sie nicht allein. Dank der Anpassungsmöglichkeiten Ihres Tarifs und spezieller Sozialtarife für finanzielle Notlagen stellen wir sicher, dass Sie und Ihre Liebsten immer geschützt sind. 

Illustration Mythen Alter

Im Alter völlig unbezahlbar?

Mit den Beiträgen in jungen Jahren wird bereits vorgesorgt, damit der Versicherungsschutz auch im Alter bezahlbar bleibt. Die ab in jungen Jahren angesparte Summe verringert die Beiträge im Alter. 

Illustration Mythen Familie

Mit Familie viel zu teuer?

Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, können auch die Kinder von mehr Leistungen als in der gesetzlichen Absicherung profitieren. Zudem gibt es Tarife mit speziellen Leistungsbausteinen für Familien. 

 

Illustration Mythen Beiträge

Beiträge, die nur steigen und steigen?

Jede Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, ist von steigenden Gesundheitskosten betroffen. Steigende Beitragsanpassungen in der PKV unterliegen jedoch strengen gesetzlichen Vorgaben.  

Illustration Mythen Leistungen

Beste Leistung gibt‘s nur in der PKV?

Grundsätzlich bietet Ihnen eine private Krankenversicherung umfangreichere Leistungen und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und für spezielle Behandlungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. 

Illustration Mythen GKV

Zurück in die GKV geht nicht?

Auf den Einzelfall kommt es an. Allerdings sollte ein Wechsel zwischen den Systemen gut durchdacht sein, da vor allem eine hochwertige medizinische Versorgung im Alter wertvoll ist. 

Lohnt sich die private Krankenversicherung für mich?

Das hängt natürlich von Ihren Lebens­umständen und individuellen Leistungs­wünschen ab, die Sie an Ihre Versicherung haben. Unsere Berater helfen Ihnen aber gern, Ihnen diese Frage zu beantworten.

Gesundheitsservice: Mehr als Versicherungsschutz

Zusammen mit ärztlichen Service-Unternehmen, Therapeuten und Beratern unterstützen wir Sie im Krankheitsfall durch kompetente Betreuung, damit Sie schnell wieder gesund werden. Diesen persönlichen Service erhalten Sie nicht nur im "nächstgelegenen" Krankenhaus, sondern wo immer Sie ihn bundesweit brauchen.

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Reha-Manager

Unser geschultes Fachpersonal für persönliche Fallbegleitung koordiniert langfristig Ihre optimale Behandlung.
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Medizinischer Dienst

Unsere Unterstützung bei Organisation und Vermittlung von Gesundheitsdienstleistungen.
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Gesundheitsprogramme

Sie möchten gesund abnehmen? Ihrem Rücken etwas Gutes tun? Nutzen Sie unsere Angebote.

Private Krankenversicherung im Rentenalter: Alterungsrückstellungen

Alterungsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Krankenversicherung und dienen dazu, die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzudecken. Sie funktionieren im Grunde genommen wie ein persönliches Sparkonto für erwartbar höhere Gesundheitskosten im Rentenalter.

Wenn Sie in die PKV eintreten und Ihre Beiträge zahlen, werden Teile dieser Beiträge als Alterungsrückstellungen angelegt. Diese Alterungsrückstellungen werden individuell für jeden Versicherten angesammelt und bleiben über die Versicherungsdauer hinweg erhalten.

Alterungsrückstellungen bieten also eine Art finanzielle Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten im Alter. Je früher Sie in die PKV eintreten und je länger Sie dort versichert bleiben, desto höher sind Ihre Altersrückstellungen und desto besser sind Sie für zukünftige stabile Beiträge gerüstet. 
 

Älteres Paar steht an Küchenzeile

Im Alter noch bezahlbar?

PKV-Tarife in der Vollversicherung bilden sogenannte Alterungsrückstellungen, welche eine Art finanzielle Sicherheit für Ihre Gesundheitskosten im Alter sind. Je früher Sie in die PKV eintreten und je länger Sie dort versichert bleiben, desto höher sind Ihre Altersrückstellungen.

Das Prinzip ist ganz einfach und bereits in Ihrem Beitrag einkalkuliert: In jungen Jahren zahlen Sie einen etwas höheren Betrag als notwendig. Dieser Teil fließt in den „Rückstellungstopf“. Das Geld wird verzinslich angelegt und dient dazu, dass aufgrund des Älterwerdens alleine die Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung nicht steigen.

Eine weitere individuelle Möglichkeit der Absicherung ist der Beitragsentlastungstarif BEAflex.

FAQ zur Privaten Krankenversicherung für Angestellte

Tarif
Allgemein
Service
  • Ihre Familienmitglieder können denselben Leistungsumfang wie Sie als Hauptversicherter erhalten.
  • Nachversicherung von Kindern: Neugeborene Kinder können in den Versicherungsschutz ihrer Eltern aufgenommen werden. Dies kann eine kostengünstige Möglichkeit sein, um sicherzustellen, dass die gesamte Familie Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung hat.
  • Zusatzversicherungen für Familien: Für Familienmitglieder können Sie zusätzliche Versicherungen wie Zahnzusatzversicherungen, Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld abschließen, um den Versicherungsschutz zu ergänzen und spezifische Bedürfnisse zu decken.
  • Arbeitslosengeld I beziehen: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können Sie Ihre private Krankenversicherung (PKV) zunächst wie gewohnt weiterführen. In der Regel übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) während des Bezugs von Arbeitslosengeld I die Beiträge zur PKV in voller Höhe.
  • Selbstzahlung der Beiträge: Wenn Sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder die Leistungen des Arbeitslosengeldes I nicht ausreichen, um die Beiträge zur PKV zu decken, müssen Sie die Beiträge selbst zahlen. Dies kann jedoch eine finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn Sie längere Zeit arbeitslos sind.
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben oder dieser Anspruch ausläuft, können Sie unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben. In diesem Fall können die Beiträge zur PKV möglicherweise übernommen werden, allerdings nur bis zu einem bestimmten Beitrag.
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit in die PKV gewechselt sind und Ihr Einkommen nun unter die Versicherungspflichtgrenze für die GKV fällt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens einmal gesetzlich versichert waren oder Sie einen Anspruch auf eine Familienversicherung in der GKV haben.

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) mit Vorerkrankungen ist je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen möglich. Je nach Schweregrad und Art der Vorerkrankung kann der Versicherer entscheiden, ob er Sie annimmt, zu welchen Konditionen und ob eventuell Ausschlüsse für bestimmte Leistungen gemacht werden. Bei Vorliegen von Vorerkrankungen können Versicherer Risikozuschläge auf die Beiträge erheben. Diese Zuschläge erhöhen die monatlichen Kosten für Ihre Versicherung. In privaten Krankenversicherungen eher eine Ausnahme, können Versicherer bestimmte Leistungen für Vorerkrankungen ausschließen. Das bedeutet, dass die Kosten für Behandlungen im Zusammenhang mit diesen Vorerkrankungen nicht von der Versicherung übernommen werden.

 

In der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten, um auf eine Einkommensveränderung zu reagieren:


1. Anpassung des Tarifs:
Informieren Sie sich über Anpassungen an Ihrem Versicherungstarif. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie Leistungen reduzieren oder eine höhere Selbstbeteiligung wählen, um die Kosten zu senken.


2. Beitragsstundung: Beitragsstundung: Sie können die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen und sie später nachzahlen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen. Dies kann eine vorübergehende finanzielle Erleichterung bieten, sollte jedoch nur als letzter Ausweg genutzt werden.

3. Wechsel in den Basistarif:
Wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen reduzierten Leistungsumfang zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.


4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Versicherungspflichtgrenze fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Basistarif. Dieser Tarif bietet einen Leistungsumfang auf gesetzlichem Niveau zu einem festgelegten Höchstbeitrag und kann eine kostengünstige Option sein, wenn Ihre finanzielle Situation dies erfordert.
 

Die private Krankenversicherung bietet umfangreichere Leistungen und Vorteile, sodass Sie bei Ihrer medizinischen Versorgung keine Kompromisse eingehen müssen.

Ob beim Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus: Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie umfassende medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer im Krankenhaus, schnellere Termine, weniger Zuzahlungen, individuelle Zusatzbausteine und vieles mehr bilden den Rundum-Schutz für Ihre optimale Versorgung im Krankheitsfall.

Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber auch gekürzt werden kann, bleibt es in der PKV beim Leistungsumfang, den Sie wählen, solange Sie im gewählten Tarif versichert sind.

Eine Gesundheitsprüfung ist eine Abfrage und Auswertung von Gesundheitsangaben, die der Kunde bei Antragsstellung beantwortet. Anhand dieser prüft der Versicherer, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Versicherungsvertrag zustande kommen kann.

Beitragsanpassungen sind Beitragserhöhungen oder -senkungen in der privaten Krankenversicherung.
Beitragsänderungen in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel auf die folgenden Ursachen zurückzuführen:

  • Abweichungen der tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen als im Tarif kalkuliert,
  • geänderte Lebenserwartung der versicherten Personen,
  • steigende Arzthonorare und Abrechnungsbestimmungen,
  • neue, teurere Medikamente und Behandlungsmethoden durch den medizinischen Fortschritt.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Beitragsanpassung bildet §203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die vertragliche Umsetzung erfolgt bei der INTER in §8 bzw. §8a/8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Aufgrund der Vorgaben der Gesetzgebung sind wir zur jährlichen Überprüfung und ggf. Neukalkulation der Prämien verpflichtet, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherten nicht mit den kalkulierten Ausgaben übereinstimmen. Die Beitragsanpassung in dem versicherten Tarif erfolgt, weil der maßgebliche gesetzliche Schwellenwert (in Höhe von 10 %) bzw. der maßgebliche vertraglich vereinbarte Schwellenwert (in Höhe von 5 %) bei der Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ nicht nur vorübergehend über-/unterschritten wurde. Anpassungen erfolgen nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Bei Beitragsanpassungen handelt es sich um eine Senkung oder Erhöhung der bisher vereinbarten Monatsprämie, die bei Abschluss einer solchen Krankenversicherung vereinbart wurde.


Die Beitragserhöhung muss durch die private Krankenversicherung einen Monat im Voraus angekündigt werden.

Mit Selbstbeteiligung/Selbstbehalt ist gemeint, dass Sie einen vereinbarten Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst zahlen.Die Selbstbeteiligung gilt je nach ausgewähltem Tarif im Bereich der ambulanten und stationären Behandlungen sowie im Zahnbereich.

Ja, als Selbstständiger können Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich von der Steuer absetzen. Diese Beiträge gelten als Sonderausgaben und können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Unterschiede zwischen den steuerlichen Regelungen für Selbstständige und Angestellte gibt.

Im Gegensatz zu Angestellten können Selbstständige die Beiträge zur privaten Krankenversicherung komplett in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen und können somit die Steuerlast reduzieren. Berücksichtigt werden dabei regelmäßig die Beitragsteile, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Wechseln Sie zu einem anderen privaten Krankenversicherer, verlieren Sie einen Teil oder sogar alle Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen. Entscheidend hierbei ist das Vertragsjahr:

  • Bei Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2009 verlieren Sie alle Alterungsrückstellungen, wenn Sie Ihre PKV kündigen.
  • Haben Sie Ihren Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen, wird ein Übertragungswert gebildet. Die Regeln für die Ermittlung der Höhe des Übertragungswerts sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellung mitgenommen werden.

In der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Alterungsrückstellungen. Wenn Sie von der PKV in die GKV wechseln, verlieren Sie Ihre Rückstellungen, eine Mitnahme ist nicht möglich.

Einige private Krankenversicherer bieten die Möglichkeit, bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits gesammelte Altersrückstellungen darauf anzurechnen. Eine Auszahlung der Altersrückstellungen ist generell nicht möglich.

Alterungsrückstellungen sorgen für eine stabilere Beitragsentwicklung im Alter vor. Generelle Anpassungen der Versicherungsbeiträge sind jedoch nicht ausgeschlossen. Langfristig steigen die Kosten für die Krankenversicherung – sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen. Dies liegt zum einen an wirtschaftlichen Faktoren wie der Inflation, zum anderen an der steigenden Lebenserwartung sowie medizinischem Fortschritt.

Der Anstieg des Versicherungsbeitrags hängt außerdem davon ab, wieviel Leistungen in den jeweiligen Tarifen anfallen. Versicherungsunternehmen prüfen jährlich die kalkulierten Gesundheitsleistungen im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten. Besteht hier eine Abweichung von mehr als zehn Prozent, werden die Beiträge gegebenenfalls angepasst (§ 155 VAG). Angepasst wird also, wenn die Schwelle dieses auslösenden Faktors überschritten ist – es kann somit mehrere Jahre ohne Anpassungen geben.

Der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Allgemeinen nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Folgendes umfassen: 

  • Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen oder ein Studium beginnen, das zur Krankenversicherungspflicht führt. 

  • Wenn Ihr Einkommen durch eine Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. 

  • Im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit. 

Wenn Sie nachweisen können, dass eine Pflichtversicherung besteht, haben Sie gegenüber Ihrer privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht. 

 

Jedoch ist der Eintritt in die Versicherungspflicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das 55. Lebensjahr vollendet hat
  • In den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war
  • Mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war. 

Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) kann verschiedene Auswirkungen auf Ihren Rentenbeitrag haben:

  • Beitragszahlung in der PKV: In der PKV zahlen Sie individuell vereinbarte Beiträge, die sich nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang richten. Der Wechsel in die PKV hat jedoch keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenbeitrag.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Ihre Beiträge zur Rentenversicherung hängen weiterhin von Ihrem Einkommen ab, unabhängig davon, ob Sie in der GKV oder PKV versichert sind. Ein Wechsel in die PKV ändert nichts an Ihren Rentenversicherungsbeiträgen, solange Ihr Einkommen unverändert bleibt. Selbstständige und Freiberufler können sich unter bestimmten Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien.
  • Rentenansprüche: Ihr Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf die Rentenansprüche, die Sie bereits erworben haben, und solange Sie weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen und damit Ansprüche erwerben. Die Beitragszahlungen und Versicherungsjahre, die Sie bereits in der GKV erworben haben, bleiben bestehen und fließen weiterhin in Ihre Rentenberechnung ein.

Es gibt es keine festgelegte Mindestdauer, die in der GKV verbracht werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV erfolgen kann. Vielmehr sind andere Kriterien entscheidend:

  • Einkommensgrenze überschreiten: Um in die PKV wechseln zu können, müssen bestimmte Einkommensgrenzen erreicht oder überschritten werden. Arbeitnehmer können beispielsweise in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (2024 liegt sie bei 69.300 €) liegt, die jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommensgrenze in die PKV eintreten.
  • Freiwillige Versicherung: Personen, die freiwillig in der GKV versichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die PKV wechseln. Auch hier sind die individuellen Einkommensverhältnisse und Versicherungsmöglichkeiten ausschlaggebend.
  • Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel von der GKV in die PKV ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse dieser Prüfung können Einfluss auf die Annahme des Antragstellers und die Konditionen des Versicherungsvertrags haben.

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